Vorsorge in der Biolandwirtschaft
Die Einhaltung dieser Maßnahmen wird künftig bei der Biokontrolle überprüft. Welche Bereiche unmittelbar betroffen sind und auf welche Punkte der Risikobewertung geachtet werden muss, erklärt die folgende Auflistung:
Des Weiteren ist auch darauf zu achten, dass es zu keiner Kontamination von Produkten mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln oder Lagerschutzmitteln kommt. Die Mittel dürfen nur für den vorgesehenen Zweck eingesetzt werden, und der Vorgang ist demensprechend zu dokumentieren.
Es ist sicherzustellen, dass die unterschiedlichen Produktionen zeitlich oder räumlich voneinander getrennt sind und es zu keiner Verunreinigung kommt. Grundsätzlich sind die unterschiedlichen Arbeitsabläufe nachvollziehbar zu dokumentieren.
Eine Checkliste bietet Hilfestellung: Als Unterstützung zur Einhaltung dieser Richtlinie wurde von Bio Austria
gemeinsam mit der LKÖ und den IG-Kontrollstellen eine Checkliste erstellt, die schnell die auszuführenden Maßnahmen aufzeigt.
Diese Checkliste kann unter www.bio-austria.at heruntergeladen werden.
- Allgemeine Maßnahmen
Des Weiteren ist auch darauf zu achten, dass es zu keiner Kontamination von Produkten mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln oder Lagerschutzmitteln kommt. Die Mittel dürfen nur für den vorgesehenen Zweck eingesetzt werden, und der Vorgang ist demensprechend zu dokumentieren.
- Betriebsmittel und Lagerung
- Produktion und Verarbeitung
Es ist sicherzustellen, dass die unterschiedlichen Produktionen zeitlich oder räumlich voneinander getrennt sind und es zu keiner Verunreinigung kommt. Grundsätzlich sind die unterschiedlichen Arbeitsabläufe nachvollziehbar zu dokumentieren.
- Die Gefahren durch Abdrift
Eine Checkliste bietet Hilfestellung: Als Unterstützung zur Einhaltung dieser Richtlinie wurde von Bio Austria
gemeinsam mit der LKÖ und den IG-Kontrollstellen eine Checkliste erstellt, die schnell die auszuführenden Maßnahmen aufzeigt.
Diese Checkliste kann unter www.bio-austria.at heruntergeladen werden.
Informationspflicht
Achtung: Die Aufzeichnungen zur Dokumentation der Vorsorgemaßnahmen muss ab 1. Jänner 2022 erfolgen. Davon ausgenommen ist die Informationspflicht konventioneller Grundstücksnachbarn. In diesem Fall müssen die Vorsorgemaßnahmen erst zu Vegetationsbeginn 2023 durchgeführt werden. Da bis dahin eine österreichweite digitale Lösung erarbeitet wird, welche die Informationspflicht vereinfachen soll, besteht zum jetzigen Zeitpunkt diesbezüglich kein Handlungsbedarf. Das bedeutet, dass die Checkliste bis auf den Punkt Informationspflicht konventionelle Grundstücksnachbarn ausgefüllt und bei der Biokontrolle vorgelegt werden muss.
LK-Beratung
Bei Fragen zu den Vorsorgemaßnahmen oder zur Checkliste wenden Sie sich an die Berater im Biozentrum Kärnten. Als weiteres Service findet am 26. April um 13.30 Uhr eine Online-Biosprechstunde zu diesem Thema statt. Falls Sie sich dafür interessieren und weitere Fragen haben, melden Sie sich im Biozentrum Kärnten unter der Tel.-Nr.: 0463/5850-5400 dafür an.