Soziale Betriebshilfe: Beistand in Notsituationen
Fällt eine Arbeitskraft am Hof aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit aus, ist die Not oft groß, denn es sind dennoch unaufschiebbare Arbeiten zu erledigen. Ziel der Sozialen Betriebshilfe ist es, in diesen Notsituationen rasch, unbürokratisch und finanziell erschwinglich zu helfen, damit die Weiterführung des Betriebes durch eine zeitlich befristete Überbrückungshilfe sichergestellt ist, vor allem, wenn bei einem unverschuldeten Arbeitsausfall der Bäuerin, des Bauern oder einer sonstigen betriebseigenen Arbeitskraft am Betrieb keine geeignete Ersatzarbeitskraft zur Verfügung steht. Die Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) und das Land Kärnten gewähren einen Kostenzuschuss für die Inanspruchnahme eines Betriebshelfers oder einer Betriebshelferin. Dieser Zuschuss wurde im Jahr 2024 von 10 Euro auf 12 Euro pro Stunde angehoben, um den Dienstnehmereinsatz leistbarer zu machen.
Damit der Landeszuschuss, der über die Landwirtschaftskammer Kärnten ausbezahlt wird, abgerechnet werden kann, ist die organisatorische Abwicklung über den Vertretungsdienst Maschinenring Voraussetzung. Eine Förderung kann in Form eines Zuschusses von bis zu 80 % der nicht durch die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) abgedeckten Personalbereitstellungskosten bis maximal 12 Euro je geleisteter Ersatzarbeitsstunde erfolgen. Die Förderung wird maximal für drei Monate pro Jahr und Beihilfenempfänger gewährt und ist mit 1000 Euro pro Jahr begrenzt. Im Jahr 2024 wurden 73 Anträge zur Sozialen Betriebshilfe mit einem Gesamtbetrag von rund 50.000 Euro Fördermittel des Agrarreferats des Landes Kärnten durch die Landwirtschaftskammer Kärnten ausbezahlt. „Kärntens Landwirtschaft ist geprägt von Familienbetrieben, wo alle mitanpacken. Fällt ein Betriebsführer oder ein mitarbeitendes Familienmitglied durch einen Notfall aus, kann sich das auf den ganzen Betrieb auswirken. Dann braucht es rasche Hilfe – und genau die wollen wir den Bäuerinnen und Bauern zukommen lassen. So können wir die Leistungsfähigkeit unserer Betriebe auch in so schwierigen Situationen aufrechterhalten“, erläutert Agrarreferent LHStv. Martin Gruber. „Die Soziale Betriebshilfe soll schnelle Hilfe in schwierigen Situationen leisten. Ich danke dem Land Kärnten und dem Maschinenring, dass diese Kooperation möglich ist, um bäuerliche Betriebe in Not wirksam zu unterstützen“, sagt LK-Präsident Siegfried Huber. „Eine der wichtigsten Aufgaben unserer Maschinenringe ist die Vermittlung von gut ausgebildeten Betriebshelfern und unserer zertifizierten MR-Stallprofis. Diese kümmern sich darum, dass der landwirtschaftliche Betrieb als Existenzgrundlage der Familie auch in Notsituationen weitergeführt wird“, fügt Maschinenring-Obmann Georg Scheiflinger hinzu.
Damit der Landeszuschuss, der über die Landwirtschaftskammer Kärnten ausbezahlt wird, abgerechnet werden kann, ist die organisatorische Abwicklung über den Vertretungsdienst Maschinenring Voraussetzung. Eine Förderung kann in Form eines Zuschusses von bis zu 80 % der nicht durch die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) abgedeckten Personalbereitstellungskosten bis maximal 12 Euro je geleisteter Ersatzarbeitsstunde erfolgen. Die Förderung wird maximal für drei Monate pro Jahr und Beihilfenempfänger gewährt und ist mit 1000 Euro pro Jahr begrenzt. Im Jahr 2024 wurden 73 Anträge zur Sozialen Betriebshilfe mit einem Gesamtbetrag von rund 50.000 Euro Fördermittel des Agrarreferats des Landes Kärnten durch die Landwirtschaftskammer Kärnten ausbezahlt. „Kärntens Landwirtschaft ist geprägt von Familienbetrieben, wo alle mitanpacken. Fällt ein Betriebsführer oder ein mitarbeitendes Familienmitglied durch einen Notfall aus, kann sich das auf den ganzen Betrieb auswirken. Dann braucht es rasche Hilfe – und genau die wollen wir den Bäuerinnen und Bauern zukommen lassen. So können wir die Leistungsfähigkeit unserer Betriebe auch in so schwierigen Situationen aufrechterhalten“, erläutert Agrarreferent LHStv. Martin Gruber. „Die Soziale Betriebshilfe soll schnelle Hilfe in schwierigen Situationen leisten. Ich danke dem Land Kärnten und dem Maschinenring, dass diese Kooperation möglich ist, um bäuerliche Betriebe in Not wirksam zu unterstützen“, sagt LK-Präsident Siegfried Huber. „Eine der wichtigsten Aufgaben unserer Maschinenringe ist die Vermittlung von gut ausgebildeten Betriebshelfern und unserer zertifizierten MR-Stallprofis. Diese kümmern sich darum, dass der landwirtschaftliche Betrieb als Existenzgrundlage der Familie auch in Notsituationen weitergeführt wird“, fügt Maschinenring-Obmann Georg Scheiflinger hinzu.
Antragstellung der Sozialen Betriebshilfe
Sie haben zwei Möglichkeiten für die Antragstellung der Sozialen Betriebshilfe des Landes Kärnten:
Sind alle Voraussetzungen gegeben, erfolgt die Auszahlung der Förderung über die Landwirtschaftskammer Kärnten.
Info: Die Landwirtschaftskammer Kärnten steht Ihnen für Fragen unter der Telefonnummer 0463/58 50-13 74 gerne zur Verfügung
- Sie melden sich bei der SVS unter der Hotline 050/80 81 016, oder
- Sie wenden sich an den regionalen Maschinenring Kärnten unter der Tel. 05 90 60-200.
Sind alle Voraussetzungen gegeben, erfolgt die Auszahlung der Förderung über die Landwirtschaftskammer Kärnten.
Info: Die Landwirtschaftskammer Kärnten steht Ihnen für Fragen unter der Telefonnummer 0463/58 50-13 74 gerne zur Verfügung