Was die Fraktionen fordern
Kärntner Bauernbund
Mit den Änderungen durch die Novelle des Tierschutzgesetzes und der 1. Tierhaltungsverordnung für Schweinehalter befasste sich der Kärntner Bauernbund. Diese müssen sich den geänderten Auflagen im Bereich Beschäftigungsmaterial, Bewegungsbuchten, Kupieren oder Mindeststandards für Neu- Und Umbauten anpassen. Ab 2023 gilt für jeden Schweinehalter eine fachliche Weiterbildung von vier Stunden innerhalb von vier Jahren. Der Faktor Mensch sei unumstritten ein wichtiger Faktor für den Tierschutz und das Tierwohl. Die Bäuerinnen und Bauern seien 365 Tage Partner ihre Tiere. Dass mit der Novellierung alle Schweinehalter eine Weiterbildungsverpflichtung erfüllen müssen und dies auch nur bei der Haltung von beispielsweise zwei Schweinen für den Hausgebrauch, halten die Kammerrätinnen und Kammerräte für nicht nachvollziehbar. Per Antrag fordert daher die Fraktion den für Tierschutz zuständigen Bundesminister Johannes Rauch auf, im Tierschutzgesetz eine Ausnahme zu ermöglichen, sodass für Schweinehalter nur für den Hausgebrauch keine Weiterbildungsverpflichtung gilt.
Eine höhere Zuverdienstgrenze wird in einem weiteren Antrag verlangt. Laut § 41 Abs. 1 Einkommensteuergesetz sind bei Vorliegen von lohnsteuerpflichtigen Einkünften andere Einkünfte ab einem Gesamtwert von 730 Euro zu veranlagen. Diese Zuverdienstgrenze sei seit dem Jahr 1974 unverändert, führt der Kärntner Bauernbund an. Unter Berücksichtigung des Verbraucherindex würde sich im Jahr 2022 ein Betrag von 2943,66 Euro ergeben. Eine Anhebung auf 3000 Euro mit zukünftiger Indexierung scheine mit Abschaffung der kalten Progression in Österreich gerechtfertigt, wird argumentiert. Auch in anderen Bereichen seien für unselbstständige Erwerbstätige eine lohnsteuerfreie Mitarbeiterbeteiligung und Teuerungsprämie in der Höhe von 3000 Euro pro Jahr im Einkommenssteuergesetz ermöglicht worden. In einem Antrag ergeht daher die Forderung an den zuständigen Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M, im Einkommensteuergesetz die Zuverdienstgrenze der Veranlagung von anderen lohnsteuerpflichtigen Einkünften auf 3000 Euro mit zukünftiger automatischer Indexierung anzupassen.
Außerdem lenkte der Kärntner Bauernbund die Aufmerksamkeit auf Photovoltaikanlagen auf Dachflächen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe. Der Kärntner Bauernbund hob das große Potenzial in diesem Bereich hervor, hielt aber fest, dass die Umsetzung insbesondere bei größeren Anlagen zumeist an den Netzzugangsregelungen und den damit verbundenen Kosten scheitere. Adressat eines diesbezüglichen Antrags ist die KELAG Kärntner Netz. Sie wird aufgefordert, den Netzzugang für Photovoltaikanlagen zu erleichtern und den Netzausbau zu forcieren.
Weiters setzte sich die Fraktion mit den Regelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Investitionsprämie auseinander. Die Richtlinie sieht als letzte Frist für die Fertigstellung den 28. Februar 2023 vor. Durch den Mangel an Fachkräften sowie die Verknappung und Verteuerung bei Baumaterialien in weiten Bereichen verzögerten sich viele Baumaßnahmen ohne Verschulden der Förderwerber, argumentierten die Kammerräte. Es wird daher eine deutliche Streckung dieser Fertigstellungsfrist verlangt. Bei der Prüfung der Förderanträge durch die zuständigen Mitarbeiter der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) sei zudem auf die Besonderheiten der Land- und Forstwirtschaft Bedacht zu nehmen. Die Zielsetzung einer einfachen Förderabwicklung dürfe nicht durch überbordende Forderungen nach Unterlagen und Nachweisen gefährdet werden. Der zuständige Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft Mag. Dr. Martin Kocher wird daher aufgefordert, die Fertigstellungsfrist für die COVID-19-Investitionsprämie deutlich zu verlängern.
