Zuschuss für Milchtransport: Anträge stellen!
Auf gemeinsame Initiative von Agrarlandesrat Martin Gruber und LK-Präsident Johann Mößler hat die Kärntner Landesregierung für das Jahr 2020 einen Transportkostenzuschuss für Milchbauern im benachteiligten Gebiet beschlossen. Dadurch sollen Mehraufwendungen, die durch den Milchtransport entstehen, abgefedert werden. In Summe stehen für die Fördermaßnahme 500.000 Euro zur Verfügung, wobei maximal 2500 Euro pro Förderwerber ausbezahlt werden.
Bei den milchliefernden Betrieben in Kärnten handelt es sich in vielen Fällen um kleine bis mittlere Bergbauernhöfe. „Mit dieser Unterstützung wollen wir für Betriebe in entlegenen Gebieten zumindest den Kostenfaktor des Milchtransports zur Sammelstelle abfedern“, so Agrarlandesrat Martin Gruber. „Auch die Milchwirtschaft wurde von der Coronakrise stark getroffen, deshalb ist es gerade heuer wichtig, diesen Zuschuss fortzuführen.“
Für LK-Präsident Mößler ist der Transportkostenzuschuss ein wichtiges Instrument, um die Milchbauern im Berggebiet zu unterstützen. „Ich bin froh, dass es gelungen ist, den Zuschuss für entlegene Betriebe auch heuer wieder aufstellen zu können. Ein herzlicher Dank gilt unserem Agrarlandesrat, der sich in der Landesregierung erfolgreich für diese Maßnahme eingesetzt hat!“
Bei den milchliefernden Betrieben in Kärnten handelt es sich in vielen Fällen um kleine bis mittlere Bergbauernhöfe. „Mit dieser Unterstützung wollen wir für Betriebe in entlegenen Gebieten zumindest den Kostenfaktor des Milchtransports zur Sammelstelle abfedern“, so Agrarlandesrat Martin Gruber. „Auch die Milchwirtschaft wurde von der Coronakrise stark getroffen, deshalb ist es gerade heuer wichtig, diesen Zuschuss fortzuführen.“
Für LK-Präsident Mößler ist der Transportkostenzuschuss ein wichtiges Instrument, um die Milchbauern im Berggebiet zu unterstützen. „Ich bin froh, dass es gelungen ist, den Zuschuss für entlegene Betriebe auch heuer wieder aufstellen zu können. Ein herzlicher Dank gilt unserem Agrarlandesrat, der sich in der Landesregierung erfolgreich für diese Maßnahme eingesetzt hat!“
Fragen und Antworten zur Förderung
Wer kann einen Antrag stellen?
Als Förderwerber gelten Milchproduzenten, die im Jahr 2020 einen Eigentransport der Milch zu einer Milchsammelstelle oder zur Molkerei durchführen. Der Transportweg zur Milchsammelstelle muss mindestens 50 Meter betragen. Neben natürlichen Personen können auch juristische Personen und Personengemeinschaften einen Antrag stellen, sofern eine Beteiligung von Gebietskörperschaften 25 % nicht übersteigt.
Wie erhalte ich ein Antragsformular?
All jene Betriebe, denen für das Jahr 2019 ein Transportkostenzuschuss Milch gewährt wurde, erhalten von der Landwirtschaftskammer Kärnten ein Antragsformular per Post zugesandt. Das Antragsformular wurde diese Woche verschickt. Betriebe, die erstmals einen Antrag stellen wollen, erhalten bei der zuständigen Außenstelle ein Leerformular. Außerdem steht das Antragsformular am Ende des Artikel zum Download zur Verfügung.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Das ausgefüllte Antragsformular ist bei der zuständigen Außenstelle abzugeben. Die Mitarbeiter der LK-Außenstelle stehen unterstützend bei der Antragstellung zur Verfügung. Es wird darum gebeten, vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
In welchem Zeitraum ist die Antragstellung möglich?
Die Entgegennahme der Antragsformulare startet am 1. September und ist bis spätestens 16. Oktober 2020 möglich. Es gibt keine Nachfrist.
Welche Daten sind für die Antragstellung erforderlich?
Am Antragsformular sind neben den Angaben zur Person, den Bankdaten und der belieferten Molkerei bzw. dem milchverarbeitenden Betrieb folgende Daten für die Berechnung anzugeben:
Wie erfolgt die Angabe der Entfernung zur Milchsammelstelle?
Bei der Entfernung zur Milchsammelstelle ist die einfache Wegstrecke (Hinweg oder Rückweg) in Kilometer kaufmännisch gerundet auf eine Kommastelle anzugeben. Erfolgt eine zweitägige Milchlieferung, so ist die halbe Entfernung anzugeben. Bei unterschiedlichen Sammelstellen im Laufe des Jahres sind diese zu gewichten. Bei einer saisonalen Milchlieferung ist die Entfernung auf das Jahr umzurechnen.
Kann bei einem gemeinsamen Transport zur Milchsammelstelle ein Antrag gestellt werden?
Ein Antrag kann nur dann gestellt werden, wenn vom Landwirt eine finanzielle Abgeltung für den Milchtransport gegenüber dem Transporteur, der den gemeinsamen Milchtransport zur Sammelstelle durchführt, entsteht. Als Entfernung ist die Strecke vom Hof bis zur Milchsammelstelle anzugeben.
