Wolf: Bundesländer fordern Senkung des Schutzstatus
Nachdem das EU-Parlament im Herbst 2023 die EU-Kommission aufgefordert hat, den Schutzstatus der Wölfe zu überdenken, hat die EU-Kommission im Dezember 2023 von sich aus vorgeschlagen, den Schutzstatus absenken zu wollen. Dieser Schritt erfolgte nicht zuletzt auf Grund zahlreicher Interventionen aus Österreich und Kärnten.
Der Vorschlag der EU-Kommission sieht vor, dass der Schutzstatus des Wolfs im Rahmen der Berner Konvention von „streng geschützt“ auf „geschützt“ abgesenkt werden soll. Diesem Vorschlag der EU-Kommission müssen nun die einzelnen Mitgliedstaaten zustimmen.
In Österreich sind die Jagd- und Naturschutzagenden laut österreichischer Bundesverfassung Länderkompetenz. Auf Initiative des niederösterreichischen Umweltlandesrates LHStv. Stephan Pernkopf haben sich die Bundesländer in einer einheitlichen Länderstellungnahme für eine Absenkung des Schutzstatus von Wölfen ausgesprochen. In der Stellungnahme wird die Vertretung Österreichs im Ministerrat aufgefordert, dem Vorschlag der Kommission zuzustimmen. Laut Bundesverfassung ist die zuständige Bundesministerin Leonore Gewessler an diesen Beschluss gebunden.
LK-Präsident Siegfried Huber begrüßt die Länderstellungnahme, der auch die Kärntner Umweltlandesrätin Sara Schaar zugestimmt hat. „Zumindest beim Thema Wolf ist in Brüssel Vernunft eingekehrt. Die gleiche Vernunft fordere ich jetzt auch von der zuständigen Bundesministerin Gewessler. Sie darf sich jetzt nicht querlegen und gegen die Meinung der Bundesländer abstimmen!“, betont Huber.
Mit einem positiven Beschluss des EU-Ministerrates wäre eine weitere wichtige Hürde auf dem Weg zur Absenkung des Schutzstatus der Wölfe genommen. In einem nächsten Schritt kann dann die EU-Kommission einen Änderungsvorschlag in der nächsten Sitzung der Berner Konvention einbringen. Wird der Senkung des Schutzstatus des Wolfes im Rahmen des Berner Übereinkommens zugestimmt, könnte die EU-Kommission in der Folge eine gezielte Änderung der FFH-Richtlinie vorlegen. Erst sobald diese Änderung in Kraft tritt, können Wölfe leichter entnommen werden. „Es ist noch ein langer und steiniger Weg, bis der Schutzstatus tatsächlich gesenkt wird. Aber wir werden nicht aufgeben, bis das Ziel erreicht ist“, verspricht der LK-Präsident. „Der strenge Schutzstatus für den Wolf ist schon lange nicht mehr gerechtfertigt. Wir haben derzeit die einmalige Möglichkeit zu einem Paradigmenwechsel auf europäischer Ebene und müssen alles tun, um diese Chance zu nutzen“, ergänzt Agrarreferent LHStv. Martin Gruber.
Einheitliche Stellungnahme
Die österreichische Bundesverfassung normiert im Artikel 23d Abs. 2:
Haben die Länder eine einheitliche Stellungnahme zu einem Vorhaben erstattet, das Angelegenheiten betrifft, in denen die Gesetzgebung Landessache ist, so darf der Bund bei Verhandlungen und Abstimmungen in der Europäischen Union nur aus zwingenden integrations- und außenpolitischen Gründen von dieser Stellungnahme abweichen.