„Zusammenarbeit ist wichtig“
In unserer Ausgabe vom 9. April berichteten wir über den Wiederaufbau der Schutzwälder in Oberkärnten.
Stürme hatten in vielen Teilen Oberkärntens Schäden in Millionenhöhe verursacht und die Schutzwirkung der Wälder stark herabgesetzt. Mittels flächenwirtschaftlicher Projekte, die mit einem Fördervolumen von mehr als 43 Mio. Euro dotiert sind, sollen die Schutzwälder aber schnellstmöglich wiederhergestellt werden. Seitens der Abteilung 10 – Land- und Forstwirtschaft – des Landes Kärnten steht den Waldbesitzern neben den Forstaufsichtsstationen Dipl.-Ing. Thomas Varch als Projektkoordinator zur Verfügung. Zum Stand der Dinge und zur Umsetzung dieser flächenwirtschaftlichen Projekte führten wir mit Herrn Varch das folgende Interview.
Wie schaut es derzeit in der betroffenen Region aus?
Thomas Varch: Bedingt durch die Exposition laufen Aufforstungen bereits auf Hochtouren. Die Schneelage auf der Schattseite der Täler hält uns allerdings noch ein wenig davon ab, alle Schadgebiete zu erreichen. Generell ist das Zeitfenster für Maßnahmen in diesen Gebirgsregionen kürzer.
An wen können sich vom Sturm betroffene Waldeigentümer wenden, was brauchen sie?
Betroffene Waldeigentümer können sich an die zuständigen Forstaufsichtsstationen bzw. die Bezirksförster in Kötschach Ost, Lesachtal (Kötschach West), Greifenburg, Dellach im Drautal, Obervellach und Winklern wenden. Um Förderungen für z. B. Aufforstungen beantragen zu können, benötigen Waldeigentümer ein Beratungsgespräch und -protokoll durch den Bezirksförster und nach der Umsetzung saldierte Rechnungen vom z. B. Forstpflanzenkauf.
Wird der Waldbesitzer bei der Erstellung von flächenwirtschaftlichen Projekten eingebunden?
Durch die überbetriebliche Planung solcher forstlichen, flächenwirtschaftlichen Projekte können Waldbesitzer bei der Erstellung nicht direkt eingebunden werden.
Es steht aber jedem Waldbesitzer innerhalb dieser Projektgebiete frei, Förderungen zu beantragen oder nicht. Werden Förderungen in Anspruch genommen, ist man über die gesamte Projektlaufzeit ein Teil dessen.
Wie werden die Jäger vor Ort eingebunden?
Von Beginn an wurden die jeweiligen Bezirksjägermeister und der Wildbiologe der Kärntner Jägerschaft in das Projekt eingebunden. In den vergangenen Wochen wurden außerdem intensive Gespräche mit Hegeringleitern in diesen Projektgebieten geführt. Speziell bei Aufforstungen sind und werden Jagdausübungsberechtigte eingeladen, gemeinsam an der jagdlichen Raumplanung zu arbeiten, um eine Bejagung und Sicherung der Aufforstung zu erleichtern.
Sind aufgrund der fehlenden Bewaldung bereits Folgeschäden passiert?
Ja. Durch die herabgesetzte Standortschutzfunktion und den erhöhten Oberflächenabfluss des Wassers durch fehlende Vegetation werden Folgeschäden im Hinblick auf Rutschungen, Hochwasser und Erosion begünstigt. Durch den Schneebruch in den Wintern 2019 und 2020/2021 sind auch Schäden durch Borkenkäfer zu erwarten. Glücklicherweise sind Waldeigentümer motiviert und beseitigen die Schadhölzer so schnell wie möglich. Das hilft dem gesamten Projekt.
Sind aufgrund der Entwaldung auch technische Verbauungen nötig?
Zumindest zum Teil. Durch die Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV) werden ebenfalls flächenwirtschaftliche Projekte ausgearbeitet und umgesetzt. Dabei werden z. B. Steinschlagnetze, Gleitschneeböcke und Hangsicherungen errichtet. Die Landesforstdirektion und die WLV arbeiten eng zusammen, denn diese Projekte funktionieren oft nur in Kombination und durch gegenseitige Unterstützung.
Wie lange wird es dauern, bis die Schutzwälder wieder bewaldet sind?
Das ist von Region zu Region sehr unterschiedlich. Unter gewissen Voraussetzungen und Limitierungen kann die Wiederbewaldung bis zu 30 Jahre in Anspruch nehmen. Aus diesem Grund ist die gemeinsame Arbeit zwischen Grundbesitzern, Jagdausübungsberechtigten sowie den Forstaufsichtsstationen und der Landesforstdirektion ausgesprochen wichtig.
