Tiergesundheit hat Priorität: So schützen Sie ihr Vieh

In der Überwachungszone sind Maßnahmen umzusetzen, um das Eintragsrisiko der Maul- und Klauenseuche (MKS) zu vermindern. Dazu zählen Vorkehrungen um einen Kontakt mit Wildtieren zu verhindern, Meldung von Krankheitsfällen und Leistungsrückgängen an die Behörde, Reduktion der Personen, die mit empfänglichen Tieren in Kontakt kommen und Aufzeichnung all dieser Personen. Lebende Tiere dürfen nicht in die Zone hinein, nicht aus der Zone heraus und auch nicht innerhalb der Zone verbracht werden. Tierische Produkte wie Milch und Fleisch, dürfen nur nach behördlicher Genehmigung aus der Zone transportiert werden. Darüber hinaus gibt es Einschränkungen bei der künstlichen Besamung sowie beim Handel mit Samen, Eizellen und Embryos. Es dürfen keine Messen, Schauen und Märkte abgehalten werden, die Jagd ruht auf alle Tierarten.
Erweiterte Sperrzone
Österreich hat zusätzlich entlang der Grenze eine erweiterte Sperrzone (Beobachtungszone) ausgewiesen, hier gelten dieselben Einschränkungen wie in der Überwachungszone mit Ausnahme der Jagd. Es dürfen momentan keine Tiere aus der Zone, ausgenommen direkt zur Schlachtung, verbracht werden. Österreich setzt damit umfangreiche Sofortmaßnahmen in Kraft um eine Einschleppung zu verhindern und eine Früherkennung der MKS zu gewährleisten.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist es besonders wichtig, alle anderen Bestände außerhalb der Zonen zu schützen. Dazu gehört der kontrollierte Tierverkehr. Dies bedeutet nur Tiere aus unauffälligen Beständen zu verbringen, die klinisch gesund sind und sich nicht innerhalb der Inkubationszeit für eine ansteckende Krankheit befinden. Die Quarantäne bei Zukauf bewährt sich für alle Infektionskrankheiten. Die Transportfahrzeuge sind nach jedem Transport zu reinigen und zu desinfizieren.
Die Einfuhr von empfänglichen Tieren aus Ungarn und der Slowakei nach Österreich ist zurzeit nicht zulässig. Weiters ist die Einfuhr von frischem Fleisch, Milch von empfänglichen Tierarten und Schlachtnebenerzeugnissen nach Österreich verboten.
Das MKS-Virus ist hoch infektiös, wenige Viruspartikel in der Umgebung reichen aus, um einen Tierbestand zu infizieren. Der Erreger ist sehr stabil in der Umwelt und kann auf Oberflächen haftend über mehrere Monate infektiös bleiben. Dies ist der Fall auf verschmutzter Kleidung, Transportfahrzeugen, auf Stroh und im Wirtschaftsdünger. Auch in Lebensmitteln tierischen Ursprungs kann MKS monatelang infektiös bleiben.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist es besonders wichtig, alle anderen Bestände außerhalb der Zonen zu schützen. Dazu gehört der kontrollierte Tierverkehr. Dies bedeutet nur Tiere aus unauffälligen Beständen zu verbringen, die klinisch gesund sind und sich nicht innerhalb der Inkubationszeit für eine ansteckende Krankheit befinden. Die Quarantäne bei Zukauf bewährt sich für alle Infektionskrankheiten. Die Transportfahrzeuge sind nach jedem Transport zu reinigen und zu desinfizieren.
Die Einfuhr von empfänglichen Tieren aus Ungarn und der Slowakei nach Österreich ist zurzeit nicht zulässig. Weiters ist die Einfuhr von frischem Fleisch, Milch von empfänglichen Tierarten und Schlachtnebenerzeugnissen nach Österreich verboten.
