Was die Fraktionen fordern
Kärntner Bauernbund
Die Planungs- und Investitionssicherheit für Schweinehalter im Zusammenhang mit dem Ende der Vollspaltenböden zu gewährleisten ist das Anliegen mehrerer Fraktionen. Die Kammerrätinnen und Kammerräte des Kärntner Bauernbundes ersuchten die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Mag. Korinna Schumann, rasch eine praxistaugliche Lösung im Bereich der Schweinhaltung zu erarbeiten. Ziel sei die Schaffung verlässlicher rechtlicher Rahmenbedingungen, neben Planungssicherheit, Investitionsschutz von mindestens 25 Jahren für bestehende sowie neu errichtete bzw. um umgebaute Stallanlagen. In einem weiteren Antrag forderte der Kärntner Bauernbund eine Stärkung des Waldfonds sowie eine Vereinfachung der Bürokratie für die Bewirtschafter der heimischen Länder.
Als notwendige Schritte wurden folgende aufgezählt:
Außerdem fordert der Bauernbund eine Vereinfachung der Almmeldung für Pferde und Pferdeartige. Hintergrund: Seit 2023 gelten neue Vorgaben für die Almmeldung von Schafen, Ziegen sowie von Pferden und anderen Equiden. Während bei Schafen und Ziegen zuvor nur die Anzahl der aufgetriebenen Tiere zu melden war, verlangt die derzeitige Regelung detaillierte Angaben zu jedem Einzeltier, inklusive Ohrmarkennummer, Geburtsdatum und Geschlecht. Seit 1. Jänner 2023 sind Halter von Equiden verpflichtet, sämtliche Zu- und Abgänge sowie Verendungen im VIS zu melden, sofern diese Tiere länger als 30 Tage im Betrieb gehalten oder von diesem verbracht werden. Beim Auftrieb auf eine Alm muss innerhalb von sieben Tagen sowohl eine Abgangsmeldung am Heimbetrieb als auch eine Zugangsmeldung am Almbetrieb erfolgen. Nach dem Almabtrieb ist zusätzlich eine Rückmeldung erforderlich. Die Mandatare ersuchen Minister Totschnig, eine praxisnahe, unbürokratische Lösung für die Almmeldung von Pferden und Pferdeartigen zu schaffen. Dadurch soll der bürokratische Aufwand für Tierhalterinnen und Tierhalter deutlich reduziert werden.
Einen Antrag zur Stärkung der Themenschwerpunkte Ernährung und Landwirtschaft in den Pflichtschulen brachte Landesbäuerin und LK-Vizepräsidentin KR Astrid Brunner vor. Darin ersucht der Kärntner Bauernbund den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Christoph Wiederkehr, MA, im Pflichtschulprogramm fächerübergreifend verstärkt Schwerpunkte auf die Themen Ernährung und Landwirtschaft zu setzen, um ein besseres Verständnis für heimische Produkte sowie für die Landwirtschaft insgesamt zu erreichen. Um nachhaltige rechtliche Rahmenbedingungen für Urlaub am Bauernhof dreht sich ein weiterer Antrag des Kärntner Bauernbundes. Die Mandatarinnen und Mandatare fordern den Minister für Wirtschaft, Energie und Tourismus, Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer und die Staatssekretärin für Energie, Start-ups und Tourismus, Mag. Elisabeth Zehetner, werden ersucht, nachhaltige, klare und praxistaugliche Lösungen für Urlaub am Bauernhof zu erarbeiten und umzusetzen.
Die Funktionärinnen und Funktionäre des Bauernbundes plädieren für eine Kleinbetriebsregelung bei der Beurteilung der Kälbergesundheit für Auslandsverbringungen. Mag. Korinna Schumann, die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird ersucht, im Rahmen des Erlasses zur Beurteilung der Kälbergesundheit eine spezifische Kleinbetriebsregelung zu verankern, um eine faire und verhältnismäßige Anwendung der Vorgaben bei Milchviehbetrieben mit geringem Tierbestand sicherstellen. Die Fraktion fordert außerdem Erleichterungen bei der Tiertransportverordnung für den Export von Jungtieren. Sie nimmt Ministerin Schumann in die Pflicht, indem sie diese ersucht, in der Tiertransportverordnung eine Erleichterung für Kurzstreckentransporte von Jungtieren ins Ausland zu schaffen. Insbesondere sollen die Vorschriften für Tränkevorrichtungen bei diesen Transporten angepasst werden, um eine für die Landwirte wirtschaftlich tragbare Lösung zu gewährleisten.
