Schutzschild für das bäuerliche Eigentum
Im Rahmen der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Kärnten am 30. April im Bildungshaus Schloss Krastowitz gab LK-Präsident Siegfried Huber den traditionellen Rückblick auf das vergangene Jahr und unterstrich die zentralen Schwerpunkte der Kammerarbeit.
Bildung und Beratung
Mit über 900 Bildungsveranstaltungen und rund 29.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern bewies die LK einmal mehr ihre Rolle als verlässliche Partnerin für praxisorientierte Weiterbildung in der Landwirtschaft. Ein besonderer Fokus lag erneut auf der Beratung – insbesondere in Fragen rund um das bäuerliche Eigentum. „Die Beratung ist und bleibt eine Kernaufgabe“, betonte Huber und dankte allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Außenstellen für ihre hervorragende Arbeit.
Interessen vertreten
Einen wesentlichen Teil der Rede widmete er der Funktion der LK als Interessenvertretung. Im Jahr 2024 wurden 55 Anträge und Resolutionen in der Vollversammlung eingebracht, viele davon fraktionsübergreifend und einstimmig beschlossen. Beispiele dafür sind der geforderte Kurswechsel in der EU-Agrarpolitik, das klare Nein zu Laborfleisch, die Absenkung des Schutzstatus des Wolfes sowie eine praxistaugliche Umsetzung der Renaturierungsverordnung.
Auch bei aktuellen Themen wie der EU-Entwaldungsverordnung oder dem Mercosur-Abkommen werde die LK weiterhin konsequent auftreten, um die Interessen der bäuerlichen Familienbetriebe zu wahren.
Auch bei aktuellen Themen wie der EU-Entwaldungsverordnung oder dem Mercosur-Abkommen werde die LK weiterhin konsequent auftreten, um die Interessen der bäuerlichen Familienbetriebe zu wahren.
Kalb Rosé Fördermaßnahmen
Huber verwies auch auf die von der LK abgewickelten Landesfördermaßnahmen – darunter die Ankaufsbeihilfe für weibliche Zuchttiere, das Kalb-rosé Förderpaket oder auch den Milchtransportkostenzuschuss. Der Präsident bedankte sich in diesem Zusammenhang beim zuständigen Agrarlandesrat LHStv. Martin Gruber für die Bereitstellung der Mittel.
Zur langfristigen Absicherung der Kammerfinanzierung – und damit der vielfältigen Leistungen der LK für die Mitglieder – sei die Novellierung des LK-Gesetzes und die erste Anpassung der Kammerumlage nach 25 Jahren notwendig gewesen.
Zur langfristigen Absicherung der Kammerfinanzierung – und damit der vielfältigen Leistungen der LK für die Mitglieder – sei die Novellierung des LK-Gesetzes und die erste Anpassung der Kammerumlage nach 25 Jahren notwendig gewesen.
Blick nach vorne gerichtet
Zum Thema Biber informierte Huber, dass im Rahmen der neuen Biberverordnung eine deutliche Ausweitung der Regulierungsmaßnahmen beschlossen wurde – die genehmigten Abschusszahlen wurden nahezu verdreifacht. Kärnten nimmt hier eine Vorreiterrolle ein, die auch in anderen Bundesländern auf großes Interesse stößt. In Bezug auf die wachsenden Probleme mit Höckerschwänen sprach sich Huber für punktuelle Entnahmen aus, da Vergrämung nicht ausreiche. Entsprechende Gespräche mit der zuständigen Landesrätin Sara Schaar seien im Gange.
Im Hinblick auf das Kärntner Erbhöfegesetz setzt sich die LK weiterhin für die Beibehaltung des Übernahmewertes als Grundlage für die Erbsentfertigung ein.
Ein Blick in die Zukunft: Die nächsten Kammerwahlen finden im November 2026 statt – die Vorbereitungen laufen, und die dafür notwendigen finanziellen Mittel sind gesichert.
Im Hinblick auf das Kärntner Erbhöfegesetz setzt sich die LK weiterhin für die Beibehaltung des Übernahmewertes als Grundlage für die Erbsentfertigung ein.
Ein Blick in die Zukunft: Die nächsten Kammerwahlen finden im November 2026 statt – die Vorbereitungen laufen, und die dafür notwendigen finanziellen Mittel sind gesichert.