Was die LK-Fraktionen fordern
Kärntner Bauernbund
Mit der Wahrung der PEFC-Zertifizierung als Ohrmarke für heimisches Holz beschäftigte sich der Kärntner Bauernbund. Via Antrag forderte er Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig auf, er möge sicherstellen, dass bei der zu erwartenden Implementierung dieser Verordnung die Interessen der österreichischen Land- und Forstwirtschaft bestmöglich gewahrt werden. Dies umso mehr, da das österreichische Forstgesetz strenge Nachhaltigkeit vorschreibt, die Waldfläche Österreichs zunimmt, die Hektarvorräte im europäischen Spitzenfeld liegen und man mit PEFC ein ausreichendes Zertifizierungssystem habe, um nachhaltiges Bewirtschaften der Forstflächen nachzuweisen. Die Betriebe sollten nicht mit noch mehr Bürokratieaufwand belastet werden, und es müsse sichergestellt sein, dass im Rahmen der Gesetze weiterhin Rodungen von Waldflächen möglich bleiben.
Das Gewährleisten von Zuverdienst während des Papamonats hat ein weiterer Antrag des Kärntner Bauernbundes zum Inhalt. Darin wird die Ministerin für Frauen, Integration und Medien, Susanne Raab, aufgefordert, beim Papamonat einen Zuverdienst wie bei der Arbeitslosigkeit vorzusehen.
In einem weiteren Antrag adressieren die Kammerrätinnen und Kammerräte den Minister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Johannes Rauch, der in Abstimmung mit Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig ein praxistaugliches System für die einzeltierbezogene Meldung von Schafen und Ziegen sicherstellen solle.
Adressatin eines anderen Antrages der Fraktion ist die für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zuständige EU-Kommissarin Stella Kyriakides, von der verlangt wird, Kälberiglus als optimale Lösung für die Haltung von Kälbern bei der Überarbeitung der Nutztierhaltungsverordnung auch zukünftig zu berücksichtigen.
Adressatin eines anderen Antrages der Fraktion ist die für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zuständige EU-Kommissarin Stella Kyriakides, von der verlangt wird, Kälberiglus als optimale Lösung für die Haltung von Kälbern bei der Überarbeitung der Nutztierhaltungsverordnung auch zukünftig zu berücksichtigen.
Die Sozialversicherung hat ein weiterer Antrag des Kärntner Bauernbundes zum Gegenstand. Darin wird der Obmann der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS), Peter Lehner, aufgefordert, den Bäuerinnen und Bauern zukünftig wieder ein Aufforderungsschreiben mit Meldeformular zeitgerecht für die Meldung der Nebentätigkeiten zu übermitteln.
Freiheitliche und Unabhängige Bauernschaft
Einem Dringlichkeitsantrag der Freiheitlichen und Unabhängigen Bauernschaft mit dem Ziel eines sofortigen Importstopps für Getreide und landwirtschaftliche Produkte aus der Ukraine wurde die Dringlichkeit einstimmig zuerkannt, und er wurde einstimmig angenommen. Um das Neuverhandeln der GAP und ein praxistauglicheres Gestalten von Biodiversitätsflächen dreht sich ein weiterer Antrag der Freiheitlichen und Unabhängigen Bauernschaft. Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig wird darin aufgefordert, das aktuelle Programm zur GAP insofern auf EU-Ebene nachzuverhandeln, damit sichergestellt sei, dass:
1| Biobetriebe von der Verpflichtung, Biodiversitätsflächen anzulegen, ausgenommen sind.
2| Bergbauernbetriebe mit mehr als 100 BHK-Punkten von der Verpflichtung, Biodiversitätsflächen anzulegen, ausgenommen seien, und
3| Betrieben mit Haltung von raufutterverzehrenden Tieren die Beweidung von betriebseigenen Biodiversitätsflächen ermöglicht werde.
