Weite Reihen, große Wirkung im Getreidebau

Seit drei Jahren wird die Anlage von Getreideflächen mit doppeltem Reihenabstand unter dem Titel "Wildkräuter- und Brutflächen" im Rahmen der Maßnahmen BIO und UBB des österreichischen Umweltprogramms ÖPUL gefördert. Bislang wurde die Maßnahme in Kärnten nur in sehr geringem Umfang in Anspruch genommen.
Nichtsdestoweniger stehen mittlerweile erste Versuchsergebnisse zur Verfügung. Neben den pflanzenbaulichen und wirtschaftlichen Aspekten werden im folgenden Artikel auch die positiven Effekte für Flora und Fauna beeuchtet.
Nichtsdestoweniger stehen mittlerweile erste Versuchsergebnisse zur Verfügung. Neben den pflanzenbaulichen und wirtschaftlichen Aspekten werden im folgenden Artikel auch die positiven Effekte für Flora und Fauna beeuchtet.
Biodiversität am Acker
Rund 40% der Ackerwildkräuter in Österreich gelten als gefährdet. Zu den typischen Pflanzen zählen Klatschmohn, Kornblume, Kornrade sowie viele andere. In den letzten Jahrzehnten wurden die meisten Arten der Ackerwildkräuter stark zurückgedrängt. Aufgrund dieses Rückgangs mangelt es auch an Wildbienen und vielen weiteren Insektenarten, die direkt von den Ackerwildkräutern profitiert. Durch den Anbau im doppelten Reihenabstand werden bestäubende Insekten wie Schwebfliegen, Wildbienen und Tagfalter gezielt gefördert. In weiterer Folge profitieren eine Vielzahl von Feldvögeln wie Feldlerche, Grauammer und Wachtel von der Verbesserung des Nahrungsangebots in Form von Insekten und Sämereien. Durch die größeren Reihenabstände und den gleichzeitigen Verzicht auf den Einsatz des Hackstriegels fällt es bodenbrütenden Vogelarten leichter, ihre Gelege auszubrüten und ihre Jungen großzuziehen.
Positive Effekte sind auch bei den Nützlingspopulationen wie Laufkäfern, Spinnen und Schlupfwespen erkennbar. Durch die verbesserten Lebensbedingungen leisten diese einen wesentlichen Beitrag zur Schädlingsregulierung. Nachteilig wirken sich größere Reihenabstände hingegen auf Feld- und Wühlmäuse aus. Mäusebussarden und Turmfalken wird durch diese Anbaumethode die Jagd auf diese Nagetiere erleichtert, sodass sie diese nachhaltig dezimieren können.
Positive Effekte sind auch bei den Nützlingspopulationen wie Laufkäfern, Spinnen und Schlupfwespen erkennbar. Durch die verbesserten Lebensbedingungen leisten diese einen wesentlichen Beitrag zur Schädlingsregulierung. Nachteilig wirken sich größere Reihenabstände hingegen auf Feld- und Wühlmäuse aus. Mäusebussarden und Turmfalken wird durch diese Anbaumethode die Jagd auf diese Nagetiere erleichtert, sodass sie diese nachhaltig dezimieren können.
Pflanzenbauliche Überlegungen
Der Reihenabstand bei üblicher Drillsaat beträgt rund 12,5 cm. Bei doppelter Reihenbreite wird jede zweite Säreihe geschlossen. Dadurch vergrößert sich der Reihenabstand auf rund 25 cm. Dies hat zwei Effekte zur Folge:
- Zum einen verändert sich die Standraumverteilung. Dadurch erhöht sich die intraspezifische Konkurrenz innerhalb der Kultur um die Wachstumsfaktoren Licht, Wasser und Nährstoffe. Dies kann zum Teil durch Reduktion der Saatstärke ausgeglichen werden.
