Vorbeugungsmaßnahmen in der Nutztierhaltung: Wirksamkeit und Notwendigkeit im Kampf gegen Krankheits- und Seuchenübertragung
Gerade die letzten zwei Jahre haben gezeigt, wie rasch Tierseuchen auftreten können und welche z.T. unmittelbaren Auswirkungen diese auf Märkte, das betriebliche, wirtschaftliche und öffentliche Umfeld und natürlich auch die direkt damit befassen Bäuerinnen und Bauern haben können. Das unterstreicht die Wichtigkeit von vorbereitenden Aktivitäten auf verschiedenen Ebenen und verschiedener Akteure (Verwaltung, Behörde, Erzeuger, Verarbeiter, Politik).
Aufgrund des Auftretens mehrerer unterschiedlicher Erkrankungen und Ausbrüche in Nachbarländern bzw. auch in Österreich selbst, war und ist es durchaus herausfordernd den Überblick zu bewahren. Tierseuchen werden je nach Schweregrad auf europäischer Ebene kategorisiert, woraus sich entsprechende Vorgaben zur Bekämpfung ableiten.
Ein Seucheneintrag kann durch tierische Vektoren (Mücken, Gelsen, Gnitzen) aber auch über Transporte, Personen oder Produktionsketten erfolgen. Dadurch ist eine rasche Ausbreitung möglich, die erhebliche wirtschaftliche Schäden mit sich ziehen kann.
Aufgrund der unterschiedlichen möglichen betroffenen Tierarten, unterschiedlicher Inkubationszeiten, der klinischen Erkennbarkeite einer Erkrankung, der unterschiedlichen Übetragungswege, der unterschiedlichen wirksamen Vorbeugungsmaßnahmen, der unterschiedlichen notwendigen Sofortmaßnahmen etc. müssen individuell Maßnahmenkonzepte abgeleitet und umgesetzt werden.
In Österreich kommt dem Gesundheitsministerium (BMASGPK) mit dem nationalen Referenzlabor (AGES), für die fachliche und statistische Aufbereitungsarbeit, eine entscheidende Rolle zu. In Abstimmung mit der EU-Kommision, den Behörden der Länder und auch der Interessensvertretung gilt es rasch, jedoch besonnen, sachlich und kontrolliert die jeweilige Situation zu analysieren, zu informieren und Maßnahmen abzuleiten und umzusetzen.
Die Grundlage allfälliger Maßnahmen bildet das europäische Tiergesundheitsrecht und, darauf aufbauend, entsprechende nationale Rechtstexte. Dieser gemeinsame Rechtsrahmen gewährleistet ein einheitliches und koordiniertes Vorgehen der Mitgliedsstaaten - denn Tierseuchen machen vor Ländergrenzen nicht halt.
Da und dort entsteht der Eindruck, dass in Österreich bestimmte Erkrankungen, trotz großer Aufregung und "Ankündigung der Gefahr" letztendlich nicht ausgebrochen sind. Es muss klar festgestellt werden, dass, gerade weil, v.a. auch in den Nachbarländern rasch und konsequent gehandelt wurde und wird, eine weitere Verbreitung und damit Einschleppung nach Österreich größtenteils abgewendet werden konnte.
Zu erwähnen sind u.a. die rigrorose Umsetzung (Keulungen) in Ungarn und der Slowakei in Zusammenhang mit der MKS, die Impfungen und Verbringungsverbote in den entsprechenden Zonen in Italien bzw. Frankreich und der Schweiz in Bezug auf die LSD.
Positiv zu erwähnen sind die präventiven öffentlichen Maßnahmen, sowie jene der tierhaltenden Betriebe in Österreich, wie beispielsweise Impfungen gegen das Blauzungenvirus und die mitunter herausfordernde Durchführung und Etablierung von Biosicherheitsmaßnahmen. Dazu kommen nicht direkt beeinflussbare Faktoren wie Wetterbedingungen oder klimatische Entwicklungen.