Als notwendige Schritte wurden folgende aufgezählt:
- die Ausnahme von Verstreichmitteln vom Sachkundennachweis,
- der Verzicht auf die verpflichtende Meldung über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln,
- sowie eine flexiblere Handhabung bei der Baumartenwahl im Rahmen der Forstförderung
Außerdem fordert der Bauernbund eine Vereinfachung der Almmeldung für Pferde und Pferdeartige. Hintergrund: Seit 2023 gelten neue Vorgaben für die Almmeldung von Schafen, Ziegen sowie von Pferden und anderen Equiden. Während bei Schafen und Ziegen zuvor nur die Anzahl der aufgetriebenen Tiere zu melden war, verlangt die derzeitige Regelung detaillierte Angaben zu jedem Einzeltier, inklusive Ohrmarkennummer, Geburtsdatum und Geschlecht. Seit 1. Jänner 2023 sind Halter von Equiden verpflichtet, sämtliche Zu- und Abgänge sowie Verendungen im VIS zu melden, sofern diese Tiere länger als 30 Tage im Betrieb gehalten oder von diesem verbracht werden. Beim Auftrieb auf eine Alm muss innerhalb von sieben Tagen sowohl eine Abgangsmeldung am Heimbetrieb als auch eine Zugangsmeldung am Almbetrieb erfolgen. Nach dem Almabtrieb ist zusätzlich eine Rückmeldung erforderlich. Die Mandatare ersuchen Minister Totschnig, eine praxisnahe, unbürokratische Lösung für die Almmeldung von Pferden und Pferdeartigen zu schaffen. Dadurch soll der bürokratische Aufwand für Tierhalterinnen und Tierhalter deutlich reduziert werden.
Einen Antrag zur Stärkung der Themenschwerpunkte Ernährung und Landwirtschaft in den Pflichtschulen brachte Landesbäuerin und LK-Vizepräsidentin KR Astrid Brunner vor. Darin ersucht der Kärntner Bauernbund den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Christoph Wiederkehr, MA, im Pflichtschulprogramm fächerübergreifend verstärkt Schwerpunkte auf die Themen Ernährung und Landwirtschaft zu setzen, um ein besseres Verständnis für heimische Produkte sowie für die Landwirtschaft insgesamt zu erreichen. Um nachhaltige rechtliche Rahmenbedingungen für Urlaub am Bauernhof dreht sich ein weiterer Antrag des Kärntner Bauernbundes. Die Mandatarinnen und Mandatare fordern den Minister für Wirtschaft, Energie und Tourismus, Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer und die Staatssekretärin für Energie, Start-ups und Tourismus, Mag. Elisabeth Zehetner, werden ersucht, nachhaltige, klare und praxistaugliche Lösungen für Urlaub am Bauernhof zu erarbeiten und umzusetzen.
Die Funktionärinnen und Funktionäre des Bauernbundes plädieren für eine Kleinbetriebsregelung bei der Beurteilung der Kälbergesundheit für Auslandsverbringungen. Mag. Korinna Schumann, die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird ersucht, im Rahmen des Erlasses zur Beurteilung der Kälbergesundheit eine spezifische Kleinbetriebsregelung zu verankern, um eine faire und verhältnismäßige Anwendung der Vorgaben bei Milchviehbetrieben mit geringem Tierbestand sicherstellen. Die Fraktion fordert außerdem Erleichterungen bei der Tiertransportverordnung für den Export von Jungtieren. Sie nimmt Ministerin Schumann in die Pflicht, indem sie diese ersucht, in der Tiertransportverordnung eine Erleichterung für Kurzstreckentransporte von Jungtieren ins Ausland zu schaffen. Insbesondere sollen die Vorschriften für Tränkevorrichtungen bei diesen Transporten angepasst werden, um eine für die Landwirte wirtschaftlich tragbare Lösung zu gewährleisten.
Freiheitliche und Unabhängige Bauernschaft
Eingangs formulierten die Kammerrätin und die Kammerräte einen Antrag zu Tagesordnungspunkt 3. Dieser lautete: Vorstellung des Projektes 380 kV-Leitung – Netzraum Kärnten durch Vertreter der Austrian Power Grid. Dem Bau einer 380-kV-Leitung von der Steiermark über Kärnten nach Osttirol gilt der freiheitliche Antrag. Die Freiheitliche und Unabhängige Bauernschaftfordert die Kärntner Landesregierung auf, eine Landes-Bürgerservicestelle für betroffene Kärntner Grundbesitzer einzurichten, die von der geplanten „Stromautobahn“ durch Kärnten (Lückenschluss 380-kV-Verbindung zwischen Lienz und Obersielach sowie Ausbau und Verstärkung des 110-kV-Netzes und 110-kV-Leitung Mittelkärnten) betroffen sind. Diese Servicestelle soll den entsprechenden Grundstücksbesitzern mit Sach- und Rechtsexperten zur Seite stehen. Insbesondere solle die Art und Weise der Trassenführung proaktiv von der strategischen Landesentwicklung geprüft und Alternativen zu dieser erarbeitet werden. Unter dem Motto „Zukunftsfit und kosteneffizient“ schlägt die Fraktion einen neuen Weg für den Kärntner Bauer vor. Vom LK-Vorstand fordert sie, Folgendes umzusetzen: Die gedruckte Form der LK-Fachzeitschrift solle künftig alle 14 Tage erscheinen. Darüber hinaus solle so rasch wie möglich eine LK-App installiert werden.
