Weideaufzeichnungen am Biobetrieb
Seit Anfang Mai wird die Biokontrolle wieder vor Ort durchgeführt. Folgende Punkte sollten dabei beachtet werden:
- Zum Zeitpunkt der Kontrolle müssen Tiere im Ausmaß von 50 % des RGVE-Bestandes oder 1 RGVE pro Hektar weidefähiger Fläche auf der Weide sein.
- Die Weidefläche wird nicht überweidet, d. h. sie ist grün und gleicht nicht einem unbefestigten Auslauf. Die Vorgaben des Nitrat-Aktionsprogrammes 2018 sind einzuhalten. Bei einer größeren Tieranzahl auf einer kleineren Fläche ist zu überlegen, ob die Aufenthaltszeit auf der Weide reduziert wird, z. B. durch Umstellung auf Stundenweide. Die Weidevorgabe gibt nicht vor, wie lange die Tiere auf der Weide sein müssen.
- Die Weidehaltung ist ab Beginn der Weidesaison vollständig und nachvollziehbar, d. h. inkl. Unterbrechungen, dokumentiert.
- Bei der Vor-Ort-Kontrolle muss plausibel begründet werden können, wie die Weide im Jahresverlauf umgesetzt wird. Je kleiner die Fläche ist, desto wichtiger sind das Weidemanagement und eine nachvollziehbare Umsetzung.
- Wenn Sie nur eine kleine Fläche zur Beweidung zur Verfügung haben und unsicher sind, ob das Weidemanagement ausreicht, wenden Sie sich rechtzeitig an das Biozentrum Kärnten, Tel. 0463/58 50-54 00.