Stürme hatten in vielen Teilen Oberkärntens Schäden in Millionenhöhe verursacht und die Schutzwirkung der Wälder stark herabgesetzt. Mittels flächenwirtschaftlicher Projekte, die mit einem Fördervolumen von mehr als 43 Mio. Euro dotiert sind, sollen die Schutzwälder aber schnellstmöglich wiederhergestellt werden. Seitens der Abteilung 10 – Land- und Forstwirtschaft – des Landes Kärnten steht den Waldbesitzern neben den Forstaufsichtsstationen Dipl.-Ing. Thomas Varch als Projektkoordinator zur Verfügung. Zum Stand der Dinge und zur Umsetzung dieser flächenwirtschaftlichen Projekte führten wir mit Herrn Varch das folgende Interview.
Wie schaut es derzeit in der betroffenen Region aus?
Thomas Varch: Bedingt durch die Exposition laufen Aufforstungen bereits auf Hochtouren. Die Schneelage auf der Schattseite der Täler hält uns allerdings noch ein wenig davon ab, alle Schadgebiete zu erreichen. Generell ist das Zeitfenster für Maßnahmen in diesen Gebirgsregionen kürzer.
An wen können sich vom Sturm betroffene Waldeigentümer wenden, was brauchen sie?
Betroffene Waldeigentümer können sich an die zuständigen Forstaufsichtsstationen bzw. die Bezirksförster in Kötschach Ost, Lesachtal (Kötschach West), Greifenburg, Dellach im Drautal, Obervellach und Winklern wenden. Um Förderungen für z. B. Aufforstungen beantragen zu können, benötigen Waldeigentümer ein Beratungsgespräch und -protokoll durch den Bezirksförster und nach der Umsetzung saldierte Rechnungen vom z. B. Forstpflanzenkauf.
Wird der Waldbesitzer bei der Erstellung von flächenwirtschaftlichen Projekten eingebunden?
Durch die überbetriebliche Planung solcher forstlichen, flächenwirtschaftlichen Projekte können Waldbesitzer bei der Erstellung nicht direkt eingebunden werden.
Es steht aber jedem Waldbesitzer innerhalb dieser Projektgebiete frei, Förderungen zu beantragen oder nicht. Werden Förderungen in Anspruch genommen, ist man über die gesamte Projektlaufzeit ein Teil dessen.
Wie werden die Jäger vor Ort eingebunden?
Von Beginn an wurden die jeweiligen Bezirksjägermeister und der Wildbiologe der Kärntner Jägerschaft in das Projekt eingebunden. In den vergangenen Wochen wurden außerdem intensive Gespräche mit Hegeringleitern in diesen Projektgebieten geführt. Speziell bei Aufforstungen sind und werden Jagdausübungsberechtigte eingeladen, gemeinsam an der jagdlichen Raumplanung zu arbeiten, um eine Bejagung und Sicherung der Aufforstung zu erleichtern.
Sind aufgrund der fehlenden Bewaldung bereits Folgeschäden passiert?
Ja. Durch die herabgesetzte Standortschutzfunktion und den erhöhten Oberflächenabfluss des Wassers durch fehlende Vegetation werden Folgeschäden im Hinblick auf Rutschungen, Hochwasser und Erosion begünstigt. Durch den Schneebruch in den Wintern 2019 und 2020/2021 sind auch Schäden durch Borkenkäfer zu erwarten. Glücklicherweise sind Waldeigentümer motiviert und beseitigen die Schadhölzer so schnell wie möglich. Das hilft dem gesamten Projekt.
Sind aufgrund der Entwaldung auch technische Verbauungen nötig?
Zumindest zum Teil. Durch die Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV) werden ebenfalls flächenwirtschaftliche Projekte ausgearbeitet und umgesetzt. Dabei werden z. B. Steinschlagnetze, Gleitschneeböcke und Hangsicherungen errichtet. Die Landesforstdirektion und die WLV arbeiten eng zusammen, denn diese Projekte funktionieren oft nur in Kombination und durch gegenseitige Unterstützung.
Wie lange wird es dauern, bis die Schutzwälder wieder bewaldet sind?
Das ist von Region zu Region sehr unterschiedlich. Unter gewissen Voraussetzungen und Limitierungen kann die Wiederbewaldung bis zu 30 Jahre in Anspruch nehmen. Aus diesem Grund ist die gemeinsame Arbeit zwischen Grundbesitzern, Jagdausübungsberechtigten sowie den Forstaufsichtsstationen und der Landesforstdirektion ausgesprochen wichtig.