Aufgrund des Auftretens mehrerer unterschiedlicher Erkrankungen und Ausbrüche in Nachbarländern bzw. auch in Österreich selbst, war und ist es durchaus herausfordernd den Überblick zu bewahren. Tierseuchen werden je nach Schweregrad auf europäischer Ebene kategorisiert, woraus sich entsprechende Vorgaben zur Bekämpfung ableiten.
Ein Seucheneintrag kann durch tierische Vektoren (Mücken, Gelsen, Gnitzen) aber auch über Transporte, Personen oder Produktionsketten erfolgen. Dadurch ist eine rasche Ausbreitung möglich, die erhebliche wirtschaftliche Schäden mit sich ziehen kann.
Aufgrund der unterschiedlichen möglichen betroffenen Tierarten, unterschiedlicher Inkubationszeiten, der klinischen Erkennbarkeite einer Erkrankung, der unterschiedlichen Übetragungswege, der unterschiedlichen wirksamen Vorbeugungsmaßnahmen, der unterschiedlichen notwendigen Sofortmaßnahmen etc. müssen individuell Maßnahmenkonzepte abgeleitet und umgesetzt werden.
In Österreich kommt dem Gesundheitsministerium (BMASGPK) mit dem nationalen Referenzlabor (AGES), für die fachliche und statistische Aufbereitungsarbeit, eine entscheidende Rolle zu. In Abstimmung mit der EU-Kommision, den Behörden der Länder und auch der Interessensvertretung gilt es rasch, jedoch besonnen, sachlich und kontrolliert die jeweilige Situation zu analysieren, zu informieren und Maßnahmen abzuleiten und umzusetzen.
Die Grundlage allfälliger Maßnahmen bildet das europäische Tiergesundheitsrecht und, darauf aufbauend, entsprechende nationale Rechtstexte. Dieser gemeinsame Rechtsrahmen gewährleistet ein einheitliches und koordiniertes Vorgehen der Mitgliedsstaaten - denn Tierseuchen machen vor Ländergrenzen nicht halt.
Da und dort entsteht der Eindruck, dass in Österreich bestimmte Erkrankungen, trotz großer Aufregung und "Ankündigung der Gefahr" letztendlich nicht ausgebrochen sind. Es muss klar festgestellt werden, dass, gerade weil, v.a. auch in den Nachbarländern rasch und konsequent gehandelt wurde und wird, eine weitere Verbreitung und damit Einschleppung nach Österreich größtenteils abgewendet werden konnte.
Zu erwähnen sind u.a. die rigrorose Umsetzung (Keulungen) in Ungarn und der Slowakei in Zusammenhang mit der MKS, die Impfungen und Verbringungsverbote in den entsprechenden Zonen in Italien bzw. Frankreich und der Schweiz in Bezug auf die LSD.
Positiv zu erwähnen sind die präventiven öffentlichen Maßnahmen, sowie jene der tierhaltenden Betriebe in Österreich, wie beispielsweise Impfungen gegen das Blauzungenvirus und die mitunter herausfordernde Durchführung und Etablierung von Biosicherheitsmaßnahmen. Dazu kommen nicht direkt beeinflussbare Faktoren wie Wetterbedingungen oder klimatische Entwicklungen.

Vorbeuge - Bioscherheit
Je nach Betrieb, Tierart, Produktionsrichtung (Zucht, Mast, Kombination) und der damit zusammenhängenden Aufstallungs- bzw. Haltungsformen und Produktionssysteme gibt es verschiedene Anforderungen und Möglichkeiten.
In der Geflügel- und Schweinehaltung sind umfassende Biosicherheitsmaßnahmen bereits vermehrt etabliert. Auch einige Rinderbetreibe haben Konzepte.
Allerdings besteht in der Rinderhaltung und einigen Betrieben mit anderen Tierarten noch Verbesserungsbedarf. Dabei sind auch die Besonderheiten der Rinderhaltung in Österreich zu berücksichtigen.
