Wölfe: Almschutzgebiete werden neu festgelegt
Bereits im Jahr 2022 hat das Land Kärnten im Zuge der Umsetzung der Wolfs-Verordnung alle bewirtschafteten Almen des Bundeslandes auf die Zumutbarkeit und Verhältnismäßigkeit von Herdenschutzmaßnahmen zum Schutz gegen Wölfe geprüft. Das Ergebnis: die überwiegende Mehrheit der Almen in Kärnten ist nicht gegen Wölfe schützbar.
Nun hat Agrar- und Jagdreferent LHStv. Martin Gruber ein neues Alm- und Weideschutzgesetz ausarbeiten lassen, wofür das Land Kärnten diese Prüfung neuerlich durchgeführt hat. Ziel ist es, alle nicht schützbaren Almen mittels Verordnung zu sogenannten "Almschutzgebieten" zu erklären. In diesen Gebieten sollen ab heuer Abschüsse von Wölfen nach den Regeln des Alm- und Weideschutzgesetzes möglich sein. Dieses sieht vor, dass z.B. bereits ein Angriff ausreicht um einen Schadwolf auf einer Alm erlegen zu können. Bei der Festlegung der Almschutzgebiete sind die gleichen Kriterien wie im Jahr 2022 zur Anwendung gelangt, die von der österreichweiten „Arbeitsgruppe zur Beurteilung der Durchführbarkeit, Zumutbarkeit und Verhältnismäßigkeit von Herdenschutzmaßnahmen zum Schutz gegen große Beutegreifer“ entwickelt wurden. Das Ergebnis der aktualisierten Abgrenzung entspricht daher im Wesentlichen den Ergebnissen des Jahres 2022.
Möglichkeit zur Stellungnahme
Laut geplantem Alm- und Weideschutzgesetz sind die Almschutzgebiete vor der Erlassung einer Verordnung vier Wochen zur Einsicht zu veröffentlichen. Grundstückseigentümer, die in das geplante Almschutzgebiet einbezogen werden sind von dieser Veröffentlichung nach Möglichkeit zu verständigen und darüber zu informieren, dass sie eine Stellungnahme abgeben können. Aktuell liegen in allen Kärntner Gemeinden in deren Gemeindegebiete sich bewirtschaftete Almen befinden, Listen und Übersichtspläne zu den geplanten Almschutzgebieten auf, und können eingesehen werden. Die Abgabe einer allfälligen Stellungnahme ist bis 24. April möglich. Eine Liste all jener Almen, die nicht schützbar sind, steht auch unter Downloads unter diesem Artikel zur Ansicht bereit.
Für Rückfragen steht das Referat 6 der LK Kärnten unter der Telefonnummer 0463 – 5850 1321 zur Verfügung.
Kriterien für Almschutzgebiete
Bei der Abgrenzung der Almschutzgebiete wurden u.a. diese Kriterien angewandt:
• Geometrie der Alm (z.B. Größe und Umfang)• Hangneigung
• Oberflächenbeschaffenheit
• Anteil von Waldflächen bzw. Waldweiden
• Vorhandensein von Wasserläufen, Straßen oder Wegen