Tipps für den erfolgreichen Start in die Buschenschanksaison
Die ersten Buschenschenken haben sich in Kärnten Ende der 80er-, Anfang der 90er-Jahre entwickelt. Bäuerliche Betriebe mit Streuobstwiesen haben begonnen, ihren selbst produzierten Apfelsaft und Most sowie eine kleine Jause in begrenztem Umfang an vorbeikommende Gäste auszugeben. Dadurch hat sich der heutige Buschenschank entwickelt. Inzwischen ist er für viele Betriebe ein wichtiger Einkommenszweig, weil er die direkte Vermarktung eigener Produkte ermöglicht und die Wertschöpfung am Hof hält.
1| Buschenschank:Gesetz einhalten
Der Buschenschank ist von der Gewerbeordnung ausgenommen und wird durch landesgesetzliche Buschenschankgesetze geregelt. Dadurch ist das Angebot in den Buschenschenken österreichweit unterschiedlich. Im Jahr 2020 wurde das Kärntner Buschenschankgesetz auf Bemühen der Landwirtschaftskammer Kärnten und des Landesverbandes bäuerlicher Direktvermarkter novelliert und bietet seitdem den Buschenschenken wesentliche Erleichterungen bei den Öffnungszeiten und bei der Verabreichung von Speisen. Dennoch hat Kärnten noch immer das strengste Gesetz österreichweit. Anzumelden ist das Buschenschankrecht bei der Bezirkshauptmannschaft (Gewerbebehörde) und darin sind die Öffnungszeiten genau anzugeben. Jeder Buschenschank darf in Kärnten ohne Unterbrechung für maximal 200 Tage offenhalten. Das Kärntner Buschenschankgesetz ist jederzeit online einzusehen.
2| Zukaufsgrenze im Blick
Der Buschenschank ist Teil des landwirtschaftlichen Hauptbetriebes und kein Nebenerwerb. Daher gilt die Einnahmengrenze von 55.000 Euro nicht. Das heißt, es sind höhere Einnahmen im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft zulässig, ohne dass der Betrieb steuerlich gewerblich wird. Voraussetzung ist jedoch, dass die angebotenen Speisen überwiegend aus eigener Produktion stammen. Ein ergänzender Zukauf ist nur direkt bei anderen landwirtschaftlichen Betrieben aus der Region zulässig und darf 25% des Gesamtumsatzes nicht überschreiten. Wird diese Grenze überschritten, erfolgt die Einstufung als gewerblicher Betrieb. Der Gewinn aus dem Buschenschank ist aber trotzdem durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zu ermitteln. Sämtliche Einnahmen aus Speisen- und Getränkeverkauf sind aufzuzeichnen. Beim Buschenschank besteht eine gesonderte Beitragspflicht an die SVS. Die jährlichen Bruttoeinnahmen sind bis spätestens 30. April an die SVS zu melden.
Für die Registrierkasse gilt: Ab einem Jahresumsatz von 45.000 Euro besteht Registrierkassenpflicht. Liegt der Umsatz darunter und ist der Betrieb an höchstens 14 Tagen geöffnet, genügt eine vereinfachte Losungsermittlung mittels Kassasturz. Die Belegerteilungspflicht gilt trotzdem.
3| Zugekaufte Produkte ausloben
Verabreichung von selbsterzeugten Produkten ohne Gastgewerbeanmeldung ist im landwirtschaftlichen Bereich nur bei Buschenschank, Privatzimmervermietung und Almbuffet zulässig. Werden Fleisch- und Milchprodukte, Fischspezialitäten, regionstypische bäuerliche Süßspeisen, Obst und Gemüse oder ein Bauernhofeis als ergänzendes Dessert im Rahmen der zulässigen Grenze zugekauft, so muss der jeweilige landwirtschaftliche Produzent der zugekauften Produkte in der Speisekarte oder im Ausschankbereich an gut sichtbarer Stelle transparent gegenüber den Gästen ausgelobt werden. Zu beachten ist, dass der im Gesetz genannte mögliche Zukauf von Butter, hartgekochten Eiern, Essiggemüse, Brot und Gebäck nicht unter die Zukaufsgrenze fällt. Nicht erlaubt ist der Ausschank von Tee, Kaffee und Bier sowie die Verabreichung von warmen Speisen. Wenn zulässige Speisen vorher gekocht oder gebraten werden müssen (z.B. Schweinebraten), dann dürfen sie nur im völlig ausgekühlten Zustand verabreicht werden.