Eine höhere Zuverdienstgrenze wird in einem weiteren Antrag verlangt. Laut § 41 Abs. 1 Einkommensteuergesetz sind bei Vorliegen von lohnsteuerpflichtigen Einkünften andere Einkünfte ab einem Gesamtwert von 730 Euro zu veranlagen. Diese Zuverdienstgrenze sei seit dem Jahr 1974 unverändert, führt der Kärntner Bauernbund an. Unter Berücksichtigung des Verbraucherindex würde sich im Jahr 2022 ein Betrag von 2943,66 Euro ergeben. Eine Anhebung auf 3000 Euro mit zukünftiger Indexierung scheine mit Abschaffung der kalten Progression in Österreich gerechtfertigt, wird argumentiert. Auch in anderen Bereichen seien für unselbstständige Erwerbstätige eine lohnsteuerfreie Mitarbeiterbeteiligung und Teuerungsprämie in der Höhe von 3000 Euro pro Jahr im Einkommenssteuergesetz ermöglicht worden. In einem Antrag ergeht daher die Forderung an den zuständigen Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M, im Einkommensteuergesetz die Zuverdienstgrenze der Veranlagung von anderen lohnsteuerpflichtigen Einkünften auf 3000 Euro mit zukünftiger automatischer Indexierung anzupassen.
Außerdem lenkte der Kärntner Bauernbund die Aufmerksamkeit auf Photovoltaikanlagen auf Dachflächen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe. Der Kärntner Bauernbund hob das große Potenzial in diesem Bereich hervor, hielt aber fest, dass die Umsetzung insbesondere bei größeren Anlagen zumeist an den Netzzugangsregelungen und den damit verbundenen Kosten scheitere. Adressat eines diesbezüglichen Antrags ist die KELAG Kärntner Netz. Sie wird aufgefordert, den Netzzugang für Photovoltaikanlagen zu erleichtern und den Netzausbau zu forcieren.
Weiters setzte sich die Fraktion mit den Regelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Investitionsprämie auseinander. Die Richtlinie sieht als letzte Frist für die Fertigstellung den 28. Februar 2023 vor. Durch den Mangel an Fachkräften sowie die Verknappung und Verteuerung bei Baumaterialien in weiten Bereichen verzögerten sich viele Baumaßnahmen ohne Verschulden der Förderwerber, argumentierten die Kammerräte. Es wird daher eine deutliche Streckung dieser Fertigstellungsfrist verlangt. Bei der Prüfung der Förderanträge durch die zuständigen Mitarbeiter der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) sei zudem auf die Besonderheiten der Land- und Forstwirtschaft Bedacht zu nehmen. Die Zielsetzung einer einfachen Förderabwicklung dürfe nicht durch überbordende Forderungen nach Unterlagen und Nachweisen gefährdet werden. Der zuständige Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft Mag. Dr. Martin Kocher wird daher aufgefordert, die Fertigstellungsfrist für die COVID-19-Investitionsprämie deutlich zu verlängern.
Freiheitliche und Unabhängige Bauernschaft
Für eine sofortige Umsetzung einer lückenlosen und durchgehenden Herkunftskennzeichnung sprach sich die Freiheitliche und Unabhängige Bauernschaft aus. Seit Jahren würden Kärntens Bauernvertreter eine solche verlangen, die eine strenge Auslegung der EU-Primärzutatenverordnung, eine Herkunftskennzeichnung jener Produkte, die nur wenig verarbeitet sind (insbesondere im tierischen Bereich), eine Herkunftskennzeichnung von Fleisch, Eiern und Milch in Großküchen sowie eine bessere Unterstützung für freiwillige Kennzeichnungssysteme umfasst. In einem einstimmig beschlossenen Dringlichkeitsantrag der Fraktion werden daher die Bundesregierung im Allgemeinen und Gesundheitsminister Johannes Rauch im Besonderen aufgefordert, dringend die notwendigen Schritte zur Einführung einer umfassenden Herkunftskennzeichnung zu setzen, damit verbunden ein dementsprechendes nationales Begutachtungsverfahren einzuleiten und umgehend die notwendigen Verordnungen zur Notifikation an die EU zu übermitteln, damit sichergestellt ist, dass diese verpflichtende Herkunftskennzeichnung im Jahr 2023 in Kraft ist.
