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Sturmkatastrophe – 11 Tipps für Waldbauern

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27.07.2023 | von Dipl.-Ing. Marian Tomažej

Rund 550 ha Waldfläche wurde stark geschädigt und teilweise völlig vernichtet. Für Kärnten wird der Schadholzanfall mit über 500.000 fm beziffert. Ein beträchtlicher Teil davon ist Bruchholz.

Sturm BEzirksforstinspektion_x.jpg © Bezirksforstinspektion Völkermarkt
Stürme zogen in Kärnten eine Spur der Verwüstung. © Bezirksforstinspektion Völkermarkt
Alle paar Jahrzehnte zieht das Unheil über die Dobrova. Oftmals ist mangelnde Bewirtschaftung mit schuld an der Misere, diesmal hatte das keinen Einfluss. Der Sturm war zu stark. Vielerorts wurde bereits mit der Aufarbeitung begonnen, und die ersten Holzpolter bauen sich entlang der Forstwege auf. Was aus holztechnologischer Sicht am besten wäre und wie sich die Marktsituation nach den Sommermonaten entwickeln wird, sind theoretische Annahmen. Daher ist es nahezu unmöglich, an dieser Stelle eine allgemeingültige weitere Vorgangsweise zu empfehlen. Daher sollen einige Punkte als Ideen und Denkansätze angeführt werden.
 

1. Hauptwege, ­Lagerplätze, Holzabfuhr:

Als erster Schritt sollten die Hauptwege von Schadholz befreit werden, damit eine Erreichbarkeit der betroffenen Flächen hergestellt werden kann. Die Schadgebiete im Bezirk Völkermarkt sind zwar durchwegs eben oder gering geneigt, dennoch sind die Erschließungswege eher dürftig ausgebaut. Um die reibungslose Holzabfuhr zu gewährleisten, sollten strategisch gelegene Wege Lkw-tauglich gemacht werden. Damit der Lkw fahren kann, reicht oft die Entfernung des Bewuchses beidseitig des Weges oder ein Verbreitern/​Nachschottern einzelner Wegpassagen. Ebenso ist die Einrichtung gut durch Lkw erreichbarer Holzlagerplätze ratsam. Geringe Holzmengen können mit Traktor und Forstanhänger bewältigt werden. Größere Mengen sollten mit Lkw transportiert werden. Die Mengen sind im Ermessen des Waldbesitzers.

2. Grenzen sichern/​markieren:

Durch den Sturm sind sehr viele Grenzverläufe und Grenzpunkte unkenntlich oder schwer ersichtlich gemacht worden. Ganze Bäume, Wipfel etc. liegen im Nachbarwald. Damit das Holz bei der Aufarbeitung dem richtigen Besitzer zugeordnet werden kann, ist die Markierung der Grenzverläufe gemeinsam oder in Absprache mit dem Grundnachbarn vor Beginn der Aufarbeitung durchzuführen. Dies ist umso wichtiger, wenn die Aufarbeitung durch Dienstleister erfolgt.

3. Arbeitssicherheit beachten:

Waldarbeit ist grundsätzlich gefährlich, die Aufarbeitung von Sturmschäden ist die Steigerungsstufe davon. Neben der Schutzausrüstung und tadellosem Werkzeug ist auch die Erfahrung bei der Aufarbeitung verspannter, gebrochener Bäume wichtig. Alleinarbeit sollte grundsätzlich ausgeschlossen werden. Bei größeren Schadholzanfall ist die maschinelle Aufarbeitung zu bevorzugen.

4. Entschädigung Kärntner Nothilfswerk:

Für den erlittenen Schaden kann ab sofort bei der zuständigen Gemeinde des geschädigten Waldgebietes eine Unterstützung seitens des Kärntner Nothilfswerkes (Katastrophenfonds) beantragt werden. Dabei ist Folgendes zu beachten: Auf Grund der Vielzahl an Anträgen wird gebeten, vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Die Meldung des Schadens hat vom Waldeigentümer binnen sechs Monaten nach Schadenseintritt bei der zuständigen Gemeinde des Waldbesitzers zu erfolgen, die Schadensuntergrenze beträgt mindestens 0,3 ha zusammenhängende Fläche (Einzelflächen können nicht zusammengerechnet werden!). Die nötigen Formulare (Antrag und Abrechnung Beihilfe) können von der Internetseite www.sicherheit.ktn.gv.at unter dem Menüpunkt „Nothilfswerk“ unter dem Punkt Formulare heruntergeladen werden. Ein Einkommensnachweis aller im Haushalt gemeldeten Personen (z. B.: Lohnzettel, Pensionsnachweis, Einheitswertbescheid etc.) ist erforderlich.
Die Schadensermittlung erfolgt durch die örtlich zuständige Bezirksforstinspektion/​Forstaufsichtsstation nach Beendigung der Aufräumarbeiten.

