Wie man Krähen im Biomais abwehrt
Fraßschäden durch Krähen im Maisacker: Viele Biolandwirte kennen das Problem. Die Schadenshöhe ist nicht jedes Jahr gleich, und es können auch bezüglich des Auftretens der Rabenvögel regionale Unterschiede verzeichnet werden. Oft werden nur einige Maisschläge von den Vogelschwärmen heimgesucht. Wenn diese jedoch die Biomaisflächen als Nahrungsquelle erkennen, können in kurzer Zeit enorme Schäden entstehen. Welche Maßnahmen getroffen werden können, um die Schäden zu minimieren, wird im folgenden Artikel behandelt.
Pflanzenbauliche Maßnahmen
In erster Linie gilt es bei der Aussaat exakt und sauber zu arbeiten. So dürfen Maiskörner keinesfalls auf der Erdoberfläche liegen bleiben – diese üben eine enorme Lockwirkung auf verschiedene Vogelarten aus. Genauso wichtig ist eine ausreichend tiefe Saatgutablage – mindestens 3 bis 4 cm. Zu seicht abgelegte Körner werden bevorzugt aufgenommen. Auch eine deutlich tiefere Saatgutablage auf bis zu 8 cm auf leichten Böden bzw. 6 cm auf schwereren Böden mit nachfolgender Rückverfestigung erschwert den Krähen das Auszupfen der jungen Maispflanzen. Natürlich müssen dabei unbedingt der Aussaattermin und die Bodentemperatur beachtet werden. Eine so tiefe Ablage des Saatkornes ist nur bei ausreichend erwärmten Böden ratsam. Ansonsten wird das Auflaufen der Maispflanze deutlich verzögert. Blindstriegeln ist in diesem Fall jedoch problemlos möglich. Ein späterer Aussaattermin bei ausreichend erwärmten Böden – regionale Unterschiede sind zu beachten – ist aber grundsätzlich immer empfehlenswert. Denn dadurch wird die kritische Phase bis zum Vierblatt- bzw. Fünfblattstadium aufgrund eines zügigen Wachstums verkürzt. Diesbezüglich ist auch bei der Sortenwahl auf entsprechende Eigenschaften – sprich eine schnelle Jungendentwicklung – zu achten. Außerdem belegen Sortenversuche immer wieder, dass ein früher Anbau mit spätreifen Sorten auch kein Garant für Spitzenerträge ist.
Saatgutbehandlung
Viele unterschiedliche Versuche mit diversen „Beizmitteln“ wie den Hausmitteln Galle, Chili oder auch Tillecur und dergleichen wurden in den letzten Jahren auf den Betrieben erprobt. Die Erfahrungen dazu sind recht unterschiedlich. Manche Praktiker konnten eine gewisse vergrämende Wirkung feststellen, andere nicht. Ein Mittel, das in den letzten Jahren in den Fokus der Maiskornbehandlung gelangt, ist das biotaugliche Pflanzenstärkungsmittel Promos. Neben der beworbenen positiven Wirkung auf die Pflanzengesundheit und Vitalität der Maispflanze konnte ein gewisser Vergrämungseffekt festgestellt werden, und etliche Praktiker sind von diesem Mittel überzeugt. Jedenfalls scheint die Schmackhaftigkeit des Maiskornes deutlich reduziert, und so werden ausgezupfte Maiskörner verschmäht. Allem Anschein nach verlieren die Krähen das Interesse an dem behandelten Maisfeld. Die Wirkung lässt mit der Zeit allerdings – vor allem nach Regenfällen – nach, weswegen zusätzliche Abwehrmaßnahmen ergriffen werden sollten. Eine vergrämende Wirkung soll auch das Ausbringen von Schwefel haben.