- Andererseits wird durch den stärkeren Lichteinfall auf dem Ackerboden das Aufkommen von Ackerunkräutern gefördert. Solange diese die Kulturpflanzen nicht zu stark bedrängen, kommt es zu keinen größeren Ertragsausfällen. Besonders problematisch ist in diesem Zusammenhang allerdings eine bestehende Verunkrautung mit der Ackerkratzdistel. Sie wird durch den stärkeren Lichteinfall massiv gefördert. Deshalb ist nicht nur in der aktuellen Kultur, sondern auch in Folgekulturen mit einem Distelproblem zu rechnen. Von Wurzelunkräutern (z.B. Ackerkratzdistel) stark befallene Flächen sind für "weite Reihen" nicht geeignet.
Wirtschaftliche Aspekte
Bisherige Bionet-Versuche haben gezeigt, dass in Abhängigkeit von Standort, Nährstoffverhältnissen, Kultur und Sorte unterschiedliche Ertragseffekte verzeichnet werden konnten. So wurden beim Anbau mit doppeltem Reihenabstand im Vergleich zur üblichen Drillsaat gleiche, geringere, aber auch höhere Felderträge festgestellt. Gleiches gilt für die gewählte Saatstärke. Auch hier gibt es bei gleicher oder geringerer Aussaatmenge keine oder negative und manchmal sogar positive Auswirkungen auf den Kornertrag.
Allen bisher ausgewerteten Versuchen war jedoch gemein, dass sich die weite Reihe nach Berücksichtigung der ÖPUL-Förderung in Höhe von 270 Euro/ha positiv auf das Betriebsergebnis auswirkt. Weitere Einsparungspotenziale sind die geringeren Saatgutkosten (bis zu 50%) und der Wegfall der Kosten für Unkrautregulierungsmaßnahmen. Bei genauer Betrachtung dürfen mittelfristige Auswirkungen durch ein stärkeres Unkrautaufkommen und damit verbundene Ertragsverluste in Folgejahren allerdings nicht außer Acht gelassen werden. Doch verzichten aufgrund geringer Verunkrautung bereits jetzt etliche Biobetriebe auf ein generelles Striegeln von Wintergetreidebeständen. Somit sollte der Anbau mit doppeltem Reihenabstand auf diesen Betrieben grundsätzlich umsetzbar sein. Darüber hinaus kann die Verunkrautung durch das Anlegen eines falschen Saatbetts in Verbindung mit einem späteren Anbauzeitpunkt vorbeugend verringert werden.
Zur besseren Veranschaulichung der monetären Auswirkungen siehe beispielhafte Gegenüberstellung - vereinfachter Deckungsbeitrag - bei variierenden Kosten für Saatgut und Unkrautregulierung bzw. Mehreinnahmen aufgrund der zusätzlichen ÖPUL-Förderung.
Allen bisher ausgewerteten Versuchen war jedoch gemein, dass sich die weite Reihe nach Berücksichtigung der ÖPUL-Förderung in Höhe von 270 Euro/ha positiv auf das Betriebsergebnis auswirkt. Weitere Einsparungspotenziale sind die geringeren Saatgutkosten (bis zu 50%) und der Wegfall der Kosten für Unkrautregulierungsmaßnahmen. Bei genauer Betrachtung dürfen mittelfristige Auswirkungen durch ein stärkeres Unkrautaufkommen und damit verbundene Ertragsverluste in Folgejahren allerdings nicht außer Acht gelassen werden. Doch verzichten aufgrund geringer Verunkrautung bereits jetzt etliche Biobetriebe auf ein generelles Striegeln von Wintergetreidebeständen. Somit sollte der Anbau mit doppeltem Reihenabstand auf diesen Betrieben grundsätzlich umsetzbar sein. Darüber hinaus kann die Verunkrautung durch das Anlegen eines falschen Saatbetts in Verbindung mit einem späteren Anbauzeitpunkt vorbeugend verringert werden.
