Solarenergie: Verordnung evaluieren
Photovoltaik ist die direkte Umwandlung von Lichtenergie in elektrische Energie. Zur Umwandlung wird der photoelektrische Effekt von Solarzellen genutzt, die zu Modulen verbunden werden. Das wichtigste Anwendungsgebiet ist die netzgebundene Stromerzeugung auf Dachflächen sowie als Freiflächenanlage. Photovoltaik auf guten Standorten und mit guten institutionellen Bedingungen ist die günstigste Form der Stromerzeugung in der Geschichte. Unter Agri-Photovoltaik versteht man die simultane Nutzung landwirtschaftlicher Flächen für die Nahrungsmittelproduktion und die Stromerzeugung.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Über die Rechtslage informierte Mag. Peter Wintschnig. Anlagen, die auf Dachflächen angebracht oder integriert in die Gebäudefassade ausgeführt werden, sind nach der Kärntner Bauordnung mitteilungspflichtige Vorhaben. Die Errichtung von Anlagen auf Freiflächen bedarf einer Baubewilligung und in der freien Landschaft zusätzlich einer Bewilligung nach dem Naturschutzgesetz. Ab einer bestimmten Engpassleistung ist eine elektrizitätswirtschafts-rechtliche Bewilligung erforderlich. Vorhaben müssen widmungskonform ausgeführt werden. Die relevanten Regelungen enthält die Kärntner Photovoltaikanlagen-Verordnung. Sie ist das entscheidende politische Lenkungsinstrument. Danach gelten als Photovoltaikanlagen Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus Sonnenenergie mit einer Fläche von mehr als 40 m², die über einen Netzanschluss verfügen. Die Verordnung gilt unverändert seit August 2013 und enthält restriktive Regelungen. Die betreffenden Grundflächen müssen im Flächenwidmungsplan als Grünland-Photovoltaikanlage gewidmet sein. Bei der Umwidmung sind insbesondere Umweltauswirkungen zu berücksichtigen. Absolut unzulässig sind Standorte in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten sowie in bestimmten Zonen des Nationalparks und in Biosphärenparks. Ein subjektiver Rechtsanspruch auf Widmung besteht nicht. Zur Umsetzung ihrer Vorhaben benötigen die Versorgungsunternehmen Grundflächen, die in der Regel vom Eigentümer gepachtet werden. Auch die Einräumung von Dienstbarkeiten kommt in Betracht. Nachdem die Realisierbarkeit im Hinblick auf die erforderliche Umwidmung unsicher ist, erfolgt eine Sicherung in Form einer Option. Derzeit üblich sind Optionen bis Ende des Jahres 2027. Neben den Entgelten sind wichtige Vertragsbereiche Dauer, Weitergabe an Dritte und Wiederherstellung nach Vertragsablauf. Zum Vertragsinhalt beraten die Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer laufend.
Perspektiven des Energieversorgers
„Kärnten liegt zwar nicht am Äquator, hat aber trotzdem sehr viel Sonnenpotenzial“, betonte Mag. Dipl.-Ing. Christian Rupp, Leiter des Bereichs Erzeugung/Technische Services der Kelag. Auf dem Weg zur Klimaneutralität soll in sieben Jahren der gesamte Strombedarf bilanziell aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden. Nach den Vorgaben des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes soll die PV-Leistung bis 2030 österreichweit beträchtlich gesteigert werden. Alle Entwicklungsprognosen gehen davon aus, dass sich der Anteil der Freiflächen-PV von derzeit 11 % auf etwa 50 % der zusätzlichen Leistung erhöhen wird. Selbst unter der Voraussetzung, dass Kärnten weiterhin die gebäudeintegrierte PV forciert, muss der Anteil der Freiflächen-PV stark steigen, um die geforderten Leistungssteigerungen zu erreichen. Schätzungen ergeben einen Freiflächenbedarf von circa 1000 Hektar. Dieser Bedarf soll vorwiegend durch kleinere Flächen unter zwei Hektar sowie durch bereits vorbelastete Flächen wie Deponien zwischen zwei und zehn Hektar gedeckt werden. Darüber hinaus besteht allerdings auch die Notwendigkeit der Umsetzung größerer Freiflächenanlagen mit mehr als zehn Hektar. Volkswirtschaftlich betrachtet sind kleinflächige Anlagen auf Dächern um vieles kostenintensiver als Anlagen auf größeren Flächen. Bei der Auswahl spielen die infrastrukturellen Verhältnisse wie zum Beispiel die Entfernung zur nächsten Netz-Einspeisestelle eine große Rolle. Rupp: „Die Kelag bietet nachhaltige Modelle an, will sich als langfristiger und verlässlicher Partner der Grundeigentümer positionieren und die Projekte nicht an Dritte weitergeben, sondern selbst umsetzen“.