Ein Antrag der Fraktion fokussiert auf den Erhalt des Ackerstatus auf Wechselwiesen. Von der Republik Österreich wird die Schaffung gesetzlicher Grundlagen und Verordnungen eingemahnt, damit ab dem Jahr 2021 entstandenes Dauergrünland jederzeit durch einfache Anzeige bei der entsprechenden Behörde wieder in den Ackerstatus versetzt und jederzeit als Acker genutzt werden kann. Die LK Kärnten solle die Republik Österreich auffordern, die dadurch eingesparten Mengen an CO₂ vollständig, in allen Belangen, als Einsparleistung der Landwirtschaft anzurechnen. Ferner verlangt auch die Freiheitliche und Unabhängige Bauernschaft von Gesundheitsminister Johannes Rauch, dafür Sorge zu tragen, dass beim Kälberauslauf eine praxistaugliche, umsetzbare Lösung (z. B. mindestens drei Kälber ab dem 4. Monat bis zum 7. Monat) für Rinderbetriebe angeboten wird. Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig ist Adressat eines Antrags der Fraktion, in dem es um die Nachverhandlung des Bioprogramms geht. Er wird darin aufgefordert, zusätzliche budgetäre Mittel sicherzustellen, um damit eine flächendeckende Biolandwirtschaft und das österreichische Ziel von 30/30 in Österreich zu erreichen.
Die Kammerrätinnen und Kammerräte nehmen außerdem die Minister Johannes Rauch und Norbert Totschnig in die Pflicht, um die gesetzlichen Grundlagen des Viehwirtschaftsgesetzes, insbesondere den § 2a (2), insofern abzuändern und dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorzulegen, dass sichergestellt sei, dass der Warmgewichtsabzug von 2 % vom Schlachtgewicht vom Rinder-Schlachtkörper nicht mehr zur Anwendung kommt. Zudem wird die Bundesregierung per Dringlichkeitsantrag aufgefordert, ein sofortiges Verbot des Inverkehrbringens von Käfighaltungseiern zu erlassen. Die Dringlichkeit wurde nicht zuerkannt und der Antrag wurde dem Vorstand zur Beratung weitergeleitet.
Die Freiheitliche und Unabhängige Bauernschaft richtete via Dringlichkeitsantrag an die Bundesregierung die Forderung, in Verhandlungen mit der EU-Kommission zu erreichen, dass die EU-Eier-Vermarktungsnorm insofern abgeändert werde, dass Eier von Freilandhühnern auch dann als solche verkauft werden können, wenn im Auslauf PV-Paneele aufgestellt seien.
Via Dringlichkeitsantrag forderte die Fraktion die Kärntner Landesregierung und den Jagdreferenten LHStv. Martin Gruber im Speziellen auf, den sofortigen Auftrag zum Abschuss aller Wölfe in Kärnten zu erteilen. Die Dringlichkeit wurde nicht zuerkannt, weil die Fraktion keine Rechtsgrundlage für diesen Abschussauftrag nennen konnte und der Antrag damit einer Aufforderung zum Rechtsbruch gleich gekommen wäre. Der Antrag wurde dem Vorstand zugewiesen. (siehe dazu Kommentar LK-Präsident Siegfried Huber im Bericht "Sprachrohr für die Landwirtschaft)
1| Biobetriebe von der Verpflichtung, Biodiversitätsflächen anzulegen, ausgenommen sind.
2| Bergbauernbetriebe mit mehr als 100 BHK-Punkten von der Verpflichtung, Biodiversitätsflächen anzulegen, ausgenommen seien, und
3| Betrieben mit Haltung von raufutterverzehrenden Tieren die Beweidung von betriebseigenen Biodiversitätsflächen ermöglicht werde.
Ein Antrag der Fraktion fokussiert auf den Erhalt des Ackerstatus auf Wechselwiesen. Von der Republik Österreich wird die Schaffung gesetzlicher Grundlagen und Verordnungen eingemahnt, damit ab dem Jahr 2021 entstandenes Dauergrünland jederzeit durch einfache Anzeige bei der entsprechenden Behörde wieder in den Ackerstatus versetzt und jederzeit als Acker genutzt werden kann. Die LK Kärnten solle die Republik Österreich auffordern, die dadurch eingesparten Mengen an CO₂ vollständig, in allen Belangen, als Einsparleistung der Landwirtschaft anzurechnen. Ferner verlangt auch die Freiheitliche und Unabhängige Bauernschaft von Gesundheitsminister Johannes Rauch, dafür Sorge zu tragen, dass beim Kälberauslauf eine praxistaugliche, umsetzbare Lösung (z. B. mindestens drei Kälber ab dem 4. Monat bis zum 7. Monat) für Rinderbetriebe angeboten wird. Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig ist Adressat eines Antrags der Fraktion, in dem es um die Nachverhandlung des Bioprogramms geht. Er wird darin aufgefordert, zusätzliche budgetäre Mittel sicherzustellen, um damit eine flächendeckende Biolandwirtschaft und das österreichische Ziel von 30/30 in Österreich zu erreichen.
