Wenn der Wurzelteller ins Rollen kommt
Großflächige Windwürfe sind in Kärnten nicht erst seit „Yves“ im Dezember 2017 oder „Vaia“ im Oktober 2018 ein bestimmender Aspekt der Waldbewirtschaftung geworden. Neben allen betriebswirtschaftlichen wie auch waldbaulichen Nachteilen stellt sich für die betroffenen Waldeigentümer auch noch die Haftungsfrage. Während nämlich die Windwurfflächen selbst relativ gut sperrbar und absicherbar sind, kommt es immer wieder zu Schäden durch aufgestellte Wurzelteller, die nach oder während Windwurfaufarbeitungen aus der Schadfläche hinaus abrollen, abrutschen oder abstürzen.
Wer ist nun dafür verantwortlich, wenn nach oder während der Aufarbeitung eines Windwurfs ein aufgestellter Wurzelteller etwa auf eine darunterliegende Straße rollt und dort einen Schaden verursacht?
Wer ist nun dafür verantwortlich, wenn nach oder während der Aufarbeitung eines Windwurfs ein aufgestellter Wurzelteller etwa auf eine darunterliegende Straße rollt und dort einen Schaden verursacht?
- Ein Waldeigentümer haftet für aus Windwurfflächen abrollende oder abstürzende Wurzelteller nur dann, wenn die Aufarbeitung des Windwurfs nicht dem Stand der Technik entsprechend durchgeführt wurde. Die Haftung besteht zudem nur, wenn die Aufarbeitung dem Waldeigentümer überhaupt zumutbar ist.
- Für aus dem Abrollen oder Abstürzen der Wurzelteller entstehende Schäden auf einer darunterliegenden Straße ist der Wegehalter verantwortlich, sofern die Aufarbeitung durch den Waldeigentümer ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
- Es schaut also für den Eigentümer einer Windwurffläche, aus der Wurzelteller auf eine darunterliegende Straße abrollen oder abstürzen könnten, gut aus – solange er sicher sein kann, dass die Aufarbeitung strikt dem Stand der Technik entsprechend erfolgt ist.
- Weil man sich bei so komplexen Aufgabenstellungen jedoch nie ganz sicher sein kann und die aus Fehlern entstehenden Haftungsfolgen immens sein können, empfiehlt sich als rechtliche Absicherung ein Antrag auf Bannlegung der Windwurffläche für die Dauer der Gefährdung. Die Bannlegung ist das im Forstgesetz vorgesehene Mittel zur Gefahrenabwehr, durch welche auch der gesetzlichen Pflicht zur Schadensabwendung entsprochen wird. Die Kosten der von der Behörde zur Bannwaldbewirtschaftung vorgeschriebenen Maßnahmen kann der Waldeigentümer dann übrigens auf den Halter der darunterliegenden, begünstigten Straße überwälzen.
Rechtsgutachten
Wer ist dafür verantwortlich, wenn nach oder während der Aufarbeitung eines Windwurfs ein aufgestellter Wurzelteller auf eine darunterliegende Straße abrollt und Schaden verursacht? Hierbei handelt es sich um eine Frage, die zwar für Tausende österreichische Waldbewirtschafter existenzbedrohend ist, die bisher aber noch nicht umfassend geklärt wurde. Der Waldverband Kärnten hat es als seine Aufgabe gesehen, diese Unklarheiten zu beseitigen und seinen durch großflächige Windwurfschäden schwer getroffenen Mitgliedern durch ein Rechtsgutachten zumindest diese Sorgen zu nehmen.
Seminar: Der Baum im Nachbarrecht
Was heißt es, Besitzer eines Baumes zu sein – welche Rechte und vor allem Pflichten ergeben sich für Sie daraus? Was bedeutet es dann, Verkehrssicherungspflichten zu haben und wie weit geht die Haftung? Ein Seminar am 13. Oktober an der FAST Ossiach klärt über alle Fragen zur Haftung und Verkehrssicherungspflichten auf. Anmeldung: 04243/22 45-0.
Wer ist dafür verantwortlich, wenn nach oder während der Aufarbeitung eines Windwurfs ein aufgestellter Wurzelteller auf eine darunterliegende Straße abrollt und Schaden verursacht? Hierbei handelt es sich um eine Frage, die zwar für Tausende österreichische Waldbewirtschafter existenzbedrohend ist, die bisher aber noch nicht umfassend geklärt wurde. Der Waldverband Kärnten hat es als seine Aufgabe gesehen, diese Unklarheiten zu beseitigen und seinen durch großflächige Windwurfschäden schwer getroffenen Mitgliedern durch ein Rechtsgutachten zumindest diese Sorgen zu nehmen.
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