Sparsamer Einsatz von Antibiotika beschlossen
Neben Verbesserungen im Bereich der Tierarzneimittelproduktion, der Zulassung und dem Inverkehrbringen von Tierarzneimitteln werden auch die Anwendung von antimikrobiell wirksamen Tierarzneimitteln reguliert und erstmals Schwellen- und Zielwerte für den Antibiotikaverbrauch in Betrieben festgelegt. Das Gesetz soll den Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung weiter reduzieren. „Das ist für die Vorbeugung von Antibiotikaresistenzen wesentlich“, sagte Tierschutzminister Johannes Rauch. „Wir setzen einen weiteren Schritt in Richtung mehr Tierwohl“, fügte Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig hinzu.
Man orientiere sich an den EU-Vorgaben, die unmittelbar national angewendet werden müssen. Das Tierarzneimittelgesetz soll am 1. Jänner 2024 in Kraft treten. Der Fokus liege auch weiterhin auf der Gesunderhaltung der Tiere durch tier- und tierschutzgerechte Haltung und Verbesserung der Hygiene sowie Infektionsprävention, um so zur Optimierung beziehungsweise zur Reduktion des Antibiotikaeinsatzes beizutragen. Eine zentrale Rolle spiele dabei der Verein „Tiergesundheit Österreich“, der einen Zusammenschluss von Wirtschaft, Landwirtschaft und Tierärzten bildet und durch Schulungen, Überwachungsprogramme und Informationsmaterialien Landwirte sowie Betreuungstierärzte in ihrer täglichen Arbeit beim zielgerichteten Einsatz von Antibiotika unterstützt.
Nicht zur Prophylaxe
Antibiotika sollen nur bei einer bereits bestehenden Erkrankung und nicht zur Prophylaxe eingesetzt werden. Außerdem ist der Einsatz von Antibiotika zur Ertragssteigerung oder zum Ausgleich von unzulänglichen Haltungsbedingungen ausdrücklich untersagt. Per Verordnung werden Schwellenwerte für den Antibiotika-Verbrauch in Betrieben eingeführt. Bei Überschreiten der Schwellenwerte sind verhältnismäßige, verpflichtende Maßnahmen vorgeschrieben, um den Einsatz zu verringern. Als ultima ratio können zusätzliche Auflagen bis hin zu einer Reduktion der Besatzdichte vorgesehen werden. Einzelne Tierarzneimittel können jetzt an die Tierhalter zur Verwendung abgegeben werden. Handelt es sich dabei um antimikrobiell wirksame Tierarzneimittel, so können diese an Auflagen geknüpft werden. In bestimmten Fällen ist der Einsatz eines Erregernachweises und einer Empfindlichkeitsprüfung (Antibiogramm) vorgesehen, etwa, wenn spezielle Antibiotikagruppen (Cephalosporine der dritten/vierten Generation oder Fluorchinolone) zum Einsatz kommen sollen oder wenn ein kombinierter Einsatz vorgesehen ist. Ausnahmen sind möglich, etwa ist sichergestellt, dass jedes akut erkrankte Tier auch vorab eine Behandlung erhalten darf. Der Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung wurde in der Vergangenheit bereits kontinuierlich reduziert. Laut AGES für 2022 reduzierte sich die Gesamtvertriebsmenge an antimikrobiell wirksamen Substanzen für Nutztiere 2022 im Vergleich zum Vorjahr um 12,3 % und lag 2022 bei 34,26 t. Die Vertriebsmenge der Antibiotika, die von der WHO als „Antibiotika von allerhöchster Bedeutung für die Humanmedizin“ eingestuft sind, nahm seit dem Vorjahr um 6 % von 4,64 auf 4,35 t ab.