Die gegenwärtige Situation am Strommarkt, der von einer starken Volatilität gekennzeichnet sei, hat ein weiterer Antrag der Freiheitlichen und Unabhängigen Bauernschaft zum Inhalt. Hervorgehoben wird darin, dass stark steigende Strompreise und immer kürzere Preisgarantien zu großer Verunsicherung unter den Stromkunden führen würden. In diesen Zeiten sei ein geschlossenes Auftreten gegenüber Stromanbietern notwendig. Laut dem Antrag soll der Vorstand der LK Kärnten beauftragt werden, für Mitglieder der LK Kärnten einen freiwilligen Strompool einzurichten, der Verhandlungen im Auftrag der Mitglieder mit den Stromanbietern führt und gemeinsam den Stromeinkauf organisiert. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Kärntens Bäuerinnen und Bauern stets den günstigsten Strompreis erhalten. In weiterer Folge könnte der Pool auch für andere Sparten verwendet werden.
Außerdem widmete sich die Fraktion dem Einsatz von Genossenschaftszuchtstieren auf B-10-Betrieben. Der Hintergrund: Die neue EU-Bio-Verordnung sieht vor, dass ab 2023 nur mehr BIO-Tiere zugekauft werden dürfen. Es werde schon in vielen Viehzuchtgenossenschaften so gehandhabt, dass ein Zuchtstier auf mehreren Zuchtbetrieben eingesetzt wird. Laut Verordnung muss jeder Tierhalter für den Zuchtstier bei der VIS um eine Ausnahmeregelung ansuchen, damit er meistens für seinen kleinen Tierbestand einen Zuchtstier für die Deckzeit zu Verfügung hat. Dies sei mit Kosten und einem bürokratischen Aufwand verbunden, kritisieren die Kammerräte. Sie fordern via Antrag Gesundheitsminister Johannes Rauch auf, Sorge zu tragen, dass Stiere, die im Eigentum von Viehzuchtgenossenschaften sind, von dieser Verordnung ausgenommen werden.
Um die neue EU-Bio-Verordnung geht es auch in einem weiteren Antrag der Fraktion. Diese geht davon aus, dass es durch einen massiven Ausstieg von Zuchtbetrieben aus der Maßnahme BIO in Zukunft zu einem BIO-Zuchtvieh-Mangel kommen werde. Speziell bei Zuchtrindern gebe es regional zu wenig BIO-Zuchtvieh. Hier habe sich die 10%-Regelung für den konventionellen Tierzukauf als Bestandesergänzung als praxistauglich erwiesen. Daher fordert die Freiheitliche und Unabhängige Bauernschaft den zuständigen Gesundheitsminister Johannes Rauch auf, Sorge zu tragen, dass wieder die Regelung für die Bestandesergänzung auch in Zukunft ermöglicht wird.
Die gegenwärtige Situation am Strommarkt, der von einer starken Volatilität gekennzeichnet sei, hat ein weiterer Antrag der Freiheitlichen und Unabhängigen Bauernschaft zum Inhalt. Hervorgehoben wird darin, dass stark steigende Strompreise und immer kürzere Preisgarantien zu großer Verunsicherung unter den Stromkunden führen würden. In diesen Zeiten sei ein geschlossenes Auftreten gegenüber Stromanbietern notwendig. Laut dem Antrag soll der Vorstand der LK Kärnten beauftragt werden, für Mitglieder der LK Kärnten einen freiwilligen Strompool einzurichten, der Verhandlungen im Auftrag der Mitglieder mit den Stromanbietern führt und gemeinsam den Stromeinkauf organisiert. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Kärntens Bäuerinnen und Bauern stets den günstigsten Strompreis erhalten. In weiterer Folge könnte der Pool auch für andere Sparten verwendet werden.
Außerdem widmete sich die Fraktion dem Einsatz von Genossenschaftszuchtstieren auf B-10-Betrieben. Der Hintergrund: Die neue EU-Bio-Verordnung sieht vor, dass ab 2023 nur mehr BIO-Tiere zugekauft werden dürfen. Es werde schon in vielen Viehzuchtgenossenschaften so gehandhabt, dass ein Zuchtstier auf mehreren Zuchtbetrieben eingesetzt wird. Laut Verordnung muss jeder Tierhalter für den Zuchtstier bei der VIS um eine Ausnahmeregelung ansuchen, damit er meistens für seinen kleinen Tierbestand einen Zuchtstier für die Deckzeit zu Verfügung hat. Dies sei mit Kosten und einem bürokratischen Aufwand verbunden, kritisieren die Kammerräte. Sie fordern via Antrag Gesundheitsminister Johannes Rauch auf, Sorge zu tragen, dass Stiere, die im Eigentum von Viehzuchtgenossenschaften sind, von dieser Verordnung ausgenommen werden.