5. Geworfenes Laubholz und Obstbäume:

Allgemein ist bekannt, dass wertvolles Laubholz nur in der Saftruhe geschlägert werden soll, weil es andernfalls zu Qualitätsentwertung (Verfärbung, Einlauf, Pilzbefall etc.) kommt. Sofern möglich wäre ein Belassen der Bäume an der Wurzel ohne jegliche Entastung die beste Option. Weiters kann ein Abstocken und Verbringen der Bäume als Ganzes durchgeführt werden. Die Krone entzieht dem Stamm auf diese Weise einen Teil des Saftes. Falls der Stamm entastet werden muss, können längere Aststummel, die später nachgeastet werden, ein Eindringen von Pilzen hinauszögern. Dunkle Holzarten (Eiche, Ulme, Nuss) überdauern eine Lebendlagerung wesentlich besser als helle (Esche, Ahorn, Birne).

6. Holzaufnahme der Sägewerke:

Die schon jetzt schleppende Zufuhr zu den Sägewerken wird aufgrund der geplanten Betriebsurlaube vermutlich bis Mitte August zum Erliegen kommen. Die Aufarbeitung muss deshalb nicht überhastet erfolgen. Gerade jetzt stehen aber zahlreiche Forstunternehmer aufgrund mangelnder Auslastung parat.
Aufgearbeitetes Holz in Poltern an der Straße wird unweigerlich einen Wertverlust (Verblauung) erfahren. Es gilt, Augen und Ohren offenzuhalten. Vielleicht ergibt sich kurzfristig die eine oder andere Vermarktungsmöglichkeit.

7. Lebendlagerung:

Die Holzqualität von geworfenen Bäumen, die an der Wurzel hängen (sogenannte Lebendlagerung), bleibt erfahrungsgemäß auch über mehrere Wochen bis Monate erhalten. In Beständen, wo der Großteil der Bäume (vorrangig Kiefer) geworfen wurde, kann mit der Aufarbeitung zugewartet werden. Sofern gebrochenes Holz überwiegt, hat die frühere oder spätere Aufarbeitung keine Auswirkungen auf den Holzpreis (Industrieholz).

8. Alles oder nichts:

Die geworfenen Stämme bei der Aufarbeitung zu belassen wird vermutlich nur in speziellen Einzelfällen sinnvoll sein. Vor allem, wenn die Arbeiten maschinell durch einen Dienstleister erfolgen, ist dies schwierig zu managen. Ebenso ist es wenig sinnvoll, vorrangig nur Fichten aufzuarbeiten und Kiefern im Bestand zu belassen.

9. Borkenkäfer:

Der Borkenkäfer wird relativ zeitnah die geschädigten Fichten befallen. In etwa einem Monat sollte dann der erste Nachwuchs ausfliegen. Diese Käfer werden im Schadgebiet verbleiben, zumal das Angebot an Fichte doch groß ist. Einzelwürfe, die in den Randbereichen der Katastrophenflächen sind, sollten daher als erste aufgeräumt werden.

10. Meldung an die Behörde:

Der Schaden sollte bei der zuständigen Forstaufsicht gemeldet werden. Etwaige Förderungen: Aufarbeitungsprämie, später Aufforstung. Die Bezirksforstinspektion (BFI) verfügt über Infos, koordiniert, vermittelt.

11. Zusammenarbeit, Kooperation, Austausch etc.:

Eine mögliche Strategie wäre ein sektorales Aufarbeiten der Schäden. Wenn ein Unternehmer in der Nähe ist, hängen sich andere Waldbesitzer an, und nicht jeder versucht einen Unternehmer herzubekommen. In puncto Wegadaptierung wird Austausch sinnvoll sein. Vermarktungs- und Holzabfuhrfragen werden auf diese Weise leichter gelöst. Jeder weiß oder erfragt etwas und gibt die Info den Leidgenossen weiter.
 

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