Wölfe - vergrämen und melden
Voraussetzung für die Entnahme ist unter anderem, dass sich Wölfe trotz wiederholter Vergrämungsmaßnahmen auf weniger als 200 m bewohnten Gebäuden, Stallungen oder Viehweiden nähern. Damit können sie als Risikowölfe klassifiziert werden.
Laut Verordnung sind zwei aufeinanderfolgende Vergrämungen erforderlich, die von jedermann durch optische oder akustische Vergrämungsmaßnahmen (z. B. Anschreien, Klatschen, Anleuchten etc.) erfolgen kann.
Die Vergrämungen sind auf der Homepage der Kärntner Jägerschaft zeitnah zu melden. Nur so können Risikowölfe identifiziert und in der weiteren Folge zum Abschuss freigegeben werden.
Laut Verordnung sind zwei aufeinanderfolgende Vergrämungen erforderlich, die von jedermann durch optische oder akustische Vergrämungsmaßnahmen (z. B. Anschreien, Klatschen, Anleuchten etc.) erfolgen kann.
Die Vergrämungen sind auf der Homepage der Kärntner Jägerschaft zeitnah zu melden. Nur so können Risikowölfe identifiziert und in der weiteren Folge zum Abschuss freigegeben werden.