Vollversammlung der LK Kärnten beschloss vier Resolutionen
Resolution 1: Nein zur „Öko-Planwirtschaft“ durch die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur
Im Juni 2022 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung zur „Wiederherstellung der Natur“ veröffentlicht. Angestrebt wird eine Wiederherstellung aller Lebensräume in der EU (Land- und Forstwirtschaft, Wälder, Seen, Flüsse, Meere) auf den Zustand der 1950er-Jahre mittels drastischer Zwangsmaßnahmen, die einen massiven Eingriff in das Eigentum bedeuten würden, ohne jedoch die wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Folgen der geplanten Maßnahmen zu bedenken. Damit werden neue Ziele und Vorgaben für faktisch alle Ökosysteme der EU definiert, die weit über den derzeitigen Rahmen des EU-Naturschutzes (FFH-RL, Vogelschutz-RL) hinausgehen.
Das Ziel der Verordnung - die Wiederherstellung aller EU-Ökosysteme in einen Zustand wie vor 70 Jahren - ist völlig weltfremd, unrealistisch und erinnert an die Planwirtschaft diverser europäischer Länder in den Jahrzehnten nach dem Zweiten Weltkrieg. Zudem widersprechen die Zielsetzungen der Verordnung zahlreichen anderen politischen Zielsetzungen der EU wie einer Stärkung der Ernährungssicherheit, des Klimaschutzes, der Bioökonomie und des Ausbaus der erneuerbaren Energieträger. Im Entwurf ist eine verpflichtende Umwandlung von 10 % der landwirtschaftlichen Fläche in Landschaftselemente ohne landwirtschaftliche Nutzung vorgesehen, was für das Bundesland Kärnten eine Außer-Nutzung-Stellung von mehreren tausend Hektar Acker und Wiesen bedeuten würde. Im Wald würde eine zusätzliche Außer-Nutzung-Stellung von 10 % eine Reduktion des Holzeinschlages bedeuten. Verbunden damit wäre ein Verlust von Wertschöpfung in der Höhe von 142 Mio. Euro und der Verlust von 3500 Arbeitsplätzen. Betreffend die Wiederherstellung von Flüssen und Gewässer sieht der Verordnungsentwurf auch einen Rückbau von Dämmen und Hochwasserschutzeinrichtungen vor! Welche Auswirkungen daraus entstehen können, lässt sich an den grauenhaften Beispielen der Überschwemmungen in Treffen/Arriach im Jahr 2022 und dem Hochwasser im Gailtal im Jahr 2018 ableiten.
Darüber hinaus ist die Frage der Finanzierung der immensen Kosten für die Wiederherstellung der Natur von rund 7 Mrd. Euro pro Jahr völlig ungeklärt. Gleichzeitig überschreitet die EU-Kommission maßgeblich ihre Kompetenzen und verstößt mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf gegen das Subsidiaritätsprinzip der EU. Der Anspruch der Verordnung, eine umfassende „Wiederherstellung der Natur“ erreichen zu wollen, ist völlig unrealistisch. Es kann nicht darum gehen, die menschliche Nutzung der natürlichen Ressourcen ungeschehen zu machen oder für die Zukunft auszuschließen, sondern darum, die Naturverträglichkeit auszubauen. Umweltpolitische Zielsetzungen sollen vorerst durch Freiwilligkeit und Vertragsnaturschutz und nicht durch Verbote, Stilllegungen und Nutzungsverbote erreicht werden. In der Land- und Forstwirtschaft muss weiterhin der Grundsatz „Schützen durch Nützen“ gelten.
Angesichts der geopolitischen Situation haben alle Verantwortlichen auf EU-Ebene dafür Sorge zu tragen, dass insbesondere die Land- und Forstwirtschaft bei den geplanten Wiederherstellungsmaßnahmen der Natur nicht weiter belastet wird. Gerade der Versorgungssicherheit Europas mit nachhaltigen Rohstoffen wie zum Beispiel Holz sowie bäuerlich produzierten Lebensmitteln kommt aufgrund des Ukraine-Krieges derzeit eine überragende Bedeutung zu. Es ist zu befürchten, dass die geplanten Maßnahmen in der Verordnung zur „Wiederherstellung der Natur“ dazu führen würden, dass die land- und forstwirtschaftliche Produktion in andere Länder der Welt verlagert werden würde und die europäische Versorgungssicherheit sinkt.
Die Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Kärnten fordert daher die österreichischen Mitglieder des EU-Parlament aller Fraktionen auf, sich vehement gegen die völlig unrealistischen Vorhaben der Verordnung zur Wiederherstellung der Natur zu stellen und sich gegen die Umsetzung der Verordnung auszusprechen. Angesichts des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und der daraus resultierenden Krisen auf den Energie- und Lebensmittelmärkten ist der Umsetzung einer Verordnung zur Wiederherstellung der Natur die Zustimmung zu verweigern.
