Sachkundeverordnung für Rodentizid ab 2026 in Kraft

Wer ist betroffen?
Personen, die diese Mittel verkaufen (Händler) oder für die berufliche Verwendung beziehen oder verwenden, müssen dafür ab 1. Jänner 2026 eine Sachkunde nachweisen. Diese neue Regelung gilt jedoch nicht für Mittel, die als Pflanzenschutzmittel (meist mit dem Wirkstoff Zinkphosphid gegen Haus- und Feldmäuse) zugelassen sind und als solche verwendet werden. Hier gilt nach wie vor der Pflanzenschutzmittelsachkundeausweis.
Um welche Mittel gegen Ratten und Mäuse handelt es sich?
Es geht hierbei um Biozide mit blutgerinnungshemmenden (antikoagulanten) Wirkstoffen. Für Biozide gibt es ein eigenes Verzeichnis – sie stehen nicht im Pflanzenschutzmittelregister.
Diese Wirkstoffe werden in zwei Generationen eingeteilt: Ein häufiger Wirkstoff der ersten Generation ist beispielsweise Coumatetralyl. Die Mittel, die diesen Wirkstoff in geringer Menge enthalten (bis zu einer Wirkstoffkonzentration von 0,003 %), dürfen nach wie vor ohne Sachkundenachweis verkauft und angewendet werden. Diese Produkte sind nach wie vor im Handel erhältlich und können von jedermann, natürlich laut den Hinweisen, die auf der Verpackung angeführt sind, gegen Ratten und Mäuse eingesetzt werden.
Wirkstoffe der zweiten Generation (Brodifacoum, Bromadiolon, Difenacoum, Difethialon, Flocoumafen) sind stärker und können ab 1. Jänner 2026 nicht mehr ohne den erforderlichen Rodentizid-Sachkundeausweis gekauft und verwendet werden.
Wie bekomme ich einen Rodentizid-Sachkundeausweis?
Das Ländliche Fortbildungsinstitut (LFI) Österreich bietet in Zusammenarbeit mit den Landwirtschaftskammern einen bundesweit einheitlichen Onlinekurs an. Dieser dauert rund eine Stunde und kostet 25 Euro. Er steht bereits zur Verfügung und kann jederzeit absolviert werden. Nach erfolgreichem Abschluss des Onlinekurses kann die Teilnehmerin oder der Teilnehmer eine Schulungsbestätigung ausdrucken, die in Kombination mit einem amtlichen Lichtbildausweis als Rodentizid-Sachkundenachweis gilt und sechs Jahre gültig ist.
Anmeldung: Ausbildung Sachkunde Rodentizide, LFI Kärnten
Personen, die diese Mittel verkaufen (Händler) oder für die berufliche Verwendung beziehen oder verwenden, müssen dafür ab 1. Jänner 2026 eine Sachkunde nachweisen. Diese neue Regelung gilt jedoch nicht für Mittel, die als Pflanzenschutzmittel (meist mit dem Wirkstoff Zinkphosphid gegen Haus- und Feldmäuse) zugelassen sind und als solche verwendet werden. Hier gilt nach wie vor der Pflanzenschutzmittelsachkundeausweis.
Um welche Mittel gegen Ratten und Mäuse handelt es sich?
Es geht hierbei um Biozide mit blutgerinnungshemmenden (antikoagulanten) Wirkstoffen. Für Biozide gibt es ein eigenes Verzeichnis – sie stehen nicht im Pflanzenschutzmittelregister.
Diese Wirkstoffe werden in zwei Generationen eingeteilt: Ein häufiger Wirkstoff der ersten Generation ist beispielsweise Coumatetralyl. Die Mittel, die diesen Wirkstoff in geringer Menge enthalten (bis zu einer Wirkstoffkonzentration von 0,003 %), dürfen nach wie vor ohne Sachkundenachweis verkauft und angewendet werden. Diese Produkte sind nach wie vor im Handel erhältlich und können von jedermann, natürlich laut den Hinweisen, die auf der Verpackung angeführt sind, gegen Ratten und Mäuse eingesetzt werden.
Wirkstoffe der zweiten Generation (Brodifacoum, Bromadiolon, Difenacoum, Difethialon, Flocoumafen) sind stärker und können ab 1. Jänner 2026 nicht mehr ohne den erforderlichen Rodentizid-Sachkundeausweis gekauft und verwendet werden.
Wie bekomme ich einen Rodentizid-Sachkundeausweis?
Das Ländliche Fortbildungsinstitut (LFI) Österreich bietet in Zusammenarbeit mit den Landwirtschaftskammern einen bundesweit einheitlichen Onlinekurs an. Dieser dauert rund eine Stunde und kostet 25 Euro. Er steht bereits zur Verfügung und kann jederzeit absolviert werden. Nach erfolgreichem Abschluss des Onlinekurses kann die Teilnehmerin oder der Teilnehmer eine Schulungsbestätigung ausdrucken, die in Kombination mit einem amtlichen Lichtbildausweis als Rodentizid-Sachkundenachweis gilt und sechs Jahre gültig ist.
Anmeldung: Ausbildung Sachkunde Rodentizide, LFI Kärnten
Tipp
Erfahrungsgemäß werden Rodentizide sehr selten von Bäuerinnen und Bauern eingesetzt. Für Ratten- und Mausköder mit geringer Wirkstoffkonzentration, die im Handel (Lagerhäuser, Baumärkte) frei zugänglich von der gesamten Bevölkerung erworben werden können, wird keine Ausbildungsbescheinigung benötigt.