Die Agrarstrukturerhebung 2026 beginnt im April!
Die Agrarstrukturerhebung 2026 wird als Stichprobenerhebung mit integrierter Vollerhebung des Wein- und Gartenbaus durchgeführt. Die Stichprobe wird ca. 37.500 Betriebe inklusive der vollerhobenen Weinbaubetriebe und der Gartenbau- und Feldgemüseanbaubetriebe umfassen. Die Erhebung wird wie schon zuletzt ausschließlich mittels elektronischen Fragebogens (eQuest-Web) abgewickelt. Diese Betriebe erhalten im April von Statistik Austria ein Schreiben, das neben dem Begleitschreiben und ausführlichem Informationsmaterial auch die Benutzerkennung und das Passwort für den elektronischen Fragebogen enthält.
Bitte heben Sie das Schreiben gut auf und erledigen Sie die Erhebung möglichst rasch.
Die Agrarstrukturerhebung ist verpflichtend! Es gilt per Verordnung die Auskunftspflicht für alle betroffenen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe.
Bitte heben Sie das Schreiben gut auf und erledigen Sie die Erhebung möglichst rasch.
Die Agrarstrukturerhebung ist verpflichtend! Es gilt per Verordnung die Auskunftspflicht für alle betroffenen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe.
Achtung bei der Zustellung der Unterlagen von Statistik Austria
Per Post oder digitale Zustellung durch Statistik Austria
Dringend zu beachten ist, dass die Zustellung der Unterlagen per Post, oder auch digital per e Zustellung erfolgen kann. All jene, die für eine digitale Postzustellung registriert sind, werden die Unterlagen von Statistik Austria nur elektronisch erhalten.
Statistik Austria nutzt die elektronische Zustellung (eZustellung) als Teil ihrer digitalen Verwaltung.
“Mein Postkorb“ ist das digitale Postfach für behördliche Zustellungen.
In “Mein Postkorb“ können bei oesterreich.gv.at oder in der mobilen App "ID Austria“ oder im Unternehmensserviceportal USP die elektronischen Zusendungen empfangen werden.
Über eine neue Nachricht in “Mein Postkorb“ informiert eine E-Mail. Es ist daher zu beachten, dass die Zusendung von Statistik Austria zur Agrarstrukturerhebung elektronisch erfolgt, wenn Sie für die eZustellung registriert sind.
Es ist wichtig, die in “Mein Postkorb“ hinterlegte E-Mailadresse aktuell zu halten und entsprechende E-Mails zu beachten.
Dringend zu beachten ist, dass die Zustellung der Unterlagen per Post, oder auch digital per e Zustellung erfolgen kann. All jene, die für eine digitale Postzustellung registriert sind, werden die Unterlagen von Statistik Austria nur elektronisch erhalten.
Statistik Austria nutzt die elektronische Zustellung (eZustellung) als Teil ihrer digitalen Verwaltung.
“Mein Postkorb“ ist das digitale Postfach für behördliche Zustellungen.
In “Mein Postkorb“ können bei oesterreich.gv.at oder in der mobilen App "ID Austria“ oder im Unternehmensserviceportal USP die elektronischen Zusendungen empfangen werden.
Über eine neue Nachricht in “Mein Postkorb“ informiert eine E-Mail. Es ist daher zu beachten, dass die Zusendung von Statistik Austria zur Agrarstrukturerhebung elektronisch erfolgt, wenn Sie für die eZustellung registriert sind.
Es ist wichtig, die in “Mein Postkorb“ hinterlegte E-Mailadresse aktuell zu halten und entsprechende E-Mails zu beachten.
Meldemöglichkeiten
Für den Fragebogen ist eine ausführliche Ausfüllanleitung vorhanden, die ein selbsttätiges Befüllen des Fragebogens bestmöglich unterstützt.
Auskunftspflichtige, die somit selbst in der Lage sind, den Fragebogen auszufüllen, sollten den elektronischen Fragebogen bis 22.Mai 2026 vollständig und nach bestem Wissen ausgefüllt an Statistik Austria retournieren.
MFA-Betriebe, mit Ausfüllproblemen, können die Unterstützungsleistungen der Bezirksbauernkammern in Anspruch nehmen. Dazu sind sämtliche Unterlagen und das Schreiben der Statistik Austria mit den Zugangsdaten mitzunehmen. Bitte vereinbaren Sie zeitgerecht einen Termin mit Ihrer Bezirksbauernkammer.