Um die neue EU-Bio-Verordnung geht es auch in einem weiteren Antrag der Fraktion. Diese geht davon aus, dass es durch einen massiven Ausstieg von Zuchtbetrieben aus der Maßnahme BIO in Zukunft zu einem BIO-Zuchtvieh-Mangel kommen werde. Speziell bei Zuchtrindern gebe es regional zu wenig BIO-Zuchtvieh. Hier habe sich die 10%-Regelung für den konventionellen Tierzukauf als Bestandesergänzung als praxistauglich erwiesen. Daher fordert die Freiheitliche und Unabhängige Bauernschaft den zuständigen Gesundheitsminister Johannes Rauch auf, Sorge zu tragen, dass wieder die Regelung für die Bestandesergänzung auch in Zukunft ermöglicht wird.
Gemeinschaft der Kärntner Bäuerinnen und Bauern, SJK
Die Gemeinschaft der Kärntner Bäuerinnen und Bauern rückte in der Vollversammlung der LK Kärnten die massiven Energiepreissteigerungen und die Rohstoffsituation, die Landwirtinnen und Landwirte derzeit kompensieren müssten, ins Blickfeld. Als Beispiel für die enormen Herausforderungen, denen sich Bäuerinnen und Bauern gegenübersähen, wurde der Bereich der Geflügelwirtschaft angeführt. Diesbezüglich gebe es in Österreich hohe Auflagen für die Produzenten, die sich aber zugleich täglich einem Weltmarkt stellen müssten. Hier seien neue Denkansätze erforderlich, führte die Gemeinschaft ins Treffen. Verwiesen wurde in diesem Zusammenhang auf hohe Preisunterschiede zwischen AMA-geprüfter Ware und Produkten aus anderen europäischen Ländern, insbesondere im Putenbereich. Es gebe zwar oft das Bekenntnis zu regionalen, heimischen Lebensmitteln, im Regal werde dann aber vielfach zur Billigstware gegriffen. Die Gemeinschaft der Kärntner Bäuerinnen und Bauern ging auf die heftige Kritik von NGOs im Zusammenhang mit den Tierwohl ein. Es müsse garantiert werden, dass lange aufgebaute Gütesiegel ihren Stellenwert behalten und nicht kaputt gemacht werden. Über diese Thematik müsse man sich aktiv Gedanken machen und Diskussionen führen. Der Tierzuchtausschuss solle sich mit dieser Frage beschäftigen, wird angeregt. Die Verlängerung der Grünlandnachsaatförderung 2022 auf 2023 hatte ein Antrag der Kammerrätinnen und Kammerräte zum Inhalt. Begründet wurde dies mit der Dürre im Jahr 2022 und den daraus resultierenden Schäden im Grünland. Hier müsse nachhaltig gedacht werden. Positive Impulse erwartet sich die Gemeinschaft vom neu aufgestellten Verband der Kärntner Schweineproduzenten. Ziel müsse sein, die Marktanteile der Kärntner Bäuerinnen und Bauern am Kärntner Fleischmarkt zu halten. Als zu starke Reglementierung wurde die Meldepflicht aller Equiden 2023 kritisiert. In diesem Bereich bestehe ein hoher Beratungsbedarf, bei dem die Außenstellen der Landwirtschaftskammer Kärnten im Besonderen gefordert seien. Verwiesen wurde außerdem auf positive Reaktionen auf eine Seite in slowenischer Sprache, die im Kärntner Bauer erschienen war. Die Kammerrätinnen und Kammerräte sprachen sich dafür aus, Slowenisch als etwas Selbstverständliches zu verankern. Es müsse verhindert werden, dass die Sprache verschwinde. Die kulturelle Vielfalt in Kärnten gelte es mit Stolz zu leben und dafür müsse auch etwas getan werden. Erinnert wurde außerdem an einen Antrag bei einer anderen Vollversammlung, mit dem die Errichtung einer Gedenktafel für die zwangsweise ausgesiedelten slowenischen Bauernfamilien 1942 gefordert worden war. Eine Publikation dazu wurde LK-Präsident Siegfried Huber überreicht. Es gehe darum, gemeinsam aus der Vergangenheit für die Zukunft zu lernen, argumentierte die Gemeinschaft der Kärntner Bäuerinnen und Bauern.
