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Unkraut im Herbst bekämpfen

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18.09.2024 | von Hannes Stich

Ein zu später Einsatz von Herbiziden im Frühjahr kann die Kultur schädigen. Dies bringt auch meist nur einen schwachen Behandlungserfolg.

Unkrautbekämpfung Herbst.jpg © Hans Egger
Ziel der Herbizidbekämpfung im Herbst ist es, Unkräuter frühzeitig auszuschalten, da sie zu dieser Jahreszeit schon Konkurrenten in Bezug auf Wasser- und Nährstoffhaushalt sind. © Hans Egger
Wie die Vergangenheit zeigte, wird es immer schwieriger, bei der Unkrautbekämpfung im Frühjahr den passenden Anwendungszeitpunkt zu finden. Zumeist sind nicht nur die Bestände, sondern auch die Unkräuter bereits durch die immer länger werdende Vegetation im Herbst sehr weit entwickelt. Das kann für eine gut wirksame Behandlung im Frühjahr durchaus ein Problem darstellen. Einerseits dauert die Vegetation im Herbst immer länger, was nicht nur die Entwicklung der Getreidekultur, sondern auch die der Unkräuter begünstigt. Andererseits ist es im Frühjahr nicht leicht, den passenden Termin für eine Behandlung zu finden, da die Temperaturen, speziell Nachtfröste, den Einsatz unmöglich machen. Ein zu später Einsatz von Herbiziden im Frühjahr kann nicht nur die Kultur schädigen, sondern bringt auch aufgrund der fortgeschrittenen Unkrautentwicklung meist nur einen schwachen Behandlungserfolg.
Die Herbizidbehandlung im Getreide sollte daher, wenn zeitlich möglich, unbedingt im Herbst erfolgen. Das Ziel ist es, Unkräuter frühzeitig auszuschalten, da sie bereits im Herbst Konkurrenten in Bezug auf Wasser- und Nährstoffhaushalt sind. Folgt auch noch ein trockenes Frühjahr, so schmerzt eine starke Verunkrautung doppelt. Speziell bei früh angebauten Beständen empfiehlt es sich daher, die Herbizidbehandlung im Herbst durchzuführen. Neben Unkräutern wie Kletten-Labkraut, Kamille, Vogelmiere, Ehrenpreisarten, Ackerveilchen und Taubnessel spielen zunehmend Ungräser wie der Windhalm oder auch Rispengräser eine größere Rolle.
Grundbedingung für den Einsatz von eher bodenaktiven Produkten ist ein feuchter, feinkrümeliger Boden. Eine Saattiefe von mindestens 2 cm ist unerlässlich, um keine Schäden am Keimling und an den Wurzeln zu verursachen. Wüchsiges Wetter während der Applikation, wie auch zehn bis 14 Tage nach der Behandlung, ist Voraussetzung für eine gute Wirkung. Vor allem Gerste ist hinsichtlich der Anwendung bei Frost empfindlich, wobei ein Einsatz nach Abwarten dieser Frostperiode wieder möglich ist.
Auf vielen Getreideflächen nimmt der Windhalm bereits stark überhand, sodass die Getreidekultur schon beinahe nicht mehr erkennbar ist. Die Herbstunkrautbekämpfung hat den Vorteil, dass der Windhalm effektiv bekämpft werden kann. Gegen Wurzelunkräuter wie Distel, Ackerwinde und Ampfer besteht jedoch mit der Herbstunkrautbekämpfung keine Wirkung. Diese müssten in einem separaten Arbeitsgang im Frühjahr erfasst werden. Auch bei starkem Kletten-Labkrautdruck ist häufig eine Korrektur im Frühjahr notwendig.

Blattläuse und Virosenbefall

Temperaturen über 13 - 15 °C und Nachttemperaturen über 3 °C begünstigen den Zuflug der Blattläuse und Zikaden. Die Tiere sind meist in den jungen, eingerollten Blättern oder am Wurzelhals der Pflanze zu finden. Das Problem besteht darin, dass Virosen durch diese Schädlinge übertragen werden können und die frisch angelegten Getreidebestände bereits im Herbst infiziert werden. Da die Übertragung vor allem vom Ausfallgetreide erfolgt, wird es auch heuer wieder eine Untersuchung seitens des LK-Warndienstes geben. Die Ergebnisse werden online unter www.warndienst.at abrufbar sein. Bei Überschreiten der wirtschaftlichen Schadschwelle können die virusbelasteten Tiere auch in Kombination mit der Herbizidbehandlung gemeinsam mit einem synthetischen Pyrethroid oder systemischen Neonicotinoid bekämpft werden.
Achtung: Aufgrund unterschiedlicher Anwendungszeitpunkte laut Zulassung im Pflanzenschutzmittelregister darf nicht jedes Herbizid auch mit jedem Insektizid in Kombination verwendet werden.

Pflanzenschutz nur mit Ausweis

Die Gültigkeit des Pflanzenschutz-Sachkundeausweises beträgt ab Ausstellungsdatum sechs Jahre. Frühestens zwei Jahre vor Ablauf der Gültigkeit des Ausweises kann bei der Landwirtschaftskammer ein Antrag auf Verlängerung gestellt werden. Für die Antragstellung sind ein aktueller Lichtbildausweis und die Teilnahmebestätigung der absolvierten Fortbildung im Ausmaß von fünf Stunden beizulegen. Die verpflichtende fünfstündige Fortbildung kann online oder in Präsenz absolviert werden. 
Informationen zum Kursprogramm unter www.ktn.lfi.at, Tel.-Nr.: 0463/​58 50-25 00.

Links zum Thema

  • www.ktn.lfi.at

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