Versicherung auf Kärntens Almen wird fortgeführt
Das Land Kärnten hat auch für die heurige Almsaison eine umfassende Haftpflichtversicherung für Almbauern abgeschlossen. Das wurde in einem Gespräch zwischen Agrarlandesrat Martin Gruber, Tourismuslandesrat Sebastian Schuschnig und Josef Obweger, Obmann des Kärntner Almwirtschaftsvereins, vereinbart.
Die rund 1300 Mitgliedsbetriebe des Almwirtschaftsvereins sind bereits seit einigen Jahren durch eine eigene Haftpflichtversicherung des Agrarreferats des Landes bei Sachschäden geschützt. Die Bäuerinnen und Bauern können diese in Anspruch nehmen, wenn ihre eigene Haftpflichtversicherung den Schadensfall nicht deckt. Um die Absicherung weiter zu erhöhen, wird daher über das Tourismusreferat des Landes eine Zusatzversicherung abgeschlossen. Diese deckt Personenschäden ab und gilt auch für Nichtmitglieder des Almwirtschaftsvereins.
Das Versicherungspaket umfasst Zwischenfälle zwischen Nutztieren und Wanderern oder Radfahrern. Neben Kühen wurden weitere Nutztiere wie Pferde oder Ziegen in das Paket aufgenommen. Neben den Almen sind sämtliche Weideflächen, wie Flächen am eigenen Betrieb, und Wege inkludiert. Darüber hinaus gilt der Versicherungsschutz für Radfahrer, wenn sie auf offiziell ausgewiesenen Mountainbike-Vertragsstrecken unterwegs sind.
Die rund 1300 Mitgliedsbetriebe des Almwirtschaftsvereins sind bereits seit einigen Jahren durch eine eigene Haftpflichtversicherung des Agrarreferats des Landes bei Sachschäden geschützt. Die Bäuerinnen und Bauern können diese in Anspruch nehmen, wenn ihre eigene Haftpflichtversicherung den Schadensfall nicht deckt. Um die Absicherung weiter zu erhöhen, wird daher über das Tourismusreferat des Landes eine Zusatzversicherung abgeschlossen. Diese deckt Personenschäden ab und gilt auch für Nichtmitglieder des Almwirtschaftsvereins.
Das Versicherungspaket umfasst Zwischenfälle zwischen Nutztieren und Wanderern oder Radfahrern. Neben Kühen wurden weitere Nutztiere wie Pferde oder Ziegen in das Paket aufgenommen. Neben den Almen sind sämtliche Weideflächen, wie Flächen am eigenen Betrieb, und Wege inkludiert. Darüber hinaus gilt der Versicherungsschutz für Radfahrer, wenn sie auf offiziell ausgewiesenen Mountainbike-Vertragsstrecken unterwegs sind.