In einem Dringlichkeitsantrag verlangte die Freiheitliche und Unabhängige Bauernschaft (sofortige Rechtssicherheit für die heimischen Schweinehalter in der Vollspaltenhaltung. Inhalt: Die LK Kärnten solle Gesundheitsministerin Korinna Schumann auffordern, in Verhandlungen mit dem Landwirtschaftsminister zu erreichen und dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorzulegen, dass sichergestellt ist, dass:
Außerdem sprachen sich die Funktionärin und der Funktionär in einem Antrag dafür aus, den verpflichtenden Kurs für Kleinerzeuger in der Schweinehaltung zu streichen. Ab dem 1. Schwein sind Schweinehalter in Österreich verpflichtet, alle vier Jahre nachweislich mindestens vier Stunden an Fort- und Weiterbildung zu Schweinehaltung und -gesundheit teilzunehmen. Die Bundesregierung, insbesondere Minister Totschnig sowie Tierschutzministerin Korinna Schumann werden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass verpflichtende Kurse erst ab der Haltung von 30 Schweinen erforderlich sind.
Eine Vereinfachung der Abwicklung von Investitionsförderungen hat ein weiterer Antrag zum Ziel. Hintergrund: Mit Beginn der Förderperiode im Programm der ländlichen Entwicklung LE 2023 – 2027 erfolgt die Antragstellung für die Investitionsförderung über die neue digitale Förderplattform (DFP) der Agrarmarkt Austria. Die Antragstellung und das Absenden des Förderantrags, in der digitalen Förderplattform auf eAMA, kann nur noch mit einer ID Austria erfolgen. Diese Eingabe sei für Betriebsführer kompliziert und aufwendig, urgieren die Freiheitlichen Bauern. Die Bundesregierung – insbesondere Minister Totschnig – wird daher aufgefordert, ein einfaches und kundenfreundliches Ansuchen bereitzustellen und damit Abwicklung und Auszahlung der Fördermittel zu beschleunigen. Dies solle auch Agrarreferent LHStv. Martin Gruber sicherstellen.
Die Mandatarin und die Mandatare adressieren die Bundesregierung, insbesondere Minister Totschnig, die veranlassen sollen, dass die Richtlinien für das Gewähren der Tierwohlmaßnahme „Weidehaltung“ insofern abgeändert werden, dass eine Teilnahme an dieser Maßnahme ohne tagesaktuelles Weidetagebuch und ohne Angabe des Weideortes möglich ist. Die tagesaktuelle Dokumentationspflicht müsse ersatzlos gestrichen werden. Ein weiteres Thema, mit dem sich die Fraktion beschäftigte, betrifft die Raumordnung. Viele Grundstücke würden – so die Argumentation – bei der Ersterstellung des Flächenwidmungsplans nicht aus wirtschaftlichen Gründen, sondern aus gut überlegten Gründen der Raumordnung zu Bauland gewidmet. Es sei sinnlos, Bauland mitten im Baugebiet einer anderen Nutzung zuzuführen. Die Landesregierung solle für den Erhalt von Widmungen auftreten und keinerlei Besteuerung von unbebauten Grundstücken einheben, heißt es im Antrag.
Gegen Einsparungen beim ländlichen Wegenetz setzen sich die Freiheitlichen und Unabhängigen Bauern ebenfalls via Antrag zur Wehr. Sie fordern die Landesregierung, insbesondere Straßenbaureferent LHStv. Martin Gruber auf, die finanziellen Mittel für das ländliche Wegenetz aufzustocken.
Den Titel „Flexible Düngeausbringung“ trägt der nächste Antrag. Eine Novelle zum Aktionsprogramm Nitrat, das als Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie die Ausbringung stickstoffhaltiger Düngemittel auf landwirtschaftlichen Nutzflächen regelt, ist seit Jänner 2023 in Kraft. Die Bundesregierung, insbesondere Minister Norbert Totschnig, wird aufgefordert, die vorliegende Verordnung zu überarbeiten. Es solle keine fixen Zeiten mehr geben, nur Bodenbefahrenheit und Witterung sollen als Maßstab gelten. Von der Bundesregierung verlangen die Freiheitlichen und Unabhängigen Bauern ferner, dem Nationalrat eine Änderung des Tierschutzgesetzes vorzulegen, in dem das religiöse Schächten verboten wird.