Die Kammerrätinnen und Kammerräte nehmen außerdem die Minister Johannes Rauch und Norbert Totschnig in die Pflicht, um die gesetzlichen Grundlagen des Viehwirtschaftsgesetzes, insbesondere den § 2a (2), insofern abzuändern und dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorzulegen, dass sichergestellt sei, dass der Warmgewichtsabzug von 2 % vom Schlachtgewicht vom Rinder-Schlachtkörper nicht mehr zur Anwendung kommt. Zudem wird die Bundesregierung per Dringlichkeitsantrag aufgefordert, ein sofortiges Verbot des Inverkehrbringens von Käfighaltungseiern zu erlassen. Die Dringlichkeit wurde nicht zuerkannt und der Antrag wurde dem Vorstand zur Beratung weitergeleitet.
Die Freiheitliche und Unabhängige Bauernschaft richtete via Dringlichkeitsantrag an die Bundesregierung die Forderung, in Verhandlungen mit der EU-Kommission zu erreichen, dass die EU-Eier-Vermarktungsnorm insofern abgeändert werde, dass Eier von Freilandhühnern auch dann als solche verkauft werden können, wenn im Auslauf PV-Paneele aufgestellt seien.
Via Dringlichkeitsantrag forderte die Fraktion die Kärntner Landesregierung und den Jagdreferenten LHStv. Martin Gruber im Speziellen auf, den sofortigen Auftrag zum Abschuss aller Wölfe in Kärnten zu erteilen. Die Dringlichkeit wurde nicht zuerkannt, weil die Fraktion keine Rechtsgrundlage für diesen Abschussauftrag nennen konnte und der Antrag damit einer Aufforderung zum Rechtsbruch gleich gekommen wäre. Der Antrag wurde dem Vorstand zugewiesen. (siehe dazu Kommentar LK-Präsident Siegfried Huber im Bericht "Sprachrohr für die Landwirtschaft)
Gemeinschaft der Kärntner Bäuerinnen und Bauern
Die Gemeinschaft der Kärntner Bäuerinnen und Bauern forderte die Vollversammlung auf, sie möge sich gegen das neue Flächen-Monitoring der AMA mit Satellitenüberwachung stellen und eine Rund-um-die-Uhr-Überwachung der landwirtschaftlichen Betriebe verbieten. Als Begründung wird der Eingriff in Grund- und Freiheitsrechte genannt. Die SJK forderte außerdem die Vollversammlung auf, sie möge beschließen, Produktionsauflagen in der Tierhaltung und damit verbundene Handelsstandards EU-weit auszugleichen und anzupassen (Gentechnik, Besatzdichten …) oder zum Schutz heimischer Landwirtschaft zu setzen.
Im Wege eines weiteren Antrags wird die Regierung aufgefordert, im Rahmen der nationalen Umsetzung der GLÖZ-Bestimmungen und gesetzlichen Normen (GABs) und Nitratprogrammverordnung praxistaugliche Auslegungen und Umsetzungen zu beschließen.
Die Gemeinschaft der Kärntner Bäuerinnen und Bauern tritt außerdem dafür ein, im Förderprogramm „Energieautarker Bauernhof“ die Abwicklung einfach und unbürokratisch zu gestalten, insbesondere die Erstellung des allfällig notwendigen Gesamtenergiekonzeptes dürfe keine Grundvoraussetzung für die Antragstellung sein. Die Errichtung von Photovoltaikanlagen und die Nachrüstung von Stromspeichern sei in dieses Förderprogramm aufzunehmen.
Ebenfalls verlangt: Eine Problemlösung bei der MFA-Antragstellung und im „Ein-Antragssystem“.
Für die Entgegennahme müsse mehr Erfassungskapazität (technisch, zeitlich) verfügbar sein, um den Antragstellern genügend Beratung zur Verfügung zu stellen.
Weiters sei die verpflichtende Handy-Signatur bei der MFA-Einrichtung über die LK in diesem Zusammenhang nochmals zu überdenken, da sehr viele Bauern und Bäuerinnen damit überfordert seien.