Ablenkungsfütterung
Durchwegs positive Erfahrungen wurden mit der Ablenkungsfütterung mit gekochtem Mais erzielt. Durch die Zugabe von Zucker soll die Schmackhaftigkeit und damit die Wirkung verbessert werden. Die gekochten oder 24 Stunden in Wasser eingelegten Maiskörner werden täglich über einen Zeitraum von zwei bis drei Wochen – jedenfalls, bis die kritische Phase überwunden ist, – ausgestreut. Auch die angebotene Menge muss dem Bedarf der Vögel entsprechen. Da durch diese Maßnahme sogar zusätzliche Krähen angelockt werden, ist es immens wichtig, die Ablenkungsfütterung nicht zu früh abzubrechen. Die Maiskörner werden frühmorgens entweder im zu schützenden Maisbestand oder noch besser ca. 100 bis 200 m vom Maisbestand entfernt oder gar in der Nähe der Aufsitzflächen der Krähen angeboten. Dies funktioniert genauso gut und reduziert die Gefahr, dass sich die Tiere nach dem Verzehr der vorgelegten gekochten Maiskörner gleich über die jungen Maispflanzen hermachen. Aufgrund der relativ langen Dauer dieser Abwehrmaßnahme ist ein zeitgleicher Anbau aller Maisflächen empfehlenswert. Bei zeitlich versetzten Anbauterminen oder bei einem erforderlichen Zweitanbau verlängert sich Fütterungsphase beträchtlich. Das ist mit einem nicht zu vernachlässigbaren Zeitaufwand verbunden.
Vergrämung
Die Drachen-Vogelscheuchen sollen einen Raubvogel imitieren und dadurch die Krähen abwehren. Der Flugdrache wird auch auf einer mehrere Meter langen Stange montiert und hängt flugbereit in der Luft. Sobald Wind aufkommt, steigt der Drache auf und vertreibt damit alle Arten von Vögel.
Auf ähnliche Weise funktioniert auch die Vergrämung mittels Gasballons – drei bis fünf Ballons pro Hektar. Am besten eignen sich Folienballons mit einem Durchmesser von mindestens 50 cm und mehr. Diese werden mit Helium aufgeblasen und schweben mittels einer 10 bis 15 m langen Fischerleine am Boden verankert über dem Boden. Durch die Windbewegungen bewegen sie sich zudem über die Schnurlänge eines definierten Radius in mehreren Metern Höhe über das Feld.
Auf ähnliche Weise funktioniert auch die Vergrämung mittels Gasballons – drei bis fünf Ballons pro Hektar. Am besten eignen sich Folienballons mit einem Durchmesser von mindestens 50 cm und mehr. Diese werden mit Helium aufgeblasen und schweben mittels einer 10 bis 15 m langen Fischerleine am Boden verankert über dem Boden. Durch die Windbewegungen bewegen sie sich zudem über die Schnurlänge eines definierten Radius in mehreren Metern Höhe über das Feld.
Die Folienballons müssen alle paar Tage wieder aufgefüllt werden. Dies geschieht problemlos über das Rückschlagventil. Ballons und Heliumgasflaschen können bei entsprechendem Fachhandel bezogen werden. Für kleine Flächen eigenen sich aber auch kostengünstige Partyartikel.
Eine ebenfalls interessante Maßnahme ist das Nachstellen eines Greifvogelschlags. Dazu werden in einem Kreis von etwa 30 bis 40 cm Durchmesser Federn von toten Krähen in den Boden gesteckt. Die abschreckende Wirkung hält ebenfalls mehrere Tage an.
Abschuss durch Jägerschaft
Als allerletzte Maßnahme kann zudem der Abschuss einzelner Tiere durch die Jägerschaft in Betracht gezogen werden. So gibt es innerhalb der Schonzeit – diese gilt von 16. März bis 15. Juli – die Möglichkeit, Junggesellentrupps im Bereich von landwirtschaftlichen Flächen zu bejagen bzw. kann mittels Ansuchens bei der Landesregierung (Abt. 10) eine Ausnahme von der Schonfrist aufgrund bisher aufgetretener oder erwarteter Schäden, die auf eine zu hohe Krähenpopulation zurückzuführen sind, beantragt werden. Die Antragstellung erfolgt über die Jagdausübungsberechtigten und wird nach Prüfung der Sachlage entschieden.
Fazit
Die Wahl der angeführten Abwehrmaßnahmen hängt sehr stark von betrieblichen Gegebenheiten ab. So geben die Feldgröße, die Anzahl der Maisschläge und die Entfernung der einzelnen Feldstücke zueinander bzw. zum Hof bestimmte Rahmenbedingungen vor, denen zufolge bestimmte Maßnahmen zu bevorzugen sind. Unbestritten ist, dass eine Kombination einzelner Maßnahmen zu einem besseren Erfolg der Vergrämungs- und Abwehrmaßnahmen beiträgt.