Die Freiheitliche und Unabhängige Bauernschaft fordert den Präsidenten der LK Kärnten zudem auf, der Vollversammlung ein Konzept für die Belebung des derzeit im Bau befindlichen Bildungshauses Schloss Krastowitz vorzulegen und zu präsentieren (die Pläne für die Umbaumaßnahmen und den Neubau waren bereits in der Vollversammlung dargelegt worden; der Kärntner Bauer berichtete, Anm. der Red.).
In einem Dringlichkeitsantrag verlangte die Freiheitliche und Unabhängige Bauernschaft (sofortige Rechtssicherheit für die heimischen Schweinehalter in der Vollspaltenhaltung. Inhalt: Die LK Kärnten solle Gesundheitsministerin Korinna Schumann auffordern, in Verhandlungen mit dem Landwirtschaftsminister zu erreichen und dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorzulegen, dass sichergestellt ist, dass:
- Die Übergangsfrist für die Haltung von Schweinen auf Vollspalten in Österreich zumindest bis zum Jahr 2037 erlaubt ist.
- Der Investitionsschutz für die heimischen Bauern für Investitionen in Tierhaltung zumindest für die Dauer von 20 Jahren anerkannt wird!
Außerdem sprachen sich die Funktionärin und der Funktionär in einem Antrag dafür aus, den verpflichtenden Kurs für Kleinerzeuger in der Schweinehaltung zu streichen. Ab dem 1. Schwein sind Schweinehalter in Österreich verpflichtet, alle vier Jahre nachweislich mindestens vier Stunden an Fort- und Weiterbildung zu Schweinehaltung und -gesundheit teilzunehmen. Die Bundesregierung, insbesondere Minister Totschnig sowie Tierschutzministerin Korinna Schumann werden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass verpflichtende Kurse erst ab der Haltung von 30 Schweinen erforderlich sind.
Eine Vereinfachung der Abwicklung von Investitionsförderungen hat ein weiterer Antrag zum Ziel. Hintergrund: Mit Beginn der Förderperiode im Programm der ländlichen Entwicklung LE 2023 – 2027 erfolgt die Antragstellung für die Investitionsförderung über die neue digitale Förderplattform (DFP) der Agrarmarkt Austria. Die Antragstellung und das Absenden des Förderantrags, in der digitalen Förderplattform auf eAMA, kann nur noch mit einer ID Austria erfolgen. Diese Eingabe sei für Betriebsführer kompliziert und aufwendig, urgieren die Freiheitlichen Bauern. Die Bundesregierung – insbesondere Minister Totschnig – wird daher aufgefordert, ein einfaches und kundenfreundliches Ansuchen bereitzustellen und damit Abwicklung und Auszahlung der Fördermittel zu beschleunigen. Dies solle auch Agrarreferent LHStv. Martin Gruber sicherstellen.
Die Mandatarin und die Mandatare adressieren die Bundesregierung, insbesondere Minister Totschnig, die veranlassen sollen, dass die Richtlinien für das Gewähren der Tierwohlmaßnahme „Weidehaltung“ insofern abgeändert werden, dass eine Teilnahme an dieser Maßnahme ohne tagesaktuelles Weidetagebuch und ohne Angabe des Weideortes möglich ist. Die tagesaktuelle Dokumentationspflicht müsse ersatzlos gestrichen werden. Ein weiteres Thema, mit dem sich die Fraktion beschäftigte, betrifft die Raumordnung. Viele Grundstücke würden – so die Argumentation – bei der Ersterstellung des Flächenwidmungsplans nicht aus wirtschaftlichen Gründen, sondern aus gut überlegten Gründen der Raumordnung zu Bauland gewidmet. Es sei sinnlos, Bauland mitten im Baugebiet einer anderen Nutzung zuzuführen. Die Landesregierung solle für den Erhalt von Widmungen auftreten und keinerlei Besteuerung von unbebauten Grundstücken einheben, heißt es im Antrag.
Gegen Einsparungen beim ländlichen Wegenetz setzen sich die Freiheitlichen und Unabhängigen Bauern ebenfalls via Antrag zur Wehr. Sie fordern die Landesregierung, insbesondere Straßenbaureferent LHStv. Martin Gruber auf, die finanziellen Mittel für das ländliche Wegenetz aufzustocken.