Mit dem Antragsjahr 2023 sei das Flächenmonitoring-System zu implementieren, Satellitendaten seien in die Kontrolle einzubinden. Aufgrund der Komplexität und fehlenden Erfahrung mit dem Monitoring erscheine es für die Landwirtschaftskammer zweckmäßig, das Monitoring – entsprechend der EU-Vorgaben – schrittweise einzuführen.
Im Wege eines weiteren Antrags wird die Regierung aufgefordert, im Rahmen der nationalen Umsetzung der GLÖZ-Bestimmungen und gesetzlichen Normen (GABs) und Nitratprogrammverordnung praxistaugliche Auslegungen und Umsetzungen zu beschließen.
Die Gemeinschaft der Kärntner Bäuerinnen und Bauern tritt außerdem dafür ein, im Förderprogramm „Energieautarker Bauernhof“ die Abwicklung einfach und unbürokratisch zu gestalten, insbesondere die Erstellung des allfällig notwendigen Gesamtenergiekonzeptes dürfe keine Grundvoraussetzung für die Antragstellung sein. Die Errichtung von Photovoltaikanlagen und die Nachrüstung von Stromspeichern sei in dieses Förderprogramm aufzunehmen.
Ebenfalls verlangt: Eine Problemlösung bei der MFA-Antragstellung und im „Ein-Antragssystem“.
Für die Entgegennahme müsse mehr Erfassungskapazität (technisch, zeitlich) verfügbar sein, um den Antragstellern genügend Beratung zur Verfügung zu stellen.
Weiters sei die verpflichtende Handy-Signatur bei der MFA-Einrichtung über die LK in diesem Zusammenhang nochmals zu überdenken, da sehr viele Bauern und Bäuerinnen damit überfordert seien.
Mit dem Antragsjahr 2023 sei das Flächenmonitoring-System zu implementieren, Satellitendaten seien in die Kontrolle einzubinden. Aufgrund der Komplexität und fehlenden Erfahrung mit dem Monitoring erscheine es für die Landwirtschaftskammer zweckmäßig, das Monitoring – entsprechend der EU-Vorgaben – schrittweise einzuführen.
SPÖ-Bäuerinnen und Bauern Kärnten
Eine Änderung der Intervention ÖPUL 23 „Biologische Wirtschaftsweise (Bio)“ und „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB)“ bei Mulch-, Direktsaat und Strip Till nach Feldfutter ohne Teilnahme an der Maßnahme „Erosionsschutz A“ mit Gewährung der Basismodulprämie Bio und UBB steht im Mittelpunkt eines Antrags der SPÖ Bäuerinnen und Bauern.
Laut den derzeitigen Auflagen in „Bio“ und „UBB“ müssen Betriebe mit Schlägen mit Feldfutter (z. B. Wechselwiese, Kleegras, Futtergräser), wenn danach eine erosionsgefährdete Kultur (z. B. Mais) angebaut wird, diese im Spätsommer/Herbst umbrechen und eine Zwischenfrucht (je nach Begrünungsvariante) einsäen. In diese Zwischenfrucht wird dann mittels Mulch-, Direktsaat oder Strip Till die erosionsgefährdete Kultur angebaut. Es sei praxisfremd und nicht ökologisch, einen existierenden Pflanzenbestand umzubrechen, diesen wiederum zu begrünen und erst in diese eine erosionsgefährdete Kultur mittels Mulch-, Direktsaat oder Strip Till anzubauen, argumentieren die SPÖ Bäuerinnen und Bauern. Zielsetzung der Interventionen „Bio/UBB“ sei die Optimierung land- und forstwirtschaftlicher Kohlenstoffspeicher, die Verbesserung des Oberflächen- und Grundwasserschutzes sowie die qualitative Erhaltung und Verbesserung des Bodenzustandes bzw. der Bodenfruchtbarkeit. Die derzeitigen Vorgaben würden diesen Zielsetzungen widersprechen, und es würden auch positive Wirkungen auf die Folgefrucht, den Boden und die Unkrautkultur zunichtegemacht, kritisiert die Fraktion.
Die Forderung der SPÖ Bäuerinnen und Bauern enthält die Aufforderung an Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig, die Förderauflagen zu ändern: In den Interventionen „Bio“ und „UBB“ solle beim Anbau von erosionsgefährdeten Kulturen nach Feldfutterflächen die verpflichtende Teilnahme am „Erosionsschutz Acker“ gestrichen werden, wenn auf diesen durch Minimalbodenbearbeitung (pfluglos) mit beispielsweise Grubber, Scheibenegge und anschließender Mulchsaat oder Strip Till eine erosionsgefährdete Kultur angebaut wird. Ebenso müsse dafür die Prämiengewährung der Basismodulprämie „Bio/UBB“ erfolgen.