Die Beantwortung des Fragebogens über die zuständige Landwirtschaftskammer hat bis spätestens 30.Juni 2026 zu erfolgen.
Nicht-MFA-Betriebe können sich bei Unterstützungsbedarf direkt an die Statistik Austria wenden und ihrer Verpflichtung zur Ausfüllung des Fragebogens mit einem Telefoninterview nachkommen. Wird diese Variante gewählt, sollte innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Zugangsberechtigung für den elektronischen Fragebogen der Bundesanstalt mitgeteilt werden, dass eine eigenständige Befüllung des Fragebogens nicht möglich ist. In diesem Fall kann ein Termin für ein Telefoninterview mit der Bundesanstalt vereinbart werden.
Die Auskunftspflichtigen haben 15 Wochen nach Erhalt der Zugangsberechtigung Zeit, für den elektronischen Fragebogen ihrer Auskunftspflicht mittels Telefoninterviews nachzukommen.
Auskunftspflichtige, die somit selbst in der Lage sind, den Fragebogen auszufüllen, sollten den elektronischen Fragebogen bis 22.Mai 2026 vollständig und nach bestem Wissen ausgefüllt an Statistik Austria retournieren.
MFA-Betriebe, mit Ausfüllproblemen, können die Unterstützungsleistungen der Bezirksbauernkammern in Anspruch nehmen. Dazu sind sämtliche Unterlagen und das Schreiben der Statistik Austria mit den Zugangsdaten mitzunehmen. Bitte vereinbaren Sie zeitgerecht einen Termin mit Ihrer Bezirksbauernkammer.
Die Beantwortung des Fragebogens über die zuständige Landwirtschaftskammer hat bis spätestens 30.Juni 2026 zu erfolgen.
Nicht-MFA-Betriebe können sich bei Unterstützungsbedarf direkt an die Statistik Austria wenden und ihrer Verpflichtung zur Ausfüllung des Fragebogens mit einem Telefoninterview nachkommen. Wird diese Variante gewählt, sollte innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Zugangsberechtigung für den elektronischen Fragebogen der Bundesanstalt mitgeteilt werden, dass eine eigenständige Befüllung des Fragebogens nicht möglich ist. In diesem Fall kann ein Termin für ein Telefoninterview mit der Bundesanstalt vereinbart werden.
Die Auskunftspflichtigen haben 15 Wochen nach Erhalt der Zugangsberechtigung Zeit, für den elektronischen Fragebogen ihrer Auskunftspflicht mittels Telefoninterviews nachzukommen.
Meldefristen
- Direktmelder: es ist keine Hilfe nötig, der Fragebogen kann selbst ausgefüllt werden. Abgabefrist: 22. Mai 2026
- Hilfe über Landwirtschaftskammern: es wurde ein MFA 2026 gestellt, Fragebogen kann nicht selbst ausgefüllt werden. Abgabefrist: 30 Juni 2026
- Hilfe mittels Telefoninterview mit Statistik Austria: 2 Wochen nach Erhalt der Zugangsdaten sollte Statistik Austria über eine benötigte Hilfe informiert werden. Ein Termin für ein Telefoninterview wird vereinbart. Abgabefrist: Ende Juni 2026
Wichtig zu beachten ist, dass es sich hier um eine Auskunftspflicht handelt. Sollten Fragebögen ignoriert werden, oder nicht ausgefüllt und retourniert werden, kommt es zu Urgenzen und in weiterer Folge zu Urgenzen mittels RSb-Schreiben und es kann zu einer Verwaltungsstrafe führen.
Zweck der Erhebung
Die Agrarstrukturerhebung wird europaweit durchgeführt und soll Auskunft über innerbetriebliche, ökonomische, soziale und ökologische Strukturen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe geben.
Der Onlinefragebogen ist in verschiedene Themenblöcke gegliedert. Es werden Eigenschaften der Betriebe wie zum Beispiel die Rechtsform, Betriebsform, Ausbildung, Bodennutzung, Viehbestand, biologische Landwirtschaft, Pachtflächen und -preise, sowie Arbeitskräfte und Betriebsleitung, etc. abgefragt.
Der Onlinefragebogen ist in verschiedene Themenblöcke gegliedert. Es werden Eigenschaften der Betriebe wie zum Beispiel die Rechtsform, Betriebsform, Ausbildung, Bodennutzung, Viehbestand, biologische Landwirtschaft, Pachtflächen und -preise, sowie Arbeitskräfte und Betriebsleitung, etc. abgefragt.