SPÖ Bäuerinnen und Bauern Kärnten
Die SPÖ Bäuerinnen und Bauern nahmen die letzte Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Kärnten vor den Weihnachtsfeiertagen zum Anlass, den hohen Wert von Zusammenhalt und Solidarität hervorzuheben.
Im Bericht des Obmanns über die Kontrollausschusssitzung, im Rahmen derer die LK-Außenstelle Villach besucht worden war, wurden neben Details zum Voranschlag 2023 deren hervorragende Leistungen gewürdigt. Die Bedeutung der Außenstellen als Ansprechpartner für die Landwirtinnen und Landwirte wurde mit Blick auf die enormen Herausforderungen im vergangenen Jahr verdeutlicht. Angeführt wurden Problemfelder wie Nutztierrisse des Wolfs, Borkenkäferkalamitäten insbesondere in den Sommermonaten, Wind- und Schneebrüche, aber vor allem die verheerenden Unwetter im Gegendtal, insbesondere in den beiden am schwersten betroffenen Gemeinden Treffen und Arriach. Diese hatten massive Schäden im Tal insgesamt und auf den landwirtschaftlichen Flächen im Besonderen hinterlassen. Die wichtige Rolle der Landwirtschaftskammer Kärnten bzw. der Außenstelle Villach bei der Bewältigung dieser Naturkatastrophe, der Hilfestellung und der Abwicklung, wenn es um Futtermittel- und andere Spenden sowie die Übernahme von Transportkosten ging, wurde in diesem Zusammenhang besonders betont. Allgemein ging die Fraktion außerdem auf die massiven Belastungen, welche die Teuerung mit Inflationsraten jenseits von 10 %, vor allem im Kontext der Energiepreissteigerungen, für die Kärntner Bäuerinnen und Bauern mit sich bringt, ein. Vor dem Hintergrund der gegenwärtig schwierigen wirtschaftlichen Situation wurde dem vorliegenden Voranschlag 2023 noch einmal Anerkennung gezollt. Im Zusammenhang mit den aktuellen Entwicklungen wurde darauf hingewiesen, dass sich das Marketing im Bereich der Landwirtschaft an den gesellschaftlichen Wandel anpassen müsse.
Im Bericht des Obmanns über die Kontrollausschusssitzung, im Rahmen derer die LK-Außenstelle Villach besucht worden war, wurden neben Details zum Voranschlag 2023 deren hervorragende Leistungen gewürdigt. Die Bedeutung der Außenstellen als Ansprechpartner für die Landwirtinnen und Landwirte wurde mit Blick auf die enormen Herausforderungen im vergangenen Jahr verdeutlicht. Angeführt wurden Problemfelder wie Nutztierrisse des Wolfs, Borkenkäferkalamitäten insbesondere in den Sommermonaten, Wind- und Schneebrüche, aber vor allem die verheerenden Unwetter im Gegendtal, insbesondere in den beiden am schwersten betroffenen Gemeinden Treffen und Arriach. Diese hatten massive Schäden im Tal insgesamt und auf den landwirtschaftlichen Flächen im Besonderen hinterlassen. Die wichtige Rolle der Landwirtschaftskammer Kärnten bzw. der Außenstelle Villach bei der Bewältigung dieser Naturkatastrophe, der Hilfestellung und der Abwicklung, wenn es um Futtermittel- und andere Spenden sowie die Übernahme von Transportkosten ging, wurde in diesem Zusammenhang besonders betont. Allgemein ging die Fraktion außerdem auf die massiven Belastungen, welche die Teuerung mit Inflationsraten jenseits von 10 %, vor allem im Kontext der Energiepreissteigerungen, für die Kärntner Bäuerinnen und Bauern mit sich bringt, ein. Vor dem Hintergrund der gegenwärtig schwierigen wirtschaftlichen Situation wurde dem vorliegenden Voranschlag 2023 noch einmal Anerkennung gezollt. Im Zusammenhang mit den aktuellen Entwicklungen wurde darauf hingewiesen, dass sich das Marketing im Bereich der Landwirtschaft an den gesellschaftlichen Wandel anpassen müsse.