Den Titel „Flexible Düngeausbringung“ trägt der nächste Antrag. Eine Novelle zum Aktionsprogramm Nitrat, das als Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie die Ausbringung stickstoffhaltiger Düngemittel auf landwirtschaftlichen Nutzflächen regelt, ist seit Jänner 2023 in Kraft. Die Bundesregierung, insbesondere Minister Norbert Totschnig, wird aufgefordert, die vorliegende Verordnung zu überarbeiten. Es solle keine fixen Zeiten mehr geben, nur Bodenbefahrenheit und Witterung sollen als Maßstab gelten. Von der Bundesregierung verlangen die Freiheitlichen und Unabhängigen Bauern ferner, dem Nationalrat eine Änderung des Tierschutzgesetzes vorzulegen, in dem das religiöse Schächten verboten wird.
Die Freiheitliche und Unabhängige Bauernschaft fordert den Präsidenten der LK Kärnten zudem auf, der Vollversammlung ein Konzept für die Belebung des derzeit im Bau befindlichen Bildungshauses Schloss Krastowitz vorzulegen und zu präsentieren (die Pläne für die Umbaumaßnahmen und den Neubau waren bereits in der Vollversammlung dargelegt worden; der Kärntner Bauer berichtete, Anm. der Red.).

Gemeinschaft der Kärntner Bäuerinnen und Bauern, Skupnost južnokoroških kmetic in kmetov, SJK
Die Gemeinschaft der Kärntner Bäuerinnen und Bauern fordert in einem Antrag, dass über die durch das Renaturierungsgesetz in der Landwirtschaft entstandene Bewirtschaftungseinschränkungen in der Vollversammlung der LK Kärnten laufend berichtet und informiert werden muss. Weiters solle bei den Schulungen fachkompetentes landwirtschaftliches Personal gehört werden, und die Vortragenden sollten nicht aus Nichtregierungsorganisationen (NGO) kommen.
Bereits zum wiederholten Male adressiert die SJK den Vorstand der LK Kärnten, der Totschnig auffordern solle, eine Basisförderung für kleine landwirtschaftliche Betriebe zu erwirken, die aufgrund ihrer Flächengröße und natürlichen Gegebenheiten nicht konkurrenzfähig wirtschaften können, sehr wohl aber zur ökologischen Vielfalt und Erhaltung der Kulturlandschaft durch ihre nachhaltige wirtschaftsweise beitragen. Sie begründen den Antrag damit: Viele kleine Betriebe im benachteiligten Gebieten wollten die aktive Bewirtschaftung aufgeben, weil sie mehr Kosten als Einnahmen haben. Im Nebenerwerb sei man oft gezwungen, die Landwirtschaftsausgaben mit dem zweiten Gehalt zu begleichen.
Die Vollversammlung der LK Kärnten möge folgende Forderung an den Vorstand der LK Kärnten richten, fordert die Gemeinschaft der Kärntner Bäuerinnen und Bauern, Skupnost južnokoroških kmetic in kmetov, SJK: Der Vorstand der LK Kärnten solle der Redaktion des Kärntner Bauer den Auftrag erteilen, „im Gedenkjahr ‚80 Jahre Zweite Republik’, ‚80 Jahre Kriegsende’ und ‚70 Jahre Staatsvertrag’ eine lückenlose Berichterstattung und Vergangenheitsaufarbeitung der wirklichen und wahren Geschichte der Landwirtschaftskammer Kärnten zu ermöglichen.
Die Begründung des Antrags: „Objektive Berichterstattung und Geschichtsaufarbeitung seien Maßstäbe, um in der Gegenwart und für die Zukunft gute Zusammenarbeit und gedeihliches Zusammenleben in Kärnten und in der Landwirtschaftskammer zu gewährleisten.
Nur, wer die Vergangenheit kennt und sie versteht, kann die Gegenwart und Zukunft für sich und seine Nachkommen gestalten und leben.“ Vorgebracht wurde der Antrag von KR Franz Baumgartner.
Mit Wertschätzung für die von vielen Bäuerinnen und Bauern gesprochene slowenischen Muttersprache befassten sich die SJK-Kammerräte in einem weiteren Antrag. „Die Urkunden der LK Kärnten im Rahmen der Hofübergabe sind auf Wunsch der betreffenden Familien bzw. geehrten Personen auch in slowenischer Sprache auszuhändigen“, verlangt die SJK. Die Begründung des Antrags lautet folgend: „Die traditionellen Hofübergabeehrungen durch die Landwirtschaftskammer sind als Wertschätzung gegenüber Bäuerinnen und Bauern für ihre langjährige verdienstvolle Tätigkeit als Betriebsführer und Eigentümer eines landwirtschaftlichen Betriebes gedacht. Die Urkunden verbleiben auch bei der nächsten Generation und beurkunden ein ganzes Lebenswerk. Auf Höfen, auf denen über Generationen die slowenische Sprache als Außerdem sprachen sich die Funktionärin und der Funktionär in einem Antrag dafür aus, den verpflichtenden Kurs für Kleinerzeuger in der Schweinehaltung zu streichen. verwendet wird und wo die Sprache auch Teil des Hofes und der Familie ist, ist es ein Teil des Respektes vor dieser Leistung einer Generation, auch die Urkunde in der Sprache zu übergeben.“
Um die TRACES-Papiere geht es in einem weiteren Antrag der Gemeinschaft der Kärntner Bäuerinnen und Bauern. Der Inhalt: Die Vollversammlung der LK Kärnten möge dafür sorgen, dass diese Papiere nur beim Verkauf von Pferden erforderlich sind. „Bei Brauchtumsveranstaltungen, Zuchtveranstaltungen, wo kein Besitzwechsel stattfindet, fordern wir eine ersatzlose Streichung“, heißt es im SJK-Antrag. Ferner plädieren die Funktionäre dafür, dass die Tarife für die Ausstellung mit anderen Bundesländern verglichen und einheitlich wesentlich niedriger werden.
