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Wolfsabschuss auf drei Kärntner Almen erlaubt

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26.08.2021

Landesrat Martin Gruber unterzeichnete Genehmigung für betroffene Gailtaler Almen, die ab sofort bis 30. September 2021 gilt. Eine Verordnung ist in Ausarbeitung.

Wolf.jpg © stock.adobe.com/Nicolette Wollentin
Nach zahlreichen Nutztierrissen im Gailtal wurde die befristete Genehmigung für Wolfsabschüsse erteilt. © stock.adobe.com/Nicolette Wollentin
Jagd- und Agrarreferent Landesrat Martin Gruber unterzeichnete am Dienstag dieser Woche erstmals eine Abschussgenehmigung für drei von Wolfsrissen massiv betroffene Gailtaler Almen, die ab sofort gilt und bis 30. September befristet ist. 56 Nutztierrisse waren im Gebiet der Poludnig Alm, der Egger Alm sowie der Kirchbach Oberdöbernitzener Wipfelalm und der Nachbaralmen seit 20. Juni nachweislich von Wölfen verursacht worden. Die betroffenen Almgemeinschaften stellten daher beim Land Kärnten einen Antrag auf Ausnahme von den Schonvorschriften für den Wolf. Die zuständige Behörde beim Amt der Kärntner Landesregierung gab diesem nun statt.

„Ich habe immer klar gesagt, dass ich sofort bereit bin, einen Bescheid zum Abschuss eines Wolfes zu unterzeichnen, um die Bauern zu schützen, wenn die Behörde grünes Licht dafür gibt. Das habe ich nun auch umgehend getan“, informierte Gruber. Die Behörde kam zum Schluss, dass es keine anderweitige Lösung als die Entnahme des Risikowolfes gibt, um weitere Schäden bei Weidetieren auf den betroffenen Almen zu verhindern. Herdenschutzmaßnahmen seien aufgrund der naturräumlichen Gegebenheiten und der intensiven touristischen Nutzung der Almen faktisch nicht möglich. „Außerdem wären die geschätzten Kosten von über 200.000 Euro für eine durchgängige Zäunung der betroffenen Gebiete so hoch, dass die Weidehaltung für die Tierhalter unwirtschaftlich wäre. Das ist für die Bauern nicht zumutbar“, berichtete Gruber.

Auch die Vergrämung des Wolfes wurde als nicht zielführend beurteilt, da es dadurch nur zu einer Problemverlagerung auf umliegende Almen kommen würde. Die Behörde sah die Vorgaben der EU-Richtlinie, durch die der Wolf in Europa unter strengen Schutz gestellt wird, hier als erfüllt an. Die Entnahme darf nur in den Eigenjagden Kirchbacher Wipfel, Poludnig Alm und Eggeralm/​Zinia erfolgen. Der Abschuss ist dem Wolfsbeauftragten des Landes Kärnten unverzüglich zu melden. Der Agrarreferent kündigte weiters an, dass er für Kärnten eine Wolfsverordnung ausarbeiten lassen werde, wie sie vor kurzem in Salzburg beschlossen wurde. Es brauche eine langfristige rechtliche Lösung, so der Agrarreferent.

GRUBER Landesrat.jpg © Eggenberger
LR Martin Gruber unterzeichnete den Bescheid. © Eggenberger

Entscheidung mit Signalwirkung für Zukunft der Almwirtschaft

Die Unterzeichung des Bescheides sei eine „überaus wichtige Entscheidung für die Zukunft der Kärntner Almwirtschaft“, sagte LK-Präsident Siegfried Huber, der Landesrat Gruber dafür seinen Dank aussprach. Ein ungehindertes Treiben des Wolfes würde dazu führen, dass kein Vieh mehr auf Almen und Weiden aufgetrieben würde und dass diese nicht nur für die landwirtschaftliche Produktion, sondern auch für das Landschaftsbild und damit für den Tourismus so wichtigen Flächen zuwachsen würden, so Huber.

Der LK-Präsident begrüßte auch die Ausarbeitung einer Wolfsverordnung für Kärnten, da diese der einstimmig verabschiedeten Resolution der jüngsten LK-Vollversammlung entsprechen würde.
Huber.jpg © Paul Gruber
LK-Präsident begrüßt die Entscheidung für die Entnahme. © Paul Gruber

Umfassende Stellungnahme der LK

Die LK Kärnten setzt sich seit jeher für eine gezielte Entnahme von Wölfen ein, um Almbauern zu schützen. Im Vorfeld der Unterzeichnung des Abschussbescheids durch LR Gruber hatte sich die LK Kärnten gegenüber dem Amt der Kärntner Landesregierung in einer umfassenden Stellungnahme für Entnahmen ausgesprochen.

In der "Stellungnahme zum Antrag Ausnahme von den Schonvorschriften nach dem Kärntner Jagdgesetz 2000" wurde einerseits ausführlich und mit Zahlen untermauert auf das öffentliche Interesse am Erhalt der Almwirtschaft und andererseits auf das durch die Wölfe verursachte Schadensausmaß hingewiesen. 

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