Das MKS-Virus ist hoch infektiös, wenige Viruspartikel in der Umgebung reichen aus, um einen Tierbestand zu infizieren. Der Erreger ist sehr stabil in der Umwelt und kann auf Oberflächen haftend über mehrere Monate infektiös bleiben. Dies ist der Fall auf verschmutzter Kleidung, Transportfahrzeugen, auf Stroh und im Wirtschaftsdünger. Auch in Lebensmitteln tierischen Ursprungs kann MKS monatelang infektiös bleiben.
Maßnahmen zur Bekämpfung
MKS-Viren sind jedoch empfindlich gegenüber niedrigen (Säuren) und hohen (Laugen) pH-Werte. Bei pH-Werten <6,8 oder >11 erfolgt die Abtötung des Virus innerhalb von Sekunden. Auch bei hohen Temperaturen (ab 70 Grad Celsius für mindestens 30 Minuten) wird das Virus schnell inaktiviert.
Betriebsfremde Personen sollen nur in Ausnahmefällen wiederkäuer- oder schweinehaltende Betriebe betreten. Zu den betriebsfremden Personen zählen auch Personen, die regelmäßig am Betrieb sind wie Tierärzte, Klauenpfleger, Kontrolleure und Fremdarbeitskräfte. Auch befreundete und verwandte Tierhalter mögen in Tagen wie diesen ebenso dem Stall fernbleiben wie Urlaubsgäste oder Handwerker.
Wenn der Zutritt unbedingt erforderlich ist, so müssen betriebseigene Arbeitskleidung und Stiefel zur Verfügung stehen. Die Stiefel sind regelmäßig zu reinigen und zu desinfizieren, die Arbeitskleidung ist regelmäßig zu waschen. Als Desinfektionsmittel gegen die MKS haben sich Säuren bewährt. Zugelassene Produkte enthalten zumeist Ameisen- oder Peressigsäure, die den Erreger zuverlässig abtötet. Zur Desinfektion sind Wannen besser geeignet als Matten, da zweitere schnell austrocknen und eine geringere Wirkung als Wannen haben. Vor dem Benutzen des Stiefelbades sind die Stiefel auf jeden Fall optisch zu säubern, nur so kann das Desinfektionsbad seine Wirkung entfalten. Die Desinfektionslösung ist regelmäßig zu erneuern.
Von der Einfuhr von Feldfutter und Einstreu wird dringend abgeraten, da dies bei Kontamination mit dem MKS-Virus ein Risiko für die heimischen Bestände darstellt. Eine Kontamination muss nicht unbedingt mit freiem Auge sichtbar sein.
Gülle und Mist von MKS-anfälligen Tieren dürfen nicht aus der Slowakei und Ungarn nach Österreich gebracht werden, da das Virus in feuchter Umgebung monatelang ansteckend bleibt. Über die Verbreitung der Maul- und Klauenseuche beim Wild in den Seuchenregionen Ungarns und der Slowakei ist zum jetzigen Zeitpunkt wenig bekannt. Da aber viele Wildtiere, wie das Wildschwein, das Reh, der Rothirsch, der Damhirsch, der Mufflon und andere empfänglich sind, ist davon auszugehen, dass momentan auch Wildtiere erkrankt sind. Daher ist es aktuell nicht erlaubt, lebende Tiere dieser Arten, frisches Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Jagdtrophäen und Wild in der Decke aus Ungarn und der Slowakei nach Österreich zu verbringen.
Auch wenn die Jagdzeit bald wieder aufgeht, sollte von Jagden in Ungarn und der Slowakei gänzlich Abstand genommen werden.
Betriebsfremde Personen sollen nur in Ausnahmefällen wiederkäuer- oder schweinehaltende Betriebe betreten. Zu den betriebsfremden Personen zählen auch Personen, die regelmäßig am Betrieb sind wie Tierärzte, Klauenpfleger, Kontrolleure und Fremdarbeitskräfte. Auch befreundete und verwandte Tierhalter mögen in Tagen wie diesen ebenso dem Stall fernbleiben wie Urlaubsgäste oder Handwerker.