Bereits zum wiederholten Male adressiert die SJK den Vorstand der LK Kärnten, der Totschnig auffordern solle, eine Basisförderung für kleine landwirtschaftliche Betriebe zu erwirken, die aufgrund ihrer Flächengröße und natürlichen Gegebenheiten nicht konkurrenzfähig wirtschaften können, sehr wohl aber zur ökologischen Vielfalt und Erhaltung der Kulturlandschaft durch ihre nachhaltige wirtschaftsweise beitragen. Sie begründen den Antrag damit: Viele kleine Betriebe im benachteiligten Gebieten wollten die aktive Bewirtschaftung aufgeben, weil sie mehr Kosten als Einnahmen haben. Im Nebenerwerb sei man oft gezwungen, die Landwirtschaftsausgaben mit dem zweiten Gehalt zu begleichen.
Die Vollversammlung der LK Kärnten möge folgende Forderung an den Vorstand der LK Kärnten richten, fordert die Gemeinschaft der Kärntner Bäuerinnen und Bauern, Skupnost južnokoroških kmetic in kmetov, SJK: Der Vorstand der LK Kärnten solle der Redaktion des Kärntner Bauer den Auftrag erteilen, „im Gedenkjahr ‚80 Jahre Zweite Republik’, ‚80 Jahre Kriegsende’ und ‚70 Jahre Staatsvertrag’ eine lückenlose Berichterstattung und Vergangenheitsaufarbeitung der wirklichen und wahren Geschichte der Landwirtschaftskammer Kärnten zu ermöglichen.
Die Begründung des Antrags: „Objektive Berichterstattung und Geschichtsaufarbeitung seien Maßstäbe, um in der Gegenwart und für die Zukunft gute Zusammenarbeit und gedeihliches Zusammenleben in Kärnten und in der Landwirtschaftskammer zu gewährleisten.
Nur, wer die Vergangenheit kennt und sie versteht, kann die Gegenwart und Zukunft für sich und seine Nachkommen gestalten und leben.“ Vorgebracht wurde der Antrag von KR Franz Baumgartner.
Mit Wertschätzung für die von vielen Bäuerinnen und Bauern gesprochene slowenischen Muttersprache befassten sich die SJK-Kammerräte in einem weiteren Antrag. „Die Urkunden der LK Kärnten im Rahmen der Hofübergabe sind auf Wunsch der betreffenden Familien bzw. geehrten Personen auch in slowenischer Sprache auszuhändigen“, verlangt die SJK. Die Begründung des Antrags lautet folgend: „Die traditionellen Hofübergabeehrungen durch die Landwirtschaftskammer sind als Wertschätzung gegenüber Bäuerinnen und Bauern für ihre langjährige verdienstvolle Tätigkeit als Betriebsführer und Eigentümer eines landwirtschaftlichen Betriebes gedacht. Die Urkunden verbleiben auch bei der nächsten Generation und beurkunden ein ganzes Lebenswerk. Auf Höfen, auf denen über Generationen die slowenische Sprache als Außerdem sprachen sich die Funktionärin und der Funktionär in einem Antrag dafür aus, den verpflichtenden Kurs für Kleinerzeuger in der Schweinehaltung zu streichen. verwendet wird und wo die Sprache auch Teil des Hofes und der Familie ist, ist es ein Teil des Respektes vor dieser Leistung einer Generation, auch die Urkunde in der Sprache zu übergeben.“
Um die TRACES-Papiere geht es in einem weiteren Antrag der Gemeinschaft der Kärntner Bäuerinnen und Bauern. Der Inhalt: Die Vollversammlung der LK Kärnten möge dafür sorgen, dass diese Papiere nur beim Verkauf von Pferden erforderlich sind. „Bei Brauchtumsveranstaltungen, Zuchtveranstaltungen, wo kein Besitzwechsel stattfindet, fordern wir eine ersatzlose Streichung“, heißt es im SJK-Antrag. Ferner plädieren die Funktionäre dafür, dass die Tarife für die Ausstellung mit anderen Bundesländern verglichen und einheitlich wesentlich niedriger werden.