Welche Angaben sind für „De-Minimis“ notwendig?
Beim Transportkostenzuschuss für Kärntner Milchbauern handelt es sich um eine „Agrar-De-Minimis-Beihilfe“. Der Förderwerber darf den in den aktuellen Beihilfegrundlagen der Europäischen Kommission festgesetzten Betrag von 20.000 Euro in den letzten drei Steuerjahren nicht überschreiten. Als andere „Agrar-De-Minimis-Beihilfen“ gelten unter anderem der Transportkostenzuschuss Milch 2018 und 2019, der Besamungszuschuss der Gemeinde oder die Ankaufsbeihilfe für weibliche Hochleistungszuchtrinder. Informieren sie sich beispielsweise bei ihrer Gemeinde über die „Agrar-De-Minimis-Beihilfen“ der Jahre 2018, 2019 und 2020.
Wann erfolgt die Auszahlung?
Die Beihilfe zum Milchtransport soll Ende Oktober 2020 an alle Antragsteller ausbezahlt werden.
Als Förderwerber gelten Milchproduzenten, die im Jahr 2020 einen Eigentransport der Milch zu einer Milchsammelstelle oder zur Molkerei durchführen. Der Transportweg zur Milchsammelstelle muss mindestens 50 Meter betragen. Neben natürlichen Personen können auch juristische Personen und Personengemeinschaften einen Antrag stellen, sofern eine Beteiligung von Gebietskörperschaften 25 % nicht übersteigt.
Wie erhalte ich ein Antragsformular?
All jene Betriebe, denen für das Jahr 2019 ein Transportkostenzuschuss Milch gewährt wurde, erhalten von der Landwirtschaftskammer Kärnten ein Antragsformular per Post zugesandt. Das Antragsformular wurde diese Woche verschickt. Betriebe, die erstmals einen Antrag stellen wollen, erhalten bei der zuständigen Außenstelle ein Leerformular. Außerdem steht das Antragsformular am Ende des Artikel zum Download zur Verfügung.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Das ausgefüllte Antragsformular ist bei der zuständigen Außenstelle abzugeben. Die Mitarbeiter der LK-Außenstelle stehen unterstützend bei der Antragstellung zur Verfügung. Es wird darum gebeten, vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
In welchem Zeitraum ist die Antragstellung möglich?
Die Entgegennahme der Antragsformulare startet am 1. September und ist bis spätestens 16. Oktober 2020 möglich. Es gibt keine Nachfrist.
Welche Daten sind für die Antragstellung erforderlich?
Am Antragsformular sind neben den Angaben zur Person, den Bankdaten und der belieferten Molkerei bzw. dem milchverarbeitenden Betrieb folgende Daten für die Berechnung anzugeben:
- Entfernung zur Milchsammelstelle/Molkerei in Kilometer
- Landwirtschaftliche Fläche im benachteiligten Gebiet in Hektar laut 2. AZ-Mitteilung 2019
- Almfördereinheiten in Hektar laut 2. AZ-Mitteilung 2019
- Erschwernispunkte laut 2. AZ-Mitteilung 2019
- „Agrar-De-Minimis-Beihilfen“ der Jahre 2018, 2019 und 2020
Wie erfolgt die Angabe der Entfernung zur Milchsammelstelle?
Bei der Entfernung zur Milchsammelstelle ist die einfache Wegstrecke (Hinweg oder Rückweg) in Kilometer kaufmännisch gerundet auf eine Kommastelle anzugeben. Erfolgt eine zweitägige Milchlieferung, so ist die halbe Entfernung anzugeben. Bei unterschiedlichen Sammelstellen im Laufe des Jahres sind diese zu gewichten. Bei einer saisonalen Milchlieferung ist die Entfernung auf das Jahr umzurechnen.
Kann bei einem gemeinsamen Transport zur Milchsammelstelle ein Antrag gestellt werden?
Ein Antrag kann nur dann gestellt werden, wenn vom Landwirt eine finanzielle Abgeltung für den Milchtransport gegenüber dem Transporteur, der den gemeinsamen Milchtransport zur Sammelstelle durchführt, entsteht. Als Entfernung ist die Strecke vom Hof bis zur Milchsammelstelle anzugeben.
Welche Angaben sind für „De-Minimis“ notwendig?
Beim Transportkostenzuschuss für Kärntner Milchbauern handelt es sich um eine „Agrar-De-Minimis-Beihilfe“. Der Förderwerber darf den in den aktuellen Beihilfegrundlagen der Europäischen Kommission festgesetzten Betrag von 20.000 Euro in den letzten drei Steuerjahren nicht überschreiten. Als andere „Agrar-De-Minimis-Beihilfen“ gelten unter anderem der Transportkostenzuschuss Milch 2018 und 2019, der Besamungszuschuss der Gemeinde oder die Ankaufsbeihilfe für weibliche Hochleistungszuchtrinder. Informieren sie sich beispielsweise bei ihrer Gemeinde über die „Agrar-De-Minimis-Beihilfen“ der Jahre 2018, 2019 und 2020.
Wann erfolgt die Auszahlung?
Die Beihilfe zum Milchtransport soll Ende Oktober 2020 an alle Antragsteller ausbezahlt werden.