Wann sich Investitionen trotz hoher Zinsen rechnen

In den vergangenen rund zehn Jahren wurde in der Landwirtschaft viel in Um- und Neubauten sowie in die Technisierung investiert. Mit ein Grund dafür waren die niedrigen Kreditzinssätze, wodurch Fremdkapital günstig zu bekommen war. Seit 2022 hat sich das deutlich geändert. Die Phase der Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) ist vorbei. Angesichts der hohen Inflation wurde der Leitzinssatz seit 2022 mehrfach erhöht und liegt seit 20. September 2023 bei 4,5%. Diese Erhöhung hat Auswirkungen auf die Sparzinsen, in viel deutlicherem Ausmaß aber auf die Kreditzinsen und hier vor allem auf Kredite mit variabler Zinsanpassung.
Kredite mit variabler Verzinsung sind an den Euribor gebunden. Dieser bezeichnet die Zinssätze, zu denen sich Banken untereinander Geld leihen. Durch Zurechnung eines mit der Bank vereinbarten Aufschlages ergibt sich der Kundenzinssatz. Dieser ist in den vergangenen zwei Jahren um 4 - 5% gestiegen, was eine deutliche finanzielle Mehrbelastung für Betriebe mit Krediten bedeutet. Auch der Agrarinvestitionskredit ist an den Sechs-Monats-Euribor gebunden und damit deutlich teurer geworden. Hier liegt der aktuelle Bruttozinssatz bei 5,39%. Nach Abzug des Zinszuschusses verbleibt dem Landwirt ein Nettozinssatz von 3,14%.
Kapitaldienstgrenze beachten
Braucht es eine Entscheidung, ob man sich einen Kredit bei der aktuellen Zinslage leisten kann oder nicht, kann man das Beratungsangebot "Betriebsplanung" der Landwirtschaftskammer in Anspruch nehmen. Mit Unterstützung eines Beraters/einer Beraterin werden auf Basis der aktuellen Betriebsdaten die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft ermittelt. Unter Berücksichtigung der außerlandwirtschaftlichen Einkünfte und Sozialtransfers errechnet sich in weiterer Folge das Gesamteinkommen der Bewirtschafterfamilie. Zieht man davon den Privatverbrauch, Lebensunterhalt und die Sozialversicherungsbeiträge ab, erhält man die Über-/Unterdeckung des Verbrauchs. Von diesem Betrag werden die jährlichen Tilgungsraten für Kredite abgezogen, um zur für die Beurteilung der Liquidität entscheidenden Zahl, Kapitaldienstgrenze, zu kommen. Ist diese positiv, können bestehende Kredite bedient und eventuell neue, die maximal jährliche Kosten in Höhe der Kapitaldienstgrenze verursachen, aufgenommen werden.
Mit der Betriebsplanung kann auch die Frage geklärt werden, ob sich Investitionen rechnen und die dafür notwendigen Kredite bedient werden können. Ergibt sich bei der oben dargestellten Berechnung nach der Investition eine positive Kapitaldienstgrenze, können alle betrieblichen Ausgaben abgedeckt werden. Wenn nicht, ist die Liquidität des Betriebes nicht gegeben und das geplante Vorhaben zu hinterfragen. Die Betriebsplanung kann auch bei finanziellen Schwierigkeiten der erste Schritt sein, um Maßnahmen zu erarbeiten, damit einer finanziellen Schieflage des Betriebes rechtzeitig vorgebeugt wird. Einen zusätzlichen Vorteil kann eine Betriebsplanung bei Kreditverhandlungen bringen. Durch das Vorlegen positiver Betriebskennzahlen kann man die Bonität und somit die Kreditkonditionen verbessern.
Webinar „Betriebsplanung“
Sie wollen wissen, ob sich Ihre Investitionen rechnen? Sie brauchen eine Entscheidungshilfe, ob sich der Einstieg in neue Betriebszweige auszahlt? Mit einer Informationsveranstaltung zeigen wir Ihnen, wie man mit Hilfe unseres Beratungsproduktes "Betriebsplanung" diese und weitere Fragestellungen klären und die Grundlage für betriebliche Entscheidungen schaffen kann.
Termin: 7. Dezember (Donnerstag), 19.30 - 21.30 Uhr, online via Zoom
Referenten: Dipl.-Ing. Hartwig Winkler, Mag. Stefan Jerlich (LK Kärnten)
Anmeldung: Tel.-Nr.: 0463/5850-25 00, E-Mail: office@lfi-ktn.at online
Termin: 7. Dezember (Donnerstag), 19.30 - 21.30 Uhr, online via Zoom
Referenten: Dipl.-Ing. Hartwig Winkler, Mag. Stefan Jerlich (LK Kärnten)
Anmeldung: Tel.-Nr.: 0463/5850-25 00, E-Mail: office@lfi-ktn.at online