Laut den derzeitigen Auflagen in „Bio“ und „UBB“ müssen Betriebe mit Schlägen mit Feldfutter (z. B. Wechselwiese, Kleegras, Futtergräser), wenn danach eine erosionsgefährdete Kultur (z. B. Mais) angebaut wird, diese im Spätsommer/Herbst umbrechen und eine Zwischenfrucht (je nach Begrünungsvariante) einsäen. In diese Zwischenfrucht wird dann mittels Mulch-, Direktsaat oder Strip Till die erosionsgefährdete Kultur angebaut. Es sei praxisfremd und nicht ökologisch, einen existierenden Pflanzenbestand umzubrechen, diesen wiederum zu begrünen und erst in diese eine erosionsgefährdete Kultur mittels Mulch-, Direktsaat oder Strip Till anzubauen, argumentieren die SPÖ Bäuerinnen und Bauern. Zielsetzung der Interventionen „Bio/UBB“ sei die Optimierung land- und forstwirtschaftlicher Kohlenstoffspeicher, die Verbesserung des Oberflächen- und Grundwasserschutzes sowie die qualitative Erhaltung und Verbesserung des Bodenzustandes bzw. der Bodenfruchtbarkeit. Die derzeitigen Vorgaben würden diesen Zielsetzungen widersprechen, und es würden auch positive Wirkungen auf die Folgefrucht, den Boden und die Unkrautkultur zunichtegemacht, kritisiert die Fraktion.
Die Forderung der SPÖ Bäuerinnen und Bauern enthält die Aufforderung an Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig, die Förderauflagen zu ändern: In den Interventionen „Bio“ und „UBB“ solle beim Anbau von erosionsgefährdeten Kulturen nach Feldfutterflächen die verpflichtende Teilnahme am „Erosionsschutz Acker“ gestrichen werden, wenn auf diesen durch Minimalbodenbearbeitung (pfluglos) mit beispielsweise Grubber, Scheibenegge und anschließender Mulchsaat oder Strip Till eine erosionsgefährdete Kultur angebaut wird. Ebenso müsse dafür die Prämiengewährung der Basismodulprämie „Bio/UBB“ erfolgen.
Liste Urbas/Österr. Unabhängiger Bauernverband – UBV Kärnten
Im Zusammenhang mit der Debatte über das Thema „Ohrmarke für Holz“ beanstandete die Liste Urbas, dass immer darüber diskutiert werde, was andere machen. Die Bäuerinnen und Bauern bzw. die Interessenvertretung würden zuschauen oder abwehren, und sie seien die Bedrängten. Die Zeit sei an der Berufsvertretung vorbeigezogen, ist die Wahrnehmung der Kammerräte, die meinen, man müsse sich diesbezüglich ändern und anpassen.
Die Liste Urbas vermisst Kampagnen- und Öffentlichkeitsarbeit sowie entsprechende Werbeleute und zieht die Vorgangsweise des Vereins gegen Tierfabriken (VGT) als Vergleich heran. Sie erinnert in diesem Zusammenhang an die Besetzung von Schweineställen durch den Verein 2022, der in den Augen der Kammerräte eine gezielte, gekonnte PR-Strategie verfolgt habe. Mit wenigen Medienberichten sei es nach nicht einmal einem Jahr gelungen, Konsumenten zu erreichen. Der Kunde sei zunächst neutral, wird argumentiert, der Sachverhalt sei da und man befasse sich damit. Wenn die Botschaft weiterverfolgt werde, sei es irgendwann so, dass sie geglaubt werde. Die Interessenvertretung habe in diesem Prozess nichts dagegengehalten, bemängelt die Liste. VGT, Vier Pfoten und andere NGOs würden auf Social Media Seiten mit hunderttausenden Zugriffen und Followern betreiben. Seitens der Interessenvertretung fehlt der Liste Urbas die Wirkung nach außen. Konsumenten seien aufnahmefähig, doch wo man mit ihnen kommuniziere, erschließt sich zumindest den Kammerräten nicht.
