Strengere Herkunftsangaben bei Honig und Marmelade
Die 522 Abgeordneten zum EU-Parlament votierten für die Überarbeitung der so genannten „Frühstücksrichtlinie“, nur 13 stimmten dagegen. Der Fokus lag dabei auf Honig. Anlass dafür war eine Untersuchung der Europäischen Kommission, wonach von 320 untersuchten Honigproben 147 verfälscht waren, die meisten davon aus Nicht-EU-Ländern. Dazu kommen der EU-Kommission zufolge fast 40 % der Importe aus China, und nicht selten sei der importierte Honig mit Zuckersirup aus Reis, Weizen oder Zuckerrüben und Farbstoff gestreckt. Statt der bisherigen pauschalen Angabe „EU-Honig“ und „Nicht-EU Honig“ soll künftig auf dem Etikett eine genaue Angabe des Herkunftslands und bei Honig-Mischungen der Anteil je Herkunftsland als Prozentsatz angegeben werden. Auch bei Marmeladen soll das Ursprungsland der Früchte am Etikett sichtbar sein. Der in Deutschland und Österreich verbreitete Begriff „Marmelade“ darf nun nach 22 Jahren Verbot offiziell wiederverwendet werden. Die bisherige Regelung erlaubte die Bezeichnung Marmelade auf Druck der Briten nur für Fruchtaufstriche aus Zitrusfrüchten, wie der mehr oder weniger bitteren, traditionellen Orangenmarmelade in Großbritannien. Deshalb mussten im Supermarkt Brotaufstriche aus eingekochten Früchten „Konfitüre“ genannt werden.
Der im EU-Parlament abgestimmte Bericht bildet die Basis für die demnächst startenden Trilogverhandlungen des EU-Parlaments mit dem Rat der Mitgliedstaaten unter Vermittlung der Europäischen Kommission. Das Gesetz soll noch 2024 in Kraft treten. Die Landwirtschaftskammer Österreich (LKÖ) hatte sich im Vorfeld für eine verbindliche Herkunftskennzeichnung bei Honig und von Früchten bei Fruchtsäften und Marmeladen ausgesprochen. „Die Änderung der Honigkennzeichnung ist als erster wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz und einer besseren Basis für die heimischen Imkerinnen und Imker zu sehen. Mit der Angabe der Herkunftsländer sollen die Konsumentinnen und Konsumenten künftig entscheiden können, wem sie ihr Vertrauen schenken wollen“, erklärte LKÖ-Präsident Josef Moosbrugger. Gerade auch bei Obst- und Gemüsesorten, die es in Österreich gebe, sei eine verbesserte Herkunftskennzeichnung eine Chance für heimische Betriebe. „Wir erleben, dass diese beim Rohstoffeinkauf aufgrund von höheren Produktionskosten in Österreich als Lieferanten nicht einmal in Erwägung gezogen werden. Oft entscheiden auch minimale Preisunterschiede über einen Auftrag“, ergänzte Moosbrugger. Im November habe ein Store Check des Österreichischen Branchenverbandes für Obst und Gemüse (ÖBOG) bei Erdbeermarmeladen die Dringlichkeit einer Herkunftskennzeichnung aufgezeigt. Von 40 verschiedenen Produkten konnte lediglich bei zwei eine Fruchtherkunft aus Österreich festgestellt werden. Weitere zwei Erzeugnisse enthielten Erdbeeren aus der EU, sechs Produkte wiesen eine Mischung von Erdbeeren aus EU und Nicht-EU-Ländern auf.