Schutzausrüstung für Waldbauern wird gefördert
Das Unfallrisiko bei der Aufarbeitung von Sturmhölzern ist erfahrungsgemäß extrem hoch, sodass der Arbeitssicherheit besonderes Augenmerk geschenkt werden muss. Bei vielen Waldbesitzern fehlt aber eine entsprechende persönliche Schutzausrüstung wie beispielsweise eine Schnittschutzhose, Forstjacke, Schnittschutzschuhe oder Schnittschutzstiefel, ein Forsthelm und Erste-Hilfe-Paket. Um das Unfallrisiko bei der Aufarbeitung der Windwurfschäden zu minimieren, wird mit der gegenständlichen Förderaktion die Anschaffung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) seitens des Agrarreferenten des Landes Kärnten finanziell unterstützt (der Kärntner Bauer berichtete). Dafür stehen Landesmittel in Höhe von insgesamt 150.000 Euro zur Verfügung.
Voraussetzungen
- Finanziell unterstützt wird der Ankauf von persönlichen Schutzausrüstungsgegenständen. Dazu zählen Schnittschutzhosen, Forstjacken, Schnittschutzschuhe oder Schnittschutzstiefel, Forsthelme und ein Erste-Hilfe-Paket.
- Anerkannt werden bezahlte Rechnungen für den Ankauf der persönlichen Schutzausrüstung ab dem Stichtag 17. Juli 2023 mit Mindestkosten von 250 Euro (Bruttobetrag).
Die Höhe der Förderung pro Betrieb hängt von der Rechnungssumme ab:
- Zuschuss in Höhe von 100 Euro, sofern die Rechnungssumme über 250 Euro liegt.
- Zuschuss in Höhe von 200 Euro, sofern die Rechnungssumme über 500 Euro liegt.
Förderwerber: Bewirtschafter land- und fortwirtschaftlicher Betriebe mit LFBIS-Nummer in Kärnten.
Antragstellung: Die Antragstellung ist ab 1. September 2023 ausschließlich online über die Homepage der Abteilung 10 – Land- und Forstwirtschaft, Ländlicher Raum – des Amtes der Kärntner Landesregierung (https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-10/News?nid=164) möglich.
Benötigte Unterlagen für die digitale Antragsstellung:
- LFBIS-Betriebsnummer, Daten des Bewirtschafters.
- Bezahlte (saldierte) Rechnungen der gekauften persönlichen Schutzausrüstungen – der Rechnungsempfänger muss mit der antragstellenden Person übereinstimmen.
- Unterfertigte Verpflichtungserklärung (Formular im Onlineantrag).
- Unterfertigte De-minimis–Erklärung (Formular im Onlineantrag).
Auskünfte:
Dipl.-Ing. Gerlinde Leitner-Gebeneter, 0664/80 536 110 15 bzw.
050/536-113 02.