In der Geflügel- und Schweinehaltung sind umfassende Biosicherheitsmaßnahmen bereits vermehrt etabliert. Auch einige Rinderbetreibe haben Konzepte.
Allerdings besteht in der Rinderhaltung und einigen Betrieben mit anderen Tierarten noch Verbesserungsbedarf. Dabei sind auch die Besonderheiten der Rinderhaltung in Österreich zu berücksichtigen.
- Regelmäßige Einzeltierbewegungen oder Zukäufe von Tiergruppen (Mast),
- Transporte und Bestandswechsel stellen ein hohes Infektionsrisiko dar.
- Vergleichsweiser intensiver Personenverkehr (z.B. Tierärzte, Melktechniker, MLP, Zucht-, Fütterungs- und Produktionsberater)
- Gemeinsame Nutzung von Futter- und Weideflächen, offene Stallungen, Auslauf- und Weidemöglichkeiten.
- Auch Materialflüsse wie Einstreu, Gülle und Futter können Krankheitserreger ein- oder verschleppen.

Warum Biosicherheit
Diese schützt den eigenen Tierbestand und sichert vielfach die wirtschaftliche Grundlage. Schutz für benachbarte Betriebe und der Branche bzw. Lieferkette und damit der Märkte (Verbringungsmöglichkeiten von Tieren und Produkten). Es gilt gesetzliche Vorgaben einzuhalten und allfällige Entschädigungen oder Versicherungsleistungen zu sichern.
Die Umsetzung von Biosicherheitsmaßnahmen ist gesetzlich vorgeschrieben - u.a. durch das EU-Tiergesundheitsrecht (VO (EU) 2016/429), sowie das nationale Tiergesundheitsgesetz und weiterer Regelungen.
Biosicherheit ist ein unverzichtbarer Beitrag zu Tierwohl, Produktqualität und Verbrauchervertrauen.
Biosicherheit darf nicht als einfache Checkliste verstanden werden, sondern muss als betriebsindividuelle Managementaufgabe betrachtet und von allen am Betrieb handelnder und mit dem Betrieb beschäftigter Personen aktiv gelebt werden. Maßnahmen müssen sinnvoll, zielgerichtet, praktikabel und in Routinen durchführbar sein.
Die Umsetzung von Biosicherheitsmaßnahmen ist gesetzlich vorgeschrieben - u.a. durch das EU-Tiergesundheitsrecht (VO (EU) 2016/429), sowie das nationale Tiergesundheitsgesetz und weiterer Regelungen.
Biosicherheit ist ein unverzichtbarer Beitrag zu Tierwohl, Produktqualität und Verbrauchervertrauen.
Biosicherheit darf nicht als einfache Checkliste verstanden werden, sondern muss als betriebsindividuelle Managementaufgabe betrachtet und von allen am Betrieb handelnder und mit dem Betrieb beschäftigter Personen aktiv gelebt werden. Maßnahmen müssen sinnvoll, zielgerichtet, praktikabel und in Routinen durchführbar sein.

Prävention wirkt - und ist alternativlos
Die Wirksamkeit von Vorbeugungsmaßnahmen in der Nutztierhaltung ist wissenschaftlich belegt und praktisch erprobt. Sie verhindern nicht nur die Einschleppung und Ausbreitung von Seuchen, sondern ermöglichen auch eine schnelle Reaktion im Ernstfall. Die Kombination aus Biosicherheit, Früherkennung, Impfung und gesetzliche Kontrolle bildet ein robustes Schutzsystem, das Tierbestände, Betriebe und die Gesellschaft gleichermaßen schützt.
Vorbeugen ist keine Option - sie ist eine Notwendigkeit. Wer heute investiert, schützt morgen Tiere, Menschen und Märkte.
Vorbeugen ist keine Option - sie ist eine Notwendigkeit. Wer heute investiert, schützt morgen Tiere, Menschen und Märkte.