4| Betrieb aus Gästesicht denken
Marketing beginnt im Buschenschank nicht bei Werbung, sondern beim Verständnis für die eigenen Gäste. Wer seinen Betrieb aus Gästesicht denkt und auf ihre Erwartungen eingeht, hat bereits den wichtigsten Schritt gemacht. Ziel ist es, neue Gäste anzusprechen und bestehende Gäste langfristig zu halten. Eine zentrale Rolle spielt das Angebot. Gäste kommen wegen der Qualität und der regionalen Produkte, erwarten aber auch Abwechslung. Kleine saisonale Anpassungen oder neue Ideen können das Angebot interessant halten, ohne den typischen Charakter der Buschenschank zu verändern. Ein Betrieb, der seine Zielgruppe kennt, kann einfacher entscheiden, wo und wie er auf sich aufmerksam macht. Wichtig ist zu zeigen, was die Buschenschenke besonders macht und warum Gäste gerade dort einkehren sollen. In der Praxis spielen einfache Maßnahmen oft die größte Rolle. Eine aktuelle Website, regelmäßige Beiträge auf Social Media oder kurze Informationen an Stammgäste sorgen dafür, dass der Betrieb präsent bleibt.
Ein oft unterschätzter Erfolgsfaktor sind Stammgäste. Sie sorgen für eine verlässliche Auslastung und empfehlen den Betrieb weiter. Deshalb lohnt es sich, diese Gäste besonders wertzuschätzen, etwa durch persönliche Ansprache oder kleine Aufmerksamkeiten. Letztlich entscheidet jedoch das Gesamtbild.
1| Buschenschank:Gesetz einhalten
Der Buschenschank ist von der Gewerbeordnung ausgenommen und wird durch landesgesetzliche Buschenschankgesetze geregelt. Dadurch ist das Angebot in den Buschenschenken österreichweit unterschiedlich. Im Jahr 2020 wurde das Kärntner Buschenschankgesetz auf Bemühen der Landwirtschaftskammer Kärnten und des Landesverbandes bäuerlicher Direktvermarkter novelliert und bietet seitdem den Buschenschenken wesentliche Erleichterungen bei den Öffnungszeiten und bei der Verabreichung von Speisen. Dennoch hat Kärnten noch immer das strengste Gesetz österreichweit. Anzumelden ist das Buschenschankrecht bei der Bezirkshauptmannschaft (Gewerbebehörde) und darin sind die Öffnungszeiten genau anzugeben. Jeder Buschenschank darf in Kärnten ohne Unterbrechung für maximal 200 Tage offenhalten. Das Kärntner Buschenschankgesetz ist jederzeit online einzusehen.
2| Zukaufsgrenze im Blick
Der Buschenschank ist Teil des landwirtschaftlichen Hauptbetriebes und kein Nebenerwerb. Daher gilt die Einnahmengrenze von 55.000 Euro nicht. Das heißt, es sind höhere Einnahmen im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft zulässig, ohne dass der Betrieb steuerlich gewerblich wird. Voraussetzung ist jedoch, dass die angebotenen Speisen überwiegend aus eigener Produktion stammen. Ein ergänzender Zukauf ist nur direkt bei anderen landwirtschaftlichen Betrieben aus der Region zulässig und darf 25% des Gesamtumsatzes nicht überschreiten. Wird diese Grenze überschritten, erfolgt die Einstufung als gewerblicher Betrieb. Der Gewinn aus dem Buschenschank ist aber trotzdem durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zu ermitteln. Sämtliche Einnahmen aus Speisen- und Getränkeverkauf sind aufzuzeichnen. Beim Buschenschank besteht eine gesonderte Beitragspflicht an die SVS. Die jährlichen Bruttoeinnahmen sind bis spätestens 30. April an die SVS zu melden.
Für die Registrierkasse gilt: Ab einem Jahresumsatz von 45.000 Euro besteht Registrierkassenpflicht. Liegt der Umsatz darunter und ist der Betrieb an höchstens 14 Tagen geöffnet, genügt eine vereinfachte Losungsermittlung mittels Kassasturz. Die Belegerteilungspflicht gilt trotzdem.
