Start der Buschenschanksaison unter neuen Vorzeichen
Die Kärntner Buschenschanken stehen für regionale, kulinarische Vielfalt und werden von Einheimischen wie Touristen gleichermaßen geschätzt. Durch intensive Bemühungen der Landwirtschaftskammer Kärnten und des Landesverbandes bäuerlicher Direktvermarkter ist es gelungen, den Forderungen der Buschenschenker nachzukommen und eine Novellierung des Gesetzes zu erreichen. Österreichweit gesehen bleibt das Kärntner Buschenschankgesetz immer noch das strengste. Folgende Änderungen gab es im Kärntner Buschenschankgesetz:
Zu beachten ist Folgendes:
- Die zehntägige Sperrfrist ist ersatzlos gefallen. Jede Buschenschank darf ohne Unterbrechung 200 Tage offenhalten. Den Buschenschenkern wird damit mehr Freiraum bei der Festlegung der Ausschankzeiten ermöglicht. Wenn ein Buschenschenker eine Unterbrechung möchte, kann diese auch weiterhin gemacht werden.
- Der Zukauf von Produkten bei anderen bäuerlichen Betrieben ist in begrenztem Ausmaß erlaubt und muss ausgelobt werden.
Zu beachten ist Folgendes:
- Der bisher bereits erlaubte Zukauf von Butter, hartgekochten Eiern, Essiggemüse sowie Brot und Gebäck ist weiterhin erlaubt und fällt nicht unter diese Zukaufsgrenze.
- Werden Fleisch- und Milchprodukte zugekauft, so muss der jeweilige landwirtschaftliche Produzent der zugekauften Produkte in der Speisekarte oder im Ausschankbereich an gut sichtbarer Stelle ausgelobt werden. Hierin besteht eine große Chance, mit anderen Landwirten in unmittelbarer Nähe eine Kooperation einzugehen. Ein Zukauf bei Lebensmittelketten oder Großhändlern ist untersagt.
- Obst und Gemüse hat in der Ernährung der Gesellschaft enorm an Bedeutung gewonnen. Dem Trend der Zeit folgend ist es nun auch möglich, heimisches Obst und Gemüse auf der Speisekarte anzubieten. Eine vegane Brettljause wäre für die nächste Buschenschanksaison eine mögliche Idee.
Klar nachvollziehbarer Zukauf
Die Buschenschankbetriebe müssen den Zukauf vom jeweiligen landwirtschaftlichen Produzenten klar nachvollziehbar machen. ÖR Anton Heritzer, Obmann des Landesverbandes bäuerlicher Direktvermarkter Kärnten, betont, dass Buschenschankbetriebe eine Qualitäts- und Herkunftssicherung nachweisen sollten. Mit den Kriterien vom Qualitätsprogramm „Gutes vom Bauernhof“ erfüllt jeder Betrieb diese Forderungen, und es muss keine neue zusätzliche Kontrollschiene aufgebaut werden. Durch „Gutes vom Bauernhof“ werden die Betriebe regelmäßig von einer externen Kontrollstelle überprüft, was eine bäuerliche Lebensmittelproduktion auf höchstem Niveau garantiert. Das Agrarreferat des Landes Kärnten übernimmt im ersten Jahr der Novellierung des Buschenschankgesetzes die Kosten für die Mitgliedschaft bei „Gutes vom Bauernhof“ beim Landesverband bäuerlicher Direktvermarkter. Agrarlandesrat Martin Gruber betont, „dass nun auch das Bundesland Kärnten endlich ein modernes Gesetz hat, das vielen Betrieben eine Erleichterung bringt, und dennoch bleibt der typisch bäuerliche Charakter der Buschenschenke erhalten“.
Vier Schritte zum Qualitätsprogramm „Gutes vom Bauernhof“
- Anmeldung beim Landesverband bäuerlicher Direktvermarkter Kärnten unter 0463/58 50-13 92 oder direktvermarkter@lk-kaernten.at. Die Kosten für die Verbandsmitgliedschaft von 80 Euro pro Betrieb werden vom Agrarreferat für alle Buschenschankbetriebe für das Jahr 2021 übernommen.
- Betriebsberatung und Bewertung von Seiten der Landwirtschaftskammer. Beim Hofcheck werden gemeinsam mit dem Betriebsinhaber die Produktionsrichtlinien von „Gutes von Bauernhof“ und dem Qualitäts- und Herkunftssystem (QHS) besprochen und die Produktions- und Verkaufsräumlichkeiten besichtigt. Die Beratung der Landwirtschaftskammer ist kostenpflichtig und beträgt 58 Euro/Betrieb im Umfang von vier Stunden plus 36 Euro Hofpauschale.
- Erstkontrolle von einer externen Kontrollstelle, welche den Betrieb als Qualitätsbetrieb zertifiziert.
- Nach erfolgreicher Erstkontrolle wird die Marke „Gutes vom Bauernhof“ vom Landesverband und der Landwirtschaftskammer verliehen.
Buschenschenker-Stammtisch
Im Online-Stammtisch am 27. April (Dienstag) von 9 bis 11 Uhr werden die Änderungen bzw. Neuerungen erläutert.
Anmeldung: bis 26. April (Montag) beim LFI Kärnten, 0463/58 50-25 00, office@lfi-ktn.at, www.lfi.at/ktn.
Anmeldung: bis 26. April (Montag) beim LFI Kärnten, 0463/58 50-25 00, office@lfi-ktn.at, www.lfi.at/ktn.