Wenn der Zutritt unbedingt erforderlich ist, so müssen betriebseigene Arbeitskleidung und Stiefel zur Verfügung stehen. Die Stiefel sind regelmäßig zu reinigen und zu desinfizieren, die Arbeitskleidung ist regelmäßig zu waschen. Als Desinfektionsmittel gegen die MKS haben sich Säuren bewährt. Zugelassene Produkte enthalten zumeist Ameisen- oder Peressigsäure, die den Erreger zuverlässig abtötet. Zur Desinfektion sind Wannen besser geeignet als Matten, da zweitere schnell austrocknen und eine geringere Wirkung als Wannen haben. Vor dem Benutzen des Stiefelbades sind die Stiefel auf jeden Fall optisch zu säubern, nur so kann das Desinfektionsbad seine Wirkung entfalten. Die Desinfektionslösung ist regelmäßig zu erneuern.
Von der Einfuhr von Feldfutter und Einstreu wird dringend abgeraten, da dies bei Kontamination mit dem MKS-Virus ein Risiko für die heimischen Bestände darstellt. Eine Kontamination muss nicht unbedingt mit freiem Auge sichtbar sein.
Gülle und Mist von MKS-anfälligen Tieren dürfen nicht aus der Slowakei und Ungarn nach Österreich gebracht werden, da das Virus in feuchter Umgebung monatelang ansteckend bleibt. Über die Verbreitung der Maul- und Klauenseuche beim Wild in den Seuchenregionen Ungarns und der Slowakei ist zum jetzigen Zeitpunkt wenig bekannt. Da aber viele Wildtiere, wie das Wildschwein, das Reh, der Rothirsch, der Damhirsch, der Mufflon und andere empfänglich sind, ist davon auszugehen, dass momentan auch Wildtiere erkrankt sind. Daher ist es aktuell nicht erlaubt, lebende Tiere dieser Arten, frisches Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Jagdtrophäen und Wild in der Decke aus Ungarn und der Slowakei nach Österreich zu verbringen.
Auch wenn die Jagdzeit bald wieder aufgeht, sollte von Jagden in Ungarn und der Slowakei gänzlich Abstand genommen werden.
Lage in Österreich
Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keinen MKS-Ausbruch auf österreichischen Betrieben. Im Falle eines MKS-Ausbruches werden folgende Maßnahmen behördlich angeordnet: Nach der sofortigen Betriebssperre werden alle empfänglichen Tiere am Seuchenbetrieb gekeult. Es folgt die unschädliche Beseitigung der Kadaver sowie Reinigung und Desinfektion. Zeitgleich wird eine Schutzzone im 3 km-Radius und eine Überwachungszone im 10 km-Radius um den Ausbruch etabliert. In den Zonen werden empfängliche Tiere auf MKS beprobt. Frühestens 21 bzw. 30 Tage nach Reinigung und Desinfektion können die Zonen wieder aufgehoben werden. Werden neue Ausbrüche entdeckt, werden neue Zonen gezogen, bis die MKS ausgelöscht ist.
Die Nebenschauplätze der Tierseuchenbekämpfung sind Verwerfungen am Markt und schwindende Absätze ins Ausland.
Die Maul- und Klauenseuche ist eine reelle Bedrohung der heimischen Viehwirtschaft. Mit dem konsequenten Umsetzen von Biosicherheitsmaßnahmen kann die Gefahr abgewandt werden.
Die Nebenschauplätze der Tierseuchenbekämpfung sind Verwerfungen am Markt und schwindende Absätze ins Ausland.
Die Maul- und Klauenseuche ist eine reelle Bedrohung der heimischen Viehwirtschaft. Mit dem konsequenten Umsetzen von Biosicherheitsmaßnahmen kann die Gefahr abgewandt werden.
Biosicherheit im Überblick
- kontrollierter Tierverkehr
- Zutritt für Betriebsfremde minimieren – Betriebseigene Kleidung und Stiefel
- regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Stiefeln und Kleidung
- keine Einfuhr von Heu, Stroh, Dünger aus Ländern mit Seuchengeschehen
- von der Jagd in der Slowakei und Ungarn absehen
- Bewusstseinsbildung für alle, die am Betrieb arbeiten