Siloballen: LK erreicht praxistaugliche Lösung
Vor rund einem Jahr hat die Auslegung eines Erkenntnisses des Landesverwaltungsgerichts für Verunsicherung gesorgt: Die Lagerung von Silageballen und Rundholz in der freien Landschaft hätte nach spätestens neun Wochen einer Bewilligung bedurft. Auf Initiative der LK Kärnten konnte nun rechtzeitig vor Beginn der Mähsaison gemeinsam mit der zuständigen Naturschutzlandesrätin Sara Schaar und Agrarlandesrat Martin Gruber eine praktikable Lösung für die bäuerlichen Betriebe auf den Weg gebracht werden.
Die Einigung sieht vor, dass sich eine Aufbewahrung von Silageballen in der freien Landschaft auf eine „Mahdperiode“ beschränken soll. Grundsätzlich sollen Silageballen somit binnen Jahresfrist verfüttert bzw. vom Feld verbracht werden. In der freien Landschaft ist überdies darauf zu achten, dass die Ballen nicht in Hochwasserabflussbereichen gelagert werden. Für Rundholz gilt, dass jedenfalls eine Lagerung von zwei Jahren bewilligungsfrei zulässig ist.
Landesrätin Sara Schaar: „Wir haben die Problemstellungen durch den Landesverwaltungsgerichts-Entscheid erörtert. Auch wurden eine Rechtsexpertise und ein Gutachten eingeholt und dann gemeinsam diese Lösung erarbeitet.“
Das externe Gutachten enthält viele fachliche Aspekte und wurde seitens der LK Kärnten vorgelegt. LK-Präsident Johann Mößler: „Silageballen gehören seit Jahrzehnten zur ordnungsgemäßen Landwirtschaft in Kärnten. Gerade für die kleinstrukturierte bäuerliche Landwirtschaft in unserem Bundesland hat diese Art der Winterfutterkonservierung große Bedeutung. Deshalb war uns eine praxistaugliche Lösung dieser Frage rechtzeitig vor dem ersten Schnitt ein großes Anliegen.“
Zufrieden mit dem Ergebnis zeigt sich auch Agrarlandesrat Martin Gruber: „Durch diese Lösung haben die bäuerlichen Betriebe nun eine praktikablere Möglichkeit, ihr Futter für den kommenden Winter auch in der freien Landschaft bewilligungsfrei aufzubewahren, wie es seit Jahrzehnten im Rahmen einer zeitgemäßen, bäuerlichen Landwirtschaft in Kärnten üblich ist“.
Die Einigung sieht vor, dass sich eine Aufbewahrung von Silageballen in der freien Landschaft auf eine „Mahdperiode“ beschränken soll. Grundsätzlich sollen Silageballen somit binnen Jahresfrist verfüttert bzw. vom Feld verbracht werden. In der freien Landschaft ist überdies darauf zu achten, dass die Ballen nicht in Hochwasserabflussbereichen gelagert werden. Für Rundholz gilt, dass jedenfalls eine Lagerung von zwei Jahren bewilligungsfrei zulässig ist.
Landesrätin Sara Schaar: „Wir haben die Problemstellungen durch den Landesverwaltungsgerichts-Entscheid erörtert. Auch wurden eine Rechtsexpertise und ein Gutachten eingeholt und dann gemeinsam diese Lösung erarbeitet.“
Das externe Gutachten enthält viele fachliche Aspekte und wurde seitens der LK Kärnten vorgelegt. LK-Präsident Johann Mößler: „Silageballen gehören seit Jahrzehnten zur ordnungsgemäßen Landwirtschaft in Kärnten. Gerade für die kleinstrukturierte bäuerliche Landwirtschaft in unserem Bundesland hat diese Art der Winterfutterkonservierung große Bedeutung. Deshalb war uns eine praxistaugliche Lösung dieser Frage rechtzeitig vor dem ersten Schnitt ein großes Anliegen.“
Zufrieden mit dem Ergebnis zeigt sich auch Agrarlandesrat Martin Gruber: „Durch diese Lösung haben die bäuerlichen Betriebe nun eine praktikablere Möglichkeit, ihr Futter für den kommenden Winter auch in der freien Landschaft bewilligungsfrei aufzubewahren, wie es seit Jahrzehnten im Rahmen einer zeitgemäßen, bäuerlichen Landwirtschaft in Kärnten üblich ist“.
Info & Kontakt
Für Rückfragen oder bei Beratungsbedarf in Rechtsfragen stehen die Mitarbeiter der Stabstelle Recht der LK Kärnten unter Tel. 0463/5850-1461 zur Verfügung.