Zur besseren Veranschaulichung der monetären Auswirkungen siehe beispielhafte Gegenüberstellung - vereinfachter Deckungsbeitrag - bei variierenden Kosten für Saatgut und Unkrautregulierung bzw. Mehreinnahmen aufgrund der zusätzlichen ÖPUL-Förderung.
Fazit
Die bisherigen Bioversuche mit Winterroggen und Winterweizen zeigen hinsichtlich der Verbindung von produktivem Ackerbau und Naturschutz insgesamt positive Ergebnisse. Aufgrund der Ergebnisse leiten sich folgende Empfehlungen und Schlussfolgerungen ab:
- Mögliche Ertragsverluste durch den doppelten Reihenabstand bleiben meist im tolerierbaren Bereich und werden durch die Maßnahmenförderung finanziell ausgeglichen. Tendenziell sind in Feuchtgebieten stärkere Rückgänge möglich, während in trockenen Lagen oftmals keine Einbußen zu verzeichnen sind. Außerdem kann die Saatstärke im Trockengebiet zusätzlich reduziert werden, ohne dass es zu nennenswerten Ertragsausfällen kommt. Dies wirkt sich wiederum positiv auf den Deckungsbeitrag aus.
- Hinsichtlich der Verunkrautung lässt sich festhalten, dass ein deutlich höheres Beikrautaufkommen zu verzeichnen ist. Dieses wirkt sich jedoch nicht negativ auf den Pflanzenertrag aus. Bei Flächen mit starkem Befall von Wurzelunkräutern, insbesondere der Ackerkratzdistel, ist allerdings Vorsicht geboten. Aufgrund des höheren Lichteinfalls wird das Unkraut zusätzlich gefördert. Deshalb sind diese Flächen für den Anbau mit doppeltem Reihenabstand nicht geeignet.
ÖPUL-Auflagen
- Als Wildkräuter- und Brutflächen gelten Getreideflächen, die mit einem doppelten Reihenabstand (mindestens 20 cm zwischen den Reihen) ohne Untersaat bestellt werden.
- Für diese Flächen gilt im Zeitraum vom 15. März bis einschließlich 30. Juni - oder bis zum Drusch, falls dieser früher erfolgt, - ein generelles Befahrungsverbot.
- In diesem Zeitraum sind weder der Einsatz von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln noch mechanische Maßnahmen zur Beikrautregulierung erlaubt. Das bloße Überqueren der Fläche bleibt jedoch gestattet.
- Ein Anbau von Sommergetreide ist möglich, muss jedoch zwingend vor dem 15. März erfolgen.
- Mischungen mit einem Getreideanteil unter 50% gelten nicht als Getreide und sind daher nicht förderfähig. Auch der Einsatz von Untersaaten ist generell ausgeschlossen.
- Bis einschließlich 30. Juni darf ausschließlich der Drusch als Ernte erfolgen. Nach diesem Datum ist auch eine Ganzpflanzenernte, beispielsweise zur Nutzung in einer Biogasanlage, erlaubt.
- Förderung: Die Maßnahme wird mit 270 Euro/ha abgegolten und kann für maximal 20 ha/Betrieb beantragt werden.
Broschüre Bionet
Weitere Details zur ÖPUL-Maßnahme "Wildkräuter- und Brutflächen" sowie deren positive Auswirkungen auf Flora und Fauna oder detaillierte Informationen zu den Versuchsergebnissen können der Bionet-Broschüre "Weite Reihe im Biogetreideanbau - Mehr Platz für den Naturschutz" entnommen werden, die auf Bionet.at verfügbar ist.
Biodiversität fördern
Bio Austria setzt sich seit mehreren Jahren verstärkt für Biodiversität in der Biolandwirtschaft ein und hat zu diesem Thema mehrere Infobroschüren erarbeitet. Neben dem über das ÖPUL-Programm geförderten Getreideanbau mit doppeltem Reihenabstand gibt es eine Reihe weiterer Maßnahmen, um die Biodiversität am Acker zu fördern.