Wie Biojungrinder vermarktet werden
Neben der klassischen Einstellerproduktion betreiben mittlerweile viele Biomutterkuhbetriebe eine Jungrinderproduktion. Sie nehmen meist an einem der verschiedenen Bioqualitätsprogramme teil. Bei einer Teilnahme können weibliche und männliche (kastrierte) Jungrinder als Biojungrinder vermarktet werden. Dabei müssen aber zusätzliche Anforderungen je nach Qualitätsprogramm eingehalten werden, die durch einen höheren Produktpreis ausgeglichen werden. Zu diesen zählen unter anderem ein täglicher Auslauf, auch außerhalb der Weidesaison, die Haltung der Tiere im Laufstall und der Verzicht auf das Enthornen der Kälber. Außerdem müssen die Jungrinder mindestens sechs Monate gemeinsam mit den Mutterkühen gehalten werden und dürfen daher nur aus der Mutterkuhhaltung stammen. Können diese Kriterien erfüllt werden, steht der Lieferung in das jeweilige Bioqualitätsmarkenprogramm, nach Rücksprache mit dem Vermarkter, nichts mehr im Wege.
Lieferverträge
Um überhaupt als Biojungrinderproduzent gelistet zu werden, ist ein Vertrag mit einem gelisteten Vermarktungspartner notwendig. Der größte Biorindervermarktungspartner in Kärnten ist die Bäuerliche Vermarktung Kärntner Fleisch reg. Gen. mbH. (BVG). Wurde das richtige Qualitätsprogramm für den eigenen Betrieb ausgewählt, kann nach Kontaktaufnahme mit dem Vermarktungspartner der Lieferabnahmevertrag unterzeichnet werden. Für eine garantierte Abnahme besteht die Pflicht, die Tiere früh genug für die Schlachtung anzumelden. Zudem muss mit Jahresbeginn die voraussichtliche Jahresliefermenge bekanntgegeben werden. Nur so kann eine Übernahme der Jungrinder garantiert und problemlos abgewickelt werden.
Um sicherzustellen, dass alle Qualitätsanforderungen auch eingehalten werden, kann es je nach Programm zu Kontrollen kommen. Erst nach positiver Beurteilung erfolgt die Lieferfreigabe, und die Tiere können in das jeweilige Biojungrinderprojekt vermarktet werden. Im Regelfall findet die Kontrolle im Rahmen der jährlichen Biokontrolle statt, um so einen zusätzlichen Arbeitsaufwand für die Biobetriebe zu vermeiden.
Vermarktungsprogramme in Kärnten
JA! Natürlich Bio-Weidejungrind
- Teilnahmevertrag "Ja! Natürlich" und Einhaltung der "Ja! Natürlich"-Bioweidejungrind-Richtlinie
- 100%ige Biofütterung mit Futtermitteln aus Österreich
- 80% der durchschnittlichen Tagesration besteht aus Grundfutter
- Nicht enthornte, männliche und weibliche Rinder aus der Mutterkuhhaltung
- Kastration erfolgt bis zum fünften Lebensmonat (Sedierung, Schmerzausschaltung und Schmerzbehandlung)
- Alter: neun bis zwölf Monate
- Mindestens 200 kg Schlachtgewicht
- Handelsklasse: E, U, R
- Fettklasse: 2, 3, 4
Zurück zum Ursprung Bioweiderind (Prüf Nach!)
- Teilnahmevertrag "Prüf Nach! "und Einhaltung der "Prüf Nach!" Bioweiderind-Richtlinie
- 100%ige sojafreie Biofütterung mit Futtermitteln aus Österreich, 75% davon vom eigenen Betrieb
- Futterzukauf: "Prüf Nach!"-Futtermittelliste beachten
- Nicht enthornte, männliche und weibliche Rinder aus der Mutterkuhhaltung
- Keine Tiere der Rasse Weißblauer Belgier
- Kastration erfolgt bis zum fünften Lebensmonat (Sedierung, Schmerzausschaltung und Schmerzbehandlung)
- Alter: acht bis 19 Monate
- Mindestens 200 kg Schlachtgewicht - maximal 340 kg
- Handelsklasse: E, U, R
- Fettklasse: 2, 3
Weitere Bioschlachtrinderprogramme:
- "Ja! Natürlich"-Biovollmilchkalb
- Zurück zum Ursprung Biobergrind
- Kärntner Fleisch Biojungstier
- Kärntner Fleisch Biokalbin
- Kärntner Fleisch Bioochse
- Kärntner Fleisch Bioochse Alpung
- Ja! Natürlich"-Biokuh
- "Zurück zum Ursprung"-Biokuh
Bio Online Kompakt
Am 14. September gibt es ab 18 Uhr ein kostenloses Webinar zum Thema Vermarktungsmöglichkeiten von Biojungrindern. Es werden die verschiedenen Vermarktungsprogramme für Biojungrinder in Kärnten kurz und kompakt von Alois Weiß von der BVG vorgestellt. Anmeldung unter der Tel.-Nr.: 0463/58 50-54 00.
ÖPUL-Tipp
Eine Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme "Tierwohl - Stallhaltung Rinder" ist für Biobetriebe mit Masttieren sehr interessant, da gewisse Auflagen, wie die Haltung auf Stroh/Einstreu, bereits durch die Einhaltung der EU-Biorichtlinien erfüllt werden. Nähere Informationen zu dieser ÖPUL-Maßnahme erhalten Sie auf der Homepage der LK Kärnten unter www.ktn.lko.at/Rinderhaltung.