SPÖ Bäuerinnen und Bauern Kärnten
Die Sicherstellung einer eigenständigen EU-Agrarfinanzierung in der neuen GAP-Periode 2028 bis 2034 hat ein Antrag der SPÖ Bauern zum Ziel. Aus Vorschlägen der EU-Kommission gehe hervor, dass diese eine Neustrukturierung des EU-Budgets mit einer Zusammenführung der Agrarfinanzierung mit anderen Finanzierungstöpfen in einem gemeinsamen Haushalt planten. Durch diese Zusammenführung bestünde in Österreich die Gefahr, dass künftig weniger GAP-Gelder zur Verfügung stehen könnten. Die Fraktion fordert daher, das Bundeskanzleramt, das Finanzministerium, das Ministerium für Land- und Fortwirtschaft, Umwelt, Klima, Regionen und Wasserwirtschaft auf, sich bei den künftigen EU-Verhandlungen zum neuen mehrjährigen Finanzrahmen und für eine neue Gemeinsame Agrarpolitik im Zeitraum von 2028 bis 2034 dafür einzusetzen, dass die bisherigen EU-Agrarpolitik beibehalten wird. in der Mit der VO zur Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law) befassten sich die SPÖ Bäuerinnen und Bauern Kärnten in einem Antrag, welcher der Sicherstellung der finanziellen Abgeltung der Landwirte aus zusätzlichen Mitteln und aus dem GAP-Budget dienen soll. Bei der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur handelt es sich um eine komplexe neue Gesetzgebung zum Naturschutz und zur Nutzung von Ökosystemen. Mit August 2024 trat die Verordnung in Kraft. Österreich hat zwei Jahre Zeit die Maßnahmen für den Nationalen Wiederherstellungsplan und die dafür notwendige Finanzierung festzulegen. Die Landwirte bekennen sich zum Schutz der Natur, zum Schutz des Wassers und zum Erhalt der Biodiversität und praktizieren diese seit jeher, hielt die Fraktion fest. „Es darf jedoch nicht dazu kommen, dass zusätzlich erbrachte Leistungen der Bäuerinnen und Bauern aus Vorgaben dieser „Wiederherstellungsverordnung“ aus dem GAP-Budget abgegolten werden. Die SPÖ Bauern stellen daher an die Vollversammlung den Antrag, diese möge beschließen: Das Bundeskanzleramt, das Finanzministerium und das Ministerium für Land-, Forstwirtschaft, Umwelt, Klima, Regionen und Wasserwirtschaft werden aufgefordert, bei den künftigen EU-Verhandlungen zum neuen mehrjährigen Finanzrahmen sich dafür einzusetzen, dass zusätzliche Mittel, außerhalb des GAP-Budgets, für die geforderten Zielvorgaben der Verordnung zur Wiederherstellung der Natur bereitgestellt werden.
Per drittem Antrag pochen die SPÖ-Bauern auf eine Änderung des Düngezeitpunktes im Frühjahr laut Nitrataktionsprogramm §2, Absatz 2, für Grünland und Ackerfutterflächen.
Laut der geltenden Nitrataktionsverordnung 2024 darf Gerste, Durumweizen, Raps sowie Kulturen unter Vlies und Folie bereits ab dem 1. Februar mit stickstoffhaltigen Düngemittel gedüngt werden (sofern der Boden nicht schneebedeckt, gefroren, wassergesättigt ist). Es ist in der Praxis und auch fachlich schwer zu argumentieren, warum obengenannte Ackerkulturen beispielsweise mit Gülle ab 1. Februar angedüngt werden können und Grünland und Ackerfutterflächen erst ab dem 16. Februar.
Die Mandatare adressieren daher in ihrem Antrag Minister Totschnig, eine Änderung des Nitrataktionsprogramms diesbezüglich herbeizuführen, dass Grünland und Ackerfutterflächen ab 1. Februar gedüngt werden können.
Per drittem Antrag pochen die SPÖ-Bauern auf eine Änderung des Düngezeitpunktes im Frühjahr laut Nitrataktionsprogramm §2, Absatz 2, für Grünland und Ackerfutterflächen.
Laut der geltenden Nitrataktionsverordnung 2024 darf Gerste, Durumweizen, Raps sowie Kulturen unter Vlies und Folie bereits ab dem 1. Februar mit stickstoffhaltigen Düngemittel gedüngt werden (sofern der Boden nicht schneebedeckt, gefroren, wassergesättigt ist). Es ist in der Praxis und auch fachlich schwer zu argumentieren, warum obengenannte Ackerkulturen beispielsweise mit Gülle ab 1. Februar angedüngt werden können und Grünland und Ackerfutterflächen erst ab dem 16. Februar.