3| Zugekaufte Produkte ausloben
Verabreichung von selbsterzeugten Produkten ohne Gastgewerbeanmeldung ist im landwirtschaftlichen Bereich nur bei Buschenschank, Privatzimmervermietung und Almbuffet zulässig. Werden Fleisch- und Milchprodukte, Fischspezialitäten, regionstypische bäuerliche Süßspeisen, Obst und Gemüse oder ein Bauernhofeis als ergänzendes Dessert im Rahmen der zulässigen Grenze zugekauft, so muss der jeweilige landwirtschaftliche Produzent der zugekauften Produkte in der Speisekarte oder im Ausschankbereich an gut sichtbarer Stelle transparent gegenüber den Gästen ausgelobt werden. Zu beachten ist, dass der im Gesetz genannte mögliche Zukauf von Butter, hartgekochten Eiern, Essiggemüse, Brot und Gebäck nicht unter die Zukaufsgrenze fällt. Nicht erlaubt ist der Ausschank von Tee, Kaffee und Bier sowie die Verabreichung von warmen Speisen. Wenn zulässige Speisen vorher gekocht oder gebraten werden müssen (z.B. Schweinebraten), dann dürfen sie nur im völlig ausgekühlten Zustand verabreicht werden.
4| Betrieb aus Gästesicht denken
Marketing beginnt im Buschenschank nicht bei Werbung, sondern beim Verständnis für die eigenen Gäste. Wer seinen Betrieb aus Gästesicht denkt und auf ihre Erwartungen eingeht, hat bereits den wichtigsten Schritt gemacht. Ziel ist es, neue Gäste anzusprechen und bestehende Gäste langfristig zu halten. Eine zentrale Rolle spielt das Angebot. Gäste kommen wegen der Qualität und der regionalen Produkte, erwarten aber auch Abwechslung. Kleine saisonale Anpassungen oder neue Ideen können das Angebot interessant halten, ohne den typischen Charakter der Buschenschank zu verändern. Ein Betrieb, der seine Zielgruppe kennt, kann einfacher entscheiden, wo und wie er auf sich aufmerksam macht. Wichtig ist zu zeigen, was die Buschenschenke besonders macht und warum Gäste gerade dort einkehren sollen. In der Praxis spielen einfache Maßnahmen oft die größte Rolle. Eine aktuelle Website, regelmäßige Beiträge auf Social Media oder kurze Informationen an Stammgäste sorgen dafür, dass der Betrieb präsent bleibt.
Ein oft unterschätzter Erfolgsfaktor sind Stammgäste. Sie sorgen für eine verlässliche Auslastung und empfehlen den Betrieb weiter. Deshalb lohnt es sich, diese Gäste besonders wertzuschätzen, etwa durch persönliche Ansprache oder kleine Aufmerksamkeiten. Letztlich entscheidet jedoch das Gesamtbild.
Kärntner Buschenschenker im Kurzportrait
Buschenschank Rogatsch:
Genuss mit Seeblick
Mehr als 1.000 Meter über dem Ossiacher See liegt die Buschenschank Rogatsch oberhalb von Steindorf. Hier treffen Regionalität, Qualität und echte Handarbeit aufeinander. Gemeinsam mit ihrer Familie führt Siegrid Rogatsch den Betrieb seit Jahrzehnten mit viel Engagement. Serviert werden klassische Kärntner Jausenschmankerln wie Brettljausen, Speck, Würste, Käse und hausgemachte Aufstriche, dazu frisches Bauernbrot und Most aus eigener Produktion. Viele Produkte stammen direkt vom Hof, alles entsteht in liebevoller Familienarbeit. Unlängst wurden sie dafür auch bei der Kärntner Fleischwarenprämierung ausgezeichnet und erhielten unter anderem den Landessieg für die beste Streichwurst.
Geöffnet ist ab 14. Mai von Freitag bis Sonntag jeweils von 14 - 21 Uhr. Eine Reservierung wird empfohlen.
Kontakt: Ossiachberg 20, Steindorf am Ossiacher See, Tel.-Nr.: 0664/120 78 90
Genuss mit Seeblick
Mehr als 1.000 Meter über dem Ossiacher See liegt die Buschenschank Rogatsch oberhalb von Steindorf. Hier treffen Regionalität, Qualität und echte Handarbeit aufeinander. Gemeinsam mit ihrer Familie führt Siegrid Rogatsch den Betrieb seit Jahrzehnten mit viel Engagement. Serviert werden klassische Kärntner Jausenschmankerln wie Brettljausen, Speck, Würste, Käse und hausgemachte Aufstriche, dazu frisches Bauernbrot und Most aus eigener Produktion. Viele Produkte stammen direkt vom Hof, alles entsteht in liebevoller Familienarbeit. Unlängst wurden sie dafür auch bei der Kärntner Fleischwarenprämierung ausgezeichnet und erhielten unter anderem den Landessieg für die beste Streichwurst.
Geöffnet ist ab 14. Mai von Freitag bis Sonntag jeweils von 14 - 21 Uhr. Eine Reservierung wird empfohlen.
