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Wildverbiss: Jägerschaft startet Schutzmittelaktion

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14.03.2024 | von Ing. Josef Schnabl

Auch 2024 wird die Anwendung von streich- bzw. spritzfähigen Schutzmitteln gegen den Sommer- und Winterverbiss gefördert. Die Ausgabe ist ab 24. April bzw. ab 28. August vorgesehen.

Verbisschutz2.jpg © agrarfoto.com
Schutzmaßnahmen gegen Wildverbiss werden auch heuer unterstützt. © agrarfoto.com
Zur Verringerung der Verbiss- und Fegeschäden durch Schalenwild werden neben anderen wirksamen Maßnahmen die gefährdeten forstlichen Kulturpflanzen auch verstrichen bzw. gespritzt. Vor allem gegen den Sommerverbiss ist der Schutz der Pflanzen besonders wichtig und die Durchführung der Maßnahmen zwischen Mitte Mai und Ende Juni (je nach Höhenlage) notwendig. Auch 2024 wird die Anwendung von streich- bzw. spritzfähigen Schutzmitteln gegen den Sommer- sowie den Winterverbiss wieder gefördert. Bedingt durch die erfolgte Änderung der Pflanzenschutzmittelverordnung werden nun auch mehrjährig verwendbare mechanische Schutzmittel wie Verbissschutzkappen und Schutzmanschetten gefördert.

So wird gefördert

Gefördert werden die im Fachhandel angebotenen und schon bewährten Mittel "WAM" flüssig und "TRICO" flüssig. Diese sind spritz- und streichfähig, dienen als Schutz gegen Sommer- und Winterverbiss, "TRICO" wirkt auch als Fegeschutz. Beide Schutzmittel werden in Gebinden zu 5 kg angeboten. Angebrauchte Gebinde können bei ordnungsgemäßer Aufbewahrung auch später wiederverwendet bzw. aufgebraucht werden.
Weiters werden vor allem gegen den Winterverbiss die Verstreichmittel "WAM" im Kübel mit 2,5 kg und "TRICO" in Kübel mit 5 kg, Schutzkappen in Packungseinheiten zu 500 Stück und Schutzmanschetten in Packungseinheiten zu 100, 500 und 1000 Stück sowie Schafwolle angeboten.

Die angeführten Verbissschutzmittel werden in den nachstehend angeführten Lagerhäusern in Kärnten vertrieben und von der Kärntner Jägerschaft für die Bezugsberechtigten mit 30% gefördert. 

Achtung: Durch die Kärntner Jägerschaft geförderte Wildverbissschutzmittel können nur in Anspruch genommen werden, wenn der Bedarf gegen Sommer- sowie auch gegen Winterverbiss spätestens bis 29. März 2024 bei der für den Antragsteller zuständigen Bezirksstelle der Kärntner Jägerschaft beantragt und danach vom jeweiligen Bezirksjägermeister bestätigt wurde. Anträge können in den Bezirksgeschäftsstellen persönlich, schriftlich oder auch per E-Mail eingebracht werden. Unbedingt erforderlich ist die Angabe der Größe der zu schützenden Kulturflächen bzw. die Anzahl der zu schützenden Pflanzen - ebenso, ob es um Sommer- oder Winterverbissschutz geht. Um immer wieder vorgekommene Missverständnisse möglichst auszuschalten, sollten Anträge mittels eines Formulars (in den Bezirksstellen der KJ aufliegend) und als Sammelanträge vom jeweiligen Obmann bzw. von der jeweiligen Obfrau oder von einer diesbezüglich zuständigen Person des jeweiligen Jagdvereins eingebracht werden. Das Formular findet sich auch auf der Homepage der Kärntner Jägerschaft. Verspätet eingebrachte Anträge können aus organisatorischen Gründen ausnahmslos nicht berücksichtigt werden.

Auf das Erfordernis eines Sachkundeausweises für den Bezug der oben angeführten spritz- und streichfähigen Schutzmittel wird ausdrücklich aufmerksam gemacht. Der Vertrieb der Verbissschutzmittel erfolgt wie bisher über die Lagerhäuser. Bei der Antragstellung ist unbedingt bekanntzugeben, in welchem Lagerhaus die Abholung gewünscht wird. Die Ausgabe von geförderten Verbissschutzmitteln erfolgt ausschließlich an antragsmäßig registrierte Personen. Waldbesitzer:innen können für den Schutz einer Kulturfläche die Förderung der Kärntner Jägerschaft jährlich nur einmal in Anspruch nehmen (entweder für Sommer- oder für Winterverbissschutz). Aufgrund der beschränkt vorhandenen Fördermittel wird bei der Beanspruchung des Angebotes um entsprechende Maßhaltung und Solidarität ersucht, sodass die verfügbaren Fördermittel möglichst gerecht zum Einsatz kommen. Grundsätzlich ist nur die Förderung von Klein- und Mittelbetrieben in besonders verbissgefährdeten Bereichen in Gemeindejagdgebieten vorgesehen. Eigenjagdbetriebe können laut Richtlinien der KJ nicht gefördert werden. Die Förderung von Wildverbissschutzmitteln erfolgt nach Maßgabe der dafür vorhandenen Mittel der Kärntner Jägerschaft, es besteht jedoch kein Rechtsanspruch. 
Die Ausgabe der Sommerverbissschutzmittel wird ab 24. April und der Winterverbissschutzmittel ab 28. August erfolgen.

Ausgabe in Lagerhäusern

Verbiss- und Fegeschutzmittel werden in folgenden Kärntner Lagerhäusern ausgegeben:
  • Spittal/Drau, Lurnfeld, Gmünd, Radenthein, Obervellach, Winklern, Greifenburg
  • Villach, Feistritz/Drau,
  • Feldkirchen
  • Völkermarkt, Eberndorf, Bleiburg
  • Wolfsberg, St. Paul/ Lavanttal
  • Hermagor, Kötschach-Mauthen
  • St. Veit/Glan, Friesach, Treibach, Straßburg
  • Klagenfurt, Ferlach, Grafenstein

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