Weideplan – Verschiebung möglich
In Österreich laufen nach wie vor die Verhandlungen mit der EU wegen des Prüfverfahrens zur Umsetzung der Bioverordnung. Leider gibt es dazu noch keine verbindlichen Lösungen, was vor allem beim Thema „Weideplan 2021“ für Verunsicherung unter den Biobauern sorgt.
Nachdem im Sommer eine Verschiebung der Frist für die Erstellung des Weideplans für 2021 von 30. Juni auf 30. September 2020 durchgeführt wurde, wurden bis Redaktionsschluss (22. September 2020) noch keine genaueren Bestimmungen für die Erstellung bekannt gegeben. Aufgrund der fehlenden Details ist allerdings derzeit davon auszugehen, dass eine erneute Verschiebung unumgänglich zu sein scheint. Ein Erlass vom Jänner dieses Jahres bestimmt, dass der Weideplan 2021 die umfassten Tiere, die Weidefläche sowie die Weideperiode beinhalten muss. Da allerdings keine konkreten Regelungen bekannt sind, kann noch keine endgültige Aussage zur korrekten Erstellung des Weideplans getroffen werden.
Der Bioausschuss der LK Österreich sprach sich kürzlich für eine Weiterführung der diesjährigen Weideregelung im kommenden Jahr (50 % des RGVE-Bestandes oder 1 RGVE/ha weidefähiges Grünland) und keine Verschärfung der Vorgaben aus. Dadurch wäre auch die Umsetzung der Weide zum voraussichtlichen Geltungsbeginn der neuen EU-Bioverordnung 2022 angepasst.
Den Betrieben wird empfohlen, ihre Weideaufzeichnungen tagesaktuell wie bisher zu führen und für die Kontrolle bereit zu halten. Die Weideaufzeichnungen von 2020 stellen dann die Grundlage für das kommende Weidejahr dar.
Nachdem im Sommer eine Verschiebung der Frist für die Erstellung des Weideplans für 2021 von 30. Juni auf 30. September 2020 durchgeführt wurde, wurden bis Redaktionsschluss (22. September 2020) noch keine genaueren Bestimmungen für die Erstellung bekannt gegeben. Aufgrund der fehlenden Details ist allerdings derzeit davon auszugehen, dass eine erneute Verschiebung unumgänglich zu sein scheint. Ein Erlass vom Jänner dieses Jahres bestimmt, dass der Weideplan 2021 die umfassten Tiere, die Weidefläche sowie die Weideperiode beinhalten muss. Da allerdings keine konkreten Regelungen bekannt sind, kann noch keine endgültige Aussage zur korrekten Erstellung des Weideplans getroffen werden.
Der Bioausschuss der LK Österreich sprach sich kürzlich für eine Weiterführung der diesjährigen Weideregelung im kommenden Jahr (50 % des RGVE-Bestandes oder 1 RGVE/ha weidefähiges Grünland) und keine Verschärfung der Vorgaben aus. Dadurch wäre auch die Umsetzung der Weide zum voraussichtlichen Geltungsbeginn der neuen EU-Bioverordnung 2022 angepasst.
Den Betrieben wird empfohlen, ihre Weideaufzeichnungen tagesaktuell wie bisher zu führen und für die Kontrolle bereit zu halten. Die Weideaufzeichnungen von 2020 stellen dann die Grundlage für das kommende Weidejahr dar.
Info: Biozentrum Kärnten, Dipl.-Ing. Nadja Schuster, 0463/58 50-54 12 oder Astrid Pichorner, DW 54 18.