Kontakt: Ossiachberg 20, Steindorf am Ossiacher See, Tel.-Nr.: 0664/120 78 90
Buschenschanke Lassnig:
Am Berg genießen
Die urige Buschenschenke der Familie Lassnig feiert heuer ihr 30-jähriges Jubiläum. Der Familienbetrieb liegt auf 650 m Seehöhe am Südhang des Buchberges in Terpetzen im Bezirk Völkermarkt. Alle Produkte stammen aus eigener Erzeugung und sind mit der Qualitätsmarke "Gutes vom Bauernhof" zertifiziert. Besonders beliebt sind die Haussulze und der traditionelle Kärntner Reindling. Mit ihren Spezialitäten wurden sie schon mehrfach bei Produktprämierungen ausgezeichnet, zuletzt bei der heurigen Fleischwarenverkostung mit Gold und Silber. Ein Kinderspielplatz und barrierefreie Ausstattung runden das Angebot ab.
Geöffnet ist vom 14. Mai bis 7. Juni (Freitag bis Sonntag, 14 - 21 Uhr) sowie am Pfingstmontag, Christi Himmelfahrt und Fronleichnam und vom 14. August bis 13. September (Freitag bis Montag, 14 - 21 Uhr).
Kontakt: Terpetzen 4, Mittertrixen, Tel.-Nr.: 0664/421 68 44
Am Berg genießen
Die urige Buschenschenke der Familie Lassnig feiert heuer ihr 30-jähriges Jubiläum. Der Familienbetrieb liegt auf 650 m Seehöhe am Südhang des Buchberges in Terpetzen im Bezirk Völkermarkt. Alle Produkte stammen aus eigener Erzeugung und sind mit der Qualitätsmarke "Gutes vom Bauernhof" zertifiziert. Besonders beliebt sind die Haussulze und der traditionelle Kärntner Reindling. Mit ihren Spezialitäten wurden sie schon mehrfach bei Produktprämierungen ausgezeichnet, zuletzt bei der heurigen Fleischwarenverkostung mit Gold und Silber. Ein Kinderspielplatz und barrierefreie Ausstattung runden das Angebot ab.
Geöffnet ist vom 14. Mai bis 7. Juni (Freitag bis Sonntag, 14 - 21 Uhr) sowie am Pfingstmontag, Christi Himmelfahrt und Fronleichnam und vom 14. August bis 13. September (Freitag bis Montag, 14 - 21 Uhr).
Kontakt: Terpetzen 4, Mittertrixen, Tel.-Nr.: 0664/421 68 44
Buschenschank Höfler:
Gastfreundschaft und Qualität
Über dem Millstätter See gelegen, verwöhnt Familie Unterlerchner ihre Gäste mit traditionellen bäuerlichen Spezialitäten aus eigener Produktion - von herzhaften Fleisch- und Milchprodukten der hofeigenen Tiere bis hin zu frisch gebackenem Brot. Mit viel Liebe werden auch regionale Köstlichkeiten ausgewählter Produzenten angeboten. Gerade ausgezeichnet: der Karreespeck vom Gustav, prämiert mit Gold bei der "Kärntens beste Fleischwaren"-Prämierung. Auch Brettljause, Bauernbuffet oder Catering werden angeboten.
Kontakt: Waldweg 261, Millstatt, Tel.-Nr.: 0676/383 63 05
Gastfreundschaft und Qualität
Über dem Millstätter See gelegen, verwöhnt Familie Unterlerchner ihre Gäste mit traditionellen bäuerlichen Spezialitäten aus eigener Produktion - von herzhaften Fleisch- und Milchprodukten der hofeigenen Tiere bis hin zu frisch gebackenem Brot. Mit viel Liebe werden auch regionale Köstlichkeiten ausgewählter Produzenten angeboten. Gerade ausgezeichnet: der Karreespeck vom Gustav, prämiert mit Gold bei der "Kärntens beste Fleischwaren"-Prämierung. Auch Brettljause, Bauernbuffet oder Catering werden angeboten.
Kontakt: Waldweg 261, Millstatt, Tel.-Nr.: 0676/383 63 05
LK-Beratung nutzen
Ob Kalkulation, bauliche Anpassungen, steuerliche Fragen oder der Weg hin zur Zertifizierung "Qualitätsgesicherter Bäuerlicher Buschenschank - Gutes von Bauernhof" - die Landwirtschaftskammer Kärnten unterstützt in allen Bereichen. Eine frühzeitige Beratung hilft, Fehler zu vermeiden und den Betrieb wirtschaftlich zu führen.