Resolution 2: Nein zum Freihandelsabkommen der EU mit dem Mercosur
Geht es nach den Plänen der EU-Kommission, soll das Freihandelsabkommen der EU und der südamerikanischen Mercosur-Staaten noch heuer beschlossen werden. Im Gegenzug zur Öffnung der südamerikanischen Märkte für Autos und chemische Produkte aus Europa, soll Europa seine Märkte für südamerikanische Agrargüter öffnen. „Autos gegen Rindfleisch“ lautet das Motto des Handelspaktes. Während durch den Green Deal die land- und forstwirtschaftliche Produktion in Europa durch immer höhere Standards eingeschränkt wird, soll hier ein Handelsabkommen abgeschlossen werden, das die Abholzung des Regenwaldes vorantreibt und bei dem die niedrigen Klima-, Tierwohl- und Sozialstandards in Südamerika seitens der EU völlig außer Acht gelassen werden. Dies ändert sich auch mit der unlängst seitens der EU-Kommission vorgelegten Zusatzerklärung zum Thema Nachhaltigkeit nicht, die nach wie vor keine EU-Sanktionsmöglichkeiten gegen Umweltverstöße in den Mercosur-Staaten vorsieht. Damit bleibt der Freihandelspakt mit den EU-Klima- und Nachhaltigkeitszielen nicht vereinbar.
Im Gegenzug wäre die europäische Landwirtschaft massiv betroffen. Die Kärntner Landwirtschaft würde mit einem Anteil von rund 70 % Rinderhaltern besonders unter der Marktöffnung leiden. Denn es würde vor allem billig produziertes Rindfleisch zu Dumping-Preisen den europäischen Markt überschwemmen. Viele bäuerliche Betriebe würden die damit verbundenen Einkommensverluste nicht verkraften und aufgeben.
Die Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Kärnten fordert daher den Bundeskanzler der Republik Österreich Karl Nehammer und den fachlich zuständigen Bundesminister Martin Kocher auf, zum Schutz der heimischen Bauernfamilien und zur Absicherung der heimischen Versorgung dem Freihandelsabkommen der EU mit dem Mercosur die Zustimmung zu verweigern.
Im Gegenzug wäre die europäische Landwirtschaft massiv betroffen. Die Kärntner Landwirtschaft würde mit einem Anteil von rund 70 % Rinderhaltern besonders unter der Marktöffnung leiden. Denn es würde vor allem billig produziertes Rindfleisch zu Dumping-Preisen den europäischen Markt überschwemmen. Viele bäuerliche Betriebe würden die damit verbundenen Einkommensverluste nicht verkraften und aufgeben.
Die Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Kärnten fordert daher den Bundeskanzler der Republik Österreich Karl Nehammer und den fachlich zuständigen Bundesminister Martin Kocher auf, zum Schutz der heimischen Bauernfamilien und zur Absicherung der heimischen Versorgung dem Freihandelsabkommen der EU mit dem Mercosur die Zustimmung zu verweigern.
Resolution 3: Lebensmittel aus dem Labor verbieten
Weltweit wird in Laboren und unterstützt von internationalen Großkonzernen intensiv an der Herstellung von künstlichem Fleisch und künstlicher Milch geforscht. Das Fleisch wird aus künstlichen Zellkulturen gezüchtet, Milch aus fermentierten Hefepilzen hergestellt.
Dass diese Kunstprodukte tatsächlich jene Vorteile mit sich bringen, die seitens der Forscher und der beteiligten Großkonzerne vermittelt werden, ist zweifelhaft. Am Beispiel Fleisch seht man, dass für die Herstellung der Gewebekulturen Tieren Stammzellen entnommen werden müssen, was das Argument des Tierwohls relativiert. Der Energieverbrauch, um Fleisch in sogenannten „Brutkästen“ herstellen zu können, ist extrem hoch.
Dass diese Kunstprodukte tatsächlich jene Vorteile mit sich bringen, die seitens der Forscher und der beteiligten Großkonzerne vermittelt werden, ist zweifelhaft. Am Beispiel Fleisch seht man, dass für die Herstellung der Gewebekulturen Tieren Stammzellen entnommen werden müssen, was das Argument des Tierwohls relativiert. Der Energieverbrauch, um Fleisch in sogenannten „Brutkästen“ herstellen zu können, ist extrem hoch.
Würde sich die Produktion von Laborfleisch und Labormilch durchsetzen, würde die Zukunft der Ernährung nicht mehr in den Händen von Millionen bäuerlichen Familienbetrieben liegen, sondern von wenigen großen, multinationalen Unternehmen kontrolliert werden. Weiters gibt es aktuell keine belastbaren Studien über die gesundheitlichen Langzeitfolgen von Kunstfleisch und Kunstmilch (z. B. Krebsgefahr durch den Konsum von künstlich gezüchteten Zellen etc.). Das EU-Mitgliedland Italien hat vor diesem Hintergrund einen ersten Schritt gesetzt und will zumindest die Produktion und den Import von künstlichem Fleisch auf italienisches Staatsgebiet verbieten. Das italienische Landwirtschaftsministerium beruft sich in seiner Begründung des Verbots auf das Vorsorgeprinzip sowie auf das Fehlen klarer EU-Vorgaben für das Inverkehrbringen von Laborfleisch.
