Starthilfe für Hofübernehmer

Ab 1. April 2023 kann die "Niederlassungsprämie", nach der erstmaligen Übernahme eines Betriebes, nach den neuen Rahmenbedingungen beantragt werden. Folgende Voraussetzungen müssen eingehalten werden:
- Der Hofübernehmer darf zum Zeitpunkt der Antragstellung höchstens 40 Jahre alt sein und muss den Betrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften.
- Die Bewirtschaftung von mindestens 3 ha landwirtschaftlicher Fläche; Betriebe, die diese Fläche nicht erreichen, müssen über einen eigenen Einheitswert oder einen Zuschlag zum landwirtschaftlichen Einheitswert verfügen (betrifft vor allem Betriebe des Garten-, Feldgemüse-, Obst- oder Weinbaus sowie der Bienenhaltung und des Hopfenanbaues).
- Der Arbeitskraftstundenbedarf muss mindestens 1.000 Arbeitskraftstunden (= 0,5 betriebliche Arbeitskräfte) entsprechen, oder der Standardoutput des Betriebes (automatisch ermittelter Wert) beträgt mindestens 8.000 Euro ab dem Zieljahr.
- Eine entsprechende Facharbeiterausbildung oder eine höherwertige land- und forstwirtschaftlichen Ausbildung müssen vorhanden sein.
- Die Vorlage eines Betriebskonzeptes ist erforderlich.
Die Förderung
Die Förderung ist modular aufgebaut und setzt sich folgendermaßen zusammen:
- Basisprämie: 3.500 Euro
- Bonus für den vollständigen Eigentumsübergang: 2.500 Euro
- Bonus für Meisterausbildung oder einschlägige höhere Ausbildung: 5.000 Euro
- Bonus für gesamtbetriebliche Aufzeichnungen: 4.000 Euro
- In Summe können maximal 15.000 Euro an Niederlassungsprämie pro Betrieb in Anspruch genommen werden.
Tipp
Bis zum 31. März 2023 besteht die Möglichkeit, die Existenzgründungsbeihilfe (zukünftig Niederlassungsprämie) im aktuellen Förderprogramm (Ländliche Entwicklung 14-22) zu beantragen. Noch besteht die Möglichkeit, die für den jeweiligen Betrieb vorteilhaftere Variante (auslaufendes oder neues Förderprogramm) in Anspruch zu nehmen. Es kann sich auch auszahlen, geplante Hofübergaben vorzuziehen. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass die Fristen zur Antragstellung eingehalten werden.
Für spezielle Fragen zur Niederlassungsprämie stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abt. 10, Land Kärnten, zur Verfügung. Allgemeine Fragen zu diesem Thema werden auch in den Außenstellen der Landwirtschaftskammer beantwortet.
Bei Fragen zur Betriebskonzepterstellung stehen Ihnen Dipl.-Ing. Hartwig Winkler, Tel.-Nr.: 0463/58 50-14 06, oder Mag. Stefan Jerlich, Tel.-Nr.:0463/58 50-14 04, zur Verfügung.
Für spezielle Fragen zur Niederlassungsprämie stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abt. 10, Land Kärnten, zur Verfügung. Allgemeine Fragen zu diesem Thema werden auch in den Außenstellen der Landwirtschaftskammer beantwortet.
Bei Fragen zur Betriebskonzepterstellung stehen Ihnen Dipl.-Ing. Hartwig Winkler, Tel.-Nr.: 0463/58 50-14 06, oder Mag. Stefan Jerlich, Tel.-Nr.:0463/58 50-14 04, zur Verfügung.