Liste Heimo Urbas/Österr. Unabhängiger Bauernverband – UBV Kärnten
Eine intensivere Beleuchtung betriebswirtschaftlicher Aspekte in der Landwirtschaft sowie der Finanzierbarkeit bäuerlicher Betriebe vermisst die Liste Urbas, wie sie im Rahmen der Vollversammlung anführte. Kritisiert wird von ihr unter anderem, dass Mutterkuhhaltung nicht mehr finanzierbar und somit auch nicht mehr interessant sei. Das sei für die ländlichen bzw. Bergregionen und den Tourismus sehr problematisch. Die Direktzahlungen seien seit 25 Jahren nicht mehr erhöht worden, wird bemängelt. Die Liste stellt in diesem Zusammenhang die Forderung einer Anpassung der Ausgleichszahlungen im Ausmaß von 30 % auf. Außerdem werden zu hohe Verwaltungskosten im Bereich der Landwirtschaft kritisiert. Nach Ansicht der Liste fehlen außerdem zeitgemäße Marketingstrategien und ausreichende finanzielle Mittel für großangelegte Medienkampagnen, wie sie ihrer Ansicht nach Nichtregierungsorganisationen (NGOs) wirkungsvoll einsetzen. Jahrelang habe man auf den freien Markt hingearbeitet und sehe nun die Auswirkungen, beanstandet die Liste. In den letzten Jahren hätten Lebensmittelketten ihre Eigenmarken entwickelt und seien nun Marktbeherrscher. Bemängelt wird außerdem, dass die Landwirtschaftskammer Österreich keine Zukunftsvisionen entwerfe. Ein Antrag der Liste Urbas beschäftigt sich außerdem mit der Berechnung der Beitragsvorschreibungen zur Sozialversicherung der Selbständigen. Adressiert ist er an die Landwirtschaftskammer Kärnten. Diese solle die Bundesregierung auffordern, die Einstiegsgrenze für die Beitragspflicht in der SVS von derzeit 1500 auf 10.000 Euro Einheitswert abzupassen, wird verlangt. Die Landwirtschaftskammer habe alle Möglichkeiten zu nutzen, im Verhandlungsweg, in rechtlicher Hinsicht sowie das Recht auf freie Meinungsäußerung, um die Anpassung umzusetzen. Den jeweiligen Fraktionen solle im Abstand von drei Monaten Bericht über Umfang und Inhalt der jeweils gesetzten Maßnahmen und Ergebnisse Bericht erstattet werden, heißt es in dem Antrag der Liste Urbas.
Grüne Bäuerinnen und Bauern Kärnten
Hanno Erian, Kammerrat der Grünen Bäuerinnen und Bauern Kärnten ging in seiner Wortmeldung auf die Wolfsthematik ein. Er verwies darauf, dass die Landwirte auch abgesehen davon vor großen Problemen stünden. Erian hob hervor, dass sich die Almen ohnehin schwer bewirtschaften ließen, weil es sich finanziell nicht ausgehe, und viele am Rande ihrer Existenz stünden. Die Wolfsproblematik komme noch hinzu. Er verwies auf die Wolfspopulationen in der Schweiz, in Italien und Frankreich. Österreich sei mit einer hohen Schalenwilddichte ein interessantes Migrationsland für das Tier. Die Landwirtschaftskammer sei als Interessenvertretung gefordert, dahingehend zu wirken, dass der Schaden, der durch den Wolf entsteht, abgegolten werde. Dies solle aber nicht aus dem Agrarbudget erfolgen, es müssten andere Gelder dafür lukriert werden – aus dem Naturschutz oder anderen Bereiche, so Erian. Er betonte, es könne nicht sein, dass diese Problematik auf dem Rücken der Bauern ausgetragen werde. Der Kammerrat der Grünen Bäuerinnen und Bauern unterstrich, dass im Zusammenhang mit der Wolfsproblematik in einem Rechtsstaat geltendes Recht umzusetzen sei und kein Rechtsbruch in Kauf genommen werden dürfe. Erian sprach sich außerdem für die im einstimmig beschlossenen Dringlichkeitsantrag der Freiheitlichen und Unabhängigen Bauernschaft geforderte verpflichtende Herkunftskennzeichnung aus. Entscheidend sei, dass auch bundespolitisch alle Parteien dahinter stünden.
Anträge der Fraktionen
In die agrarpolitische Diskussion brachten die Kammerfraktionen insgesamt 10 Anträge ein.
- Kärntner Bauernbund: 4
- Freiheitliche und Unabhängige Bauernschaft: 4
- Gemeinschaft der Kärntner Bäuerinnen und Bauern/SJK: 1
- Liste Heimo Urbas/Österr. Unabhängiger Bauernverband-UBV/Kärnten: 1