Die Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Kärnten fordert daher den zuständigen Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch auf,
- in Österreich ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das die Herstellung, den Import und den Verkauf von künstlich erzeugtem Fleisch und Milch verbietet.
- sich auf europäischer Ebene gegen die Zulassung von Laborfleisch und Labormilch auf dem europäischen Markt auszusprechen.
Resolution 4: Aktionsplan Schwanzkupieren: Kleinbetriebsregelung für Schweinehalter einführen
In der EU ist das routinemäßige Schwanzkupieren bei Ferkeln verboten. Österreich hat diese Vorgabe mit Wirksamkeit 1. Jänner 2023 in der Tierschutzgesetzgebung umgesetzt. Ab 2023 treten damit auch neue Dokumentations- und Weiterbildungsverpflichtungen bei der Haltung von Schweinen in Kraft. Die Dokumentationsverpflichtungen sind äußerst umfangreich und sehen vor, dass jeder Schweinehalter eine sogenannte Tierhaltererklärung jährlich erstellen und in ein elektronisches System hochladen muss - erstmals mit 31. März 2024. Darüber hinaus ist eine verpflichtende Weiterbildung für alle Schweinhalter im Ausmaß von vier Stunden innerhalb von vier Jahren vorgesehen. Sowohl die Dokumentationspflicht als auch die Weiterbildungspflicht betrifft jeden Schweinehalter, unabhängig von der Anzahl an gehaltenen Schweinen.
Im Jahr 2022 gab es in Kärnten insgesamt 2891 Schweinhalter. Davon hielten 2026 Betriebe (70 %) weniger als fünf Schweine. In Summe wurden von diesen Betrieben 4602 Schweine gehalten. Das sind weniger als 5 % des Schweinebestandes in Kärnten. Es handelt sich bei diesen Betrieben nahezu ausschließlich um bäuerliche Familienbetriebe, die durchschnittlich zwei Schweine für die Eigenversorgung halten und selbst verarbeiten bzw. Muttersauen halten, um die bäuerliche Nachbarschaft mit Ferkeln zu versorgen. Die Regelungen in der neuen Tierschutzgesetzgebung führen bei diesen Betrieben jedoch zu einem massiven bürokratischen Aufwand. Es ist zu befürchten, dass viele dieser Betriebe ihre Schweinehaltung einstellen. Darunter würde nicht nur die Selbstversorgung leiden, sondern auch die Tradition und das Wissen um die Verbreitung und die Produktion von traditionellen, regionalen Speisen wie Speck, Salami etc. in der Bevölkerung würden zurückgehen.
Die Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Kärnten ersucht vor diesem Hintergrund den zuständigen Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch, in Abstimmung mit den Landesveterinärreferenten eine Ausnahmeregelung für Betriebe mit nicht mehr als fünf Schweinen/Muttersauen auf den Weg zu bringen, welche diese Betriebe von den bürokratischen Dokumentations- und Weiterbildungsverpflichtungen im Rahmen des Aktionsplanes Schwanzkupieren entbindet.
Im Jahr 2022 gab es in Kärnten insgesamt 2891 Schweinhalter. Davon hielten 2026 Betriebe (70 %) weniger als fünf Schweine. In Summe wurden von diesen Betrieben 4602 Schweine gehalten. Das sind weniger als 5 % des Schweinebestandes in Kärnten. Es handelt sich bei diesen Betrieben nahezu ausschließlich um bäuerliche Familienbetriebe, die durchschnittlich zwei Schweine für die Eigenversorgung halten und selbst verarbeiten bzw. Muttersauen halten, um die bäuerliche Nachbarschaft mit Ferkeln zu versorgen. Die Regelungen in der neuen Tierschutzgesetzgebung führen bei diesen Betrieben jedoch zu einem massiven bürokratischen Aufwand. Es ist zu befürchten, dass viele dieser Betriebe ihre Schweinehaltung einstellen. Darunter würde nicht nur die Selbstversorgung leiden, sondern auch die Tradition und das Wissen um die Verbreitung und die Produktion von traditionellen, regionalen Speisen wie Speck, Salami etc. in der Bevölkerung würden zurückgehen.
Die Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Kärnten ersucht vor diesem Hintergrund den zuständigen Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch, in Abstimmung mit den Landesveterinärreferenten eine Ausnahmeregelung für Betriebe mit nicht mehr als fünf Schweinen/Muttersauen auf den Weg zu bringen, welche diese Betriebe von den bürokratischen Dokumentations- und Weiterbildungsverpflichtungen im Rahmen des Aktionsplanes Schwanzkupieren entbindet.