Resumee
Die Mitglieder des Ausschusses bekannten sich einstimmig zur Forcierung der Solarenergiegewinnung. Dabei sei der parallele Ausbau von gebäudeintegrierten Anlagen und Freiflächenanlagen sachlich geboten und daher umzusetzen. Flächen im Bereich der Eisenbahn, sonstige Verkehrsflächen sowie Flächen mit geringer ökologischer Bedeutung seien jedenfalls heranzuziehen. Auch landwirtschaftliche Nutzflächen, die geringe bis mittlere Bodenwertigkeiten aufweisen, sowie extensiv genutzte Flächen könnten durchaus verwendet werden. Dabei sind Anlagen mit Doppelnutzung zu bevorzugen. Höherwertige Flächen zur Nahrungsmittelproduktion sollten eher ausgeschlossen sein. Letztlich obliegt die Entscheidung ohnehin dem Grundeigentümer. Dabei werden betriebswirtschaftliche Aspekte im Vordergrund stehen. Wie soll der Betrieb mittelfristig ausgerichtet werden? Wie hoch ist das zusätzliche Einkommen? Ein interessanter Ansatz ist die selbständige Produktion von Solarstrom auf eigenen Flächen. Unbedingt forciert gehöre der Netzausbau im ländlichen Raum. Obmann Linder resümierte: „Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den forcierten Ausbau von Freiflächenanlagen sind nicht mehr zeitgemäß. Insbesondere die Standorteverordnung der Landesregierung ist zu evaluieren“.
Wussten Sie, dass …
… sich der Begriff Photovoltaik von dem griechischen Wort Licht (Genitiv photos) und dem Wort Volt (Einheit für elektrische Spannung) ableitet?
… etwa die Hälfte der auf die Atmosphäre treffenden Sonnenenergie die Erdoberfläche erreicht und daher potenziell für die photovoltaische Energiegewinnung nutzbar ist?
… Albert Einstein für die Erforschung des photoelektrischen Effekts in seiner Lichtquantentheorie 1921 den Nobelpreis für Physik bekam?
… Solarparks pro Flächeneinheit 25 bis 60 Mal so viel Strom wie Energiepflanzen liefern?
… der technische Fortschritt bemerkenswert ist? Die für ein Megawatt Freiflächen-PV benötigte Fläche betrug vor 18 Jahren 4,1 ha und beträgt heute rund 1 ha.
… etwa die Hälfte der auf die Atmosphäre treffenden Sonnenenergie die Erdoberfläche erreicht und daher potenziell für die photovoltaische Energiegewinnung nutzbar ist?
… Albert Einstein für die Erforschung des photoelektrischen Effekts in seiner Lichtquantentheorie 1921 den Nobelpreis für Physik bekam?
… Solarparks pro Flächeneinheit 25 bis 60 Mal so viel Strom wie Energiepflanzen liefern?
… der technische Fortschritt bemerkenswert ist? Die für ein Megawatt Freiflächen-PV benötigte Fläche betrug vor 18 Jahren 4,1 ha und beträgt heute rund 1 ha.