Die Mandatare adressieren daher in ihrem Antrag Minister Totschnig, eine Änderung des Nitrataktionsprogramms diesbezüglich herbeizuführen, dass Grünland und Ackerfutterflächen ab 1. Februar gedüngt werden können.
Liste Heimo Urbas/Österr. Unabhängiger Bauernverband – UBV/Kärnten
KR Hermann Gerald Eberhard meldete sich in erster Linie zum Bericht zum Rechnungsabschluss 2024 von KAD-Stellvertreterin Mag. Inge Della Pietra zu Wort. Außerdem schloss er sich den Wortmeldungen Kammerrätinnen und Kammerrät anderer Fraktionen an, dass die betroffenen Bäuerinnen und Bauern bei der Errichtung der 380-kV-Leitung entsprechend eingebunden und entsprechend entschädigt werden sollten.
KR Heimo Urbas war bei der Vollversammlung am 30. April 2025 entschuldigt.
KR Heimo Urbas war bei der Vollversammlung am 30. April 2025 entschuldigt.
Die Grünen Bäuerinnen und Bauern
„Auf Österreichs Almen gehen sowohl die Auftriebszahlen als auch die bestoßenen Weideflächen zurück. Diese besorgniserregende Entwicklung muss gestoppt werden!“, heißt es im Antrag des Grünen Kammerrats Dr. Karlheinz Gigler. Mit den bisher ergriffenen Maßnahmen könne dieser Trend kaum aufgehalten werden. Zur Unterstützung insbesondere jener Auftreiber, welche aus Überzeugung beständig mehr als das fördernotwendige Minimum (60 Auftriebstage) leisten, sollen – wie KR Dr. Karlheinz Gigler fordert, die zusätzlichen Almweidetage aliquot abgegolten werden, das heißt bei 90 Almweidetagen die eineinhalbfache Abgeltung sowie ab 120 Almweidetagen der doppelte Leistungsausgleich.
Die Anträge
Kammerrätinnen und Kammerräte
Diese Kammerrätinnen und Kammerräte waren bei der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Kärnten am 30. Aprilmanwesend und nahmen an der Diskussion teil:
- Kärntner Bauernbund: zehn Anträge
- Freiheitliche und Unabhängige Bäuerinnen und Bauern: ein Dringlichkeitsantrag. Diesem wurde die Dringlichkeit zuerkannt, und er wurde direkt weitergeleitet. Ein Antrag zu Top 3 380-kV-Leitung der Tagesordnung, ein Antrag zu Top 4 der Tagesordnung (Kärntner Bauer),und zwölf weitere Anträge.
- Die Gemeinschaft der Kärtner Bauern, SJK: fünf Anträge
- SPÖ Bäuerinnen und Bauern: vier Anträge
- Grüne Bäuerinnen und Bauern: ein Antrag
Kammerrätinnen und Kammerräte
Diese Kammerrätinnen und Kammerräte waren bei der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Kärnten am 30. Aprilmanwesend und nahmen an der Diskussion teil:
- Kärntner Bauernbund: LK-PräsidentmSiegfried Huber, ErstemVizepräsidentin Astrid Brunner,
- Erich Pachler, Dipl.-Ing. WaltermRainer Hochsteiner, Alfred Andrej, Franz Zarfl, LAbg. Stefanie Ofner, Hermann Schluder, Hansjörg Winkler, Mathias Themeßl, Markus Polaschek, Ing. Friedrich Bergner, Konrad Kogler, Kathrin Unterweger, Daniela Pichler, Andrea Isabella Weiß, Marcel Emmanuel Wernisch, BSc., Elisabeth Kienzl,
- Freiheitliche und Unabhängige Bauernschaft: Zweiter Vizepräsident Roman Linder, Markus Prieß, ÖR Ing. Helmut Fleißner, Maria Irrasch, Thomas Rinner, Gerhard Neunegger
- Gemeinschaft der Kärntner Bäuerinnen und Bauern: Ing. Marjan Čik, ÖR Dipl.-Ing. Stefan Domej, LAbg. Franz Josef Smrtnik, Franz Baumgartner.
- SPÖ Bäuerinnen und Bauern Kärnten: Franz Matschek, Bgm. Johann Thaler und Kurt Standmann
- Liste Heimo Urbas/ Österr. Unabhängiger Bauernverband – UBV Kärnten: Hermann Gerald Eberhard
- Grüne Bäuerinnen und Bauern Kärnten: Dr. Karlheinz Gigler