Zulassung für Glyphosat wird verlängert
Die EU-Kommission will die Zulassung des Herbizids Glyphosat um weitere zehn Jahre verlängern – mit neuen Einschränkungen. Es darf in Österreich schon bisher auf keinen Kulturen angewendet werden, die unmittelbar zur Lebens- oder Futtermittelproduktion dienen, und diese Auflage soll nun auch europaweit gelten. Weiters sollen auch die Anwendungsmengen und die Anzahl der Anwendungen strenger geregelt werden. Da im EU-Berufungsausschuss zuletzt erneut keine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten für die Zulassung erzielt worden war, lag der Ball nun bei der Kommission.
Die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sah eine Wiederzulassung in ihrer letzten Bewertung unkritisch – wie zuvor schon die europäische Chemikalienbehörde ECHA. Die aktuelle Zulassung läuft am 15. Dezember 2023 aus. Bei der ersten Abstimmung am 13. Oktober stimmte Österreich – wie auch Kroatien und Luxemburg – aufgrund eines Parlamentsbeschlusses gegen den Antrag. Sechs EU-Staaten, darunter Frankreich und Deutschland, enthielten sich.
Einschränkungen
Mit dem Beschluss des Nationalrates im Jahr 2021 darf Glyphosat hierzulande nicht mehr in jenen Bereichen verwendet werden, die in der Öffentlichkeit als besonders sensibel wahrgenommen werden. Dazu zählt etwa die Vorerntebehandlung, einschließlich „Sikkation“, sofern das Erntegut für Lebens- oder Futtermittelzwecke bestimmt ist. Auch auf öffentlich zugänglichen Sport- und Freizeitplätzen, in öffentlichen Schwimmbadanlagen, auf dem Areal von Kinderbetreuungs- und Bildungseinrichtungen, auf Kinderspielplätzen, Park- und Gartenanlagen, Friedhöfen sowie in Einrichtungen der Behindertenhilfen, der Altenbetreuung sowie für Gesundheit und Pflege ist eine Anwendung in Österreich verboten. Ebenso ist sie im Haus- und Kleingartenbereich sowie in der nicht-beruflichen Verwendung, sofern kein Sachkundenachweis vorliegt, untersagt.
Der Dachverband der EU-Landwirte und -Genossenschaften, COPA-COGECA, begrüßt die Entscheidung der Kommission auf Basis wissenschaftlich fundierter Schlussfolgerungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA). „Aktuell gibt es keine gleichwertige Alternative zu diesem Herbizid. Ohne den Wirkstoff würden viele landwirtschaftliche Praktiken, insbesondere der Bodenschutz, nahezu unmöglich gemacht. Landwirtinnen und Landwirte hätten so zwischen keiner Lösung und Alternativen, die noch mehr Herbizide verbrauchen, wählen müssen“, erklärt COPA-COGECA.
Die Europäische Kommission betont, dass die Mitgliedstaaten weiterhin für die nationale Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, die Glyphosat enthalten, verantwortlich sind und deren Verwendung auf nationaler und regionaler Ebene einschränken können. Grundlage dafür bilden Ergebnisse von Risikobewertungen sowie Erfordernisse zur Erhaltung der Biodiversität.