Die Liste Urbas vermisst Kampagnen- und Öffentlichkeitsarbeit sowie entsprechende Werbeleute und zieht die Vorgangsweise des Vereins gegen Tierfabriken (VGT) als Vergleich heran. Sie erinnert in diesem Zusammenhang an die Besetzung von Schweineställen durch den Verein 2022, der in den Augen der Kammerräte eine gezielte, gekonnte PR-Strategie verfolgt habe. Mit wenigen Medienberichten sei es nach nicht einmal einem Jahr gelungen, Konsumenten zu erreichen. Der Kunde sei zunächst neutral, wird argumentiert, der Sachverhalt sei da und man befasse sich damit. Wenn die Botschaft weiterverfolgt werde, sei es irgendwann so, dass sie geglaubt werde. Die Interessenvertretung habe in diesem Prozess nichts dagegengehalten, bemängelt die Liste. VGT, Vier Pfoten und andere NGOs würden auf Social Media Seiten mit hunderttausenden Zugriffen und Followern betreiben. Seitens der Interessenvertretung fehlt der Liste Urbas die Wirkung nach außen. Konsumenten seien aufnahmefähig, doch wo man mit ihnen kommuniziere, erschließt sich zumindest den Kammerräten nicht.
Anträge der Fraktionen:
In die agrarpolitische Diskussion brachten die Kammerfraktionen einschließlich von Dringlichkeitsanträgen insgesamt 20 Anträge ein, von denen 19 dem Vorstand zugewiesen wurden.
- Kärntner Bauernbund: fünf Anträge
- Freiheitliche und Unabhängige Bauernschaft: Fünf Anträge, Vier Dringlichkeitsanträge, von denen einem die Dringlichkeit einstimmig zuerkannt wurde. Er wurde auch einstimmig beschlossen. Den anderen dreien wurde die Dringlichkeit nicht zuerkannt und dem Vorstand zur Beratung weitergeleitet.
- Gemeinschaft der Kärntner Bäuerinnen und Bauern/SJK: Fünf Anträge
- SPÖ Bäuerinnen und Bauern Kärnten: ein Antrag
Interessierte Zuhörer
Im Rahmen der Vollversammlungen der Landwirtschaftskammer Kärnten können immer wieder interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer begrüßt werden. Diesmal befassten sich neben Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der LK der ehemalige Kammeramtsdirektor ÖR Dipl.-Ing. Dr. Ernest Gröblacher und der ehemalige Kammerrat ÖR Ignaz Ninaus mit den im höchsten Gremium der LK Kärnten erörterten agrarpolitischen Themen und den Diskussionsbeiträgen der Interessenvertretinnnen und Interessensvertreter der Bäuerinnen und Bauern
Kammerrätinnen und Kammerräte
Diese Kammerrätinnen und Kammerräte waren bei der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Kärnten am 18. April 2023 anwesend und nahmen an der Diskussion teil.
- Kärntner Bauernbund: Präsident Siegfried Huber, Erste Vizepräsidentin Astrid Brunner, Erich Pachler, Dipl.-Ing. Walter Rainer Hochsteiner, Alfred Andrej, Elisabeth Kienzl, Franz Zarfl, Stefanie Ofner, Hermann Schluder, Hansjörg Winkler, Mathias Jakob Themeßl, Markus Polaschek, Ing. Friedrich Bergner, Konrad Kogler, Kathrin Unterweger, Daniela Pichler, Andrea Isabella Weiß, Marcel Emmanuel Wernisch, BSc.
- Freiheitliche und Unabhängige Bauernschaft: Zweiter Vizepräsident Manfred Muhr, Roman Linder, Markus Prieß, Gerhard Neunegger, ÖR Ing. Helmut Fleißner, Maria Irrasch, Thomas Rinner
- Gemeinschaft der Kärntner Bäuerinnen und Bauern: Ing. Marjan Čik, ÖR Dipl.-Ing. Stefan Domej, Franz Josef Smrtnik, Franz Baumgartner
- SPÖ Bäuerinnen und Bauern Kärnten: Franz Matschek, Johann Thaler, Kurt Standmann, Johannes Dobernig
- Liste Heimo Urbas/Österr. Unabhängiger Bauernverband – UBV Kärnten: Heimo Josef Urbas, Hermann Gerald Eberhard.
- Grüne Bäuerinnen und Bauern Kärnten: Mag. Hanno Erian