Rohmilchuntersuchung auch für Direktvermarkter Pflicht
Die Qualitätsgrenzen für Milch hat man sich nicht als Marketinginstrument ausgedacht. Sichere, gesunde Lebensmittel zu produzieren, dafür steht die Lebensmittelproduktion in Österreich. Natürlich sorgt ein gefordertes Kontrollsystem für eine Herausforderung in der Direktvermarktung, besonders für kleine Vermarkter. Aber Fakt ist, wenn die Qualität der Rohmilch nicht in Ordnung ist, dann bekomme ich die Produktion auch nicht in den Griff.
Eigenkontrolle gefordert
Es gilt: Sobald ein Betrieb Rohmilch an den Letztverbraucher abgibt oder Milchprodukte herstellt, ist die Rohmilch zu untersuchen. Selbst wenn es sich um pasteurisierte Milchprodukte handelt, es gilt die Untersuchungspflicht! Liefert der Betrieb an eine Molkerei, ist die Untersuchungspflicht erfüllt, und Ergebnisse gelten auch für die Rohmilchdirektvermarktung am Betrieb. Jeder andere Produzent von Kuh-, Schaf- oder Ziegenmilch und/oder Milchprodukten muss sich ein Eigenkontrollsystem einrichten. Die Rohmilchqualität muss von einem akkreditierten Labor regelmäßig festgestellt werden. Diese gesetzliche Bestimmung ist nicht neu, aber sie wird jetzt seitens der Behörde überprüft.
Grundlage für die verpflichtende Untersuchung der Rohmilch ist die Verordnung 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs. Das heißt, dass Betriebe die Milch abgeben oder Milch weiterverarbeiten, dazu verpflichtet sind, die Rohmilch von Kühen, Schafen und/oder Ziegen regelmäßig untersuchen zu lassen. Erläuterungen zur Probenplananwendung nach Untersuchungsparameter und deren Häufigkeit siehe Tabellen.
Die Kuhmilch wird zweimal im Monat auf die Höhe der Keimzahl und einmal auf die Höhe der Zellzahl untersucht. Bei anderen Tierarten ist zweimal im Monat die Keimzahl zu überprüfen. Erläuterungen zur Probenplananwendung nach Untersuchungsparameter und Häufigkeit laut Auszug aus der VO 853/2004, Anhang III, Kapitel I, Abschnitt IX, Kapitel II, Teil III.
Kommt die Rohmilch von anderen Tierarten als Kühen, ist jedoch für die Herstellung von Rohmilcherzeugnissen nach einem Verfahren ohne Hitzebehandlung bestimmt, so müssen die Lebensmittelunternehmer sicherstellen, dass die verwendete Rohmilch folgende Kriterien erfüllt:
Gemäß § 21 LMSVG, BGBI. I Nr.13/2006 idgF. sind die Lebensmittelunternehmer verpflichtet, im Sinne des Art. 17 der Verordnung (EG) Nr. 178/ 2002 die lebensmittelrechtlichen Vorschriften einzuhalten, deren Einhaltung durch Eigenkontrollen zu überprüfen und gegebenenfalls die erforderlichen Maßnahmen zur Mängelbehebung oder Risikominderung zu setzen.
Grundlage für die verpflichtende Untersuchung der Rohmilch ist die Verordnung 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs. Das heißt, dass Betriebe die Milch abgeben oder Milch weiterverarbeiten, dazu verpflichtet sind, die Rohmilch von Kühen, Schafen und/oder Ziegen regelmäßig untersuchen zu lassen. Erläuterungen zur Probenplananwendung nach Untersuchungsparameter und deren Häufigkeit siehe Tabellen.
Die Kuhmilch wird zweimal im Monat auf die Höhe der Keimzahl und einmal auf die Höhe der Zellzahl untersucht. Bei anderen Tierarten ist zweimal im Monat die Keimzahl zu überprüfen. Erläuterungen zur Probenplananwendung nach Untersuchungsparameter und Häufigkeit laut Auszug aus der VO 853/2004, Anhang III, Kapitel I, Abschnitt IX, Kapitel II, Teil III.
Kommt die Rohmilch von anderen Tierarten als Kühen, ist jedoch für die Herstellung von Rohmilcherzeugnissen nach einem Verfahren ohne Hitzebehandlung bestimmt, so müssen die Lebensmittelunternehmer sicherstellen, dass die verwendete Rohmilch folgende Kriterien erfüllt:
Gemäß § 21 LMSVG, BGBI. I Nr.13/2006 idgF. sind die Lebensmittelunternehmer verpflichtet, im Sinne des Art. 17 der Verordnung (EG) Nr. 178/ 2002 die lebensmittelrechtlichen Vorschriften einzuhalten, deren Einhaltung durch Eigenkontrollen zu überprüfen und gegebenenfalls die erforderlichen Maßnahmen zur Mängelbehebung oder Risikominderung zu setzen.
Aussagekraft von Zell- und Keimzahl
Die Zellzahl in der Milch ist ein wichtiges Maß für die Eutergesundheit. Diese verändert sich nach dem Melken nicht mehr. Wann kommt es zu einer erhöhten Zellzahl?
Zu einem Zellzahlanstieg kommt es
Zu einem Zellzahlanstieg kommt es
- durch Infektionen etwa von Bakterien;
- durch mechanische/traumatische Einflüsse wie Verletzungen;
- durch physiologische und hormonelle Veränderungen wie Alter, Rasse, Laktationsstadium, Adrenalin bei Stress und Brunst. Der Schalmtest ist ein sehr guter, billiger und einfach durchzuführender (Stall-)Schnelltest zur Beurteilung der Eutergesundheit auf Ebene Euterviertel.
LK-Beratung unterstützt Sie gerne
Die Herstellung von Milchprodukten am Bauernhof gilt als klares Bekenntnis zum bäuerlichen Handwerk. Rohmilchprodukte werden besonders vom Konsumenten wertgeschätzt. Nehmen Sie deshalb Ihre Verantwortung als Lebensmittelproduzent wahr.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige DV-Beraterin in der jeweiligen LK-Außenstelle:
LK Außenstelle Wolfsberg: 0463/5850-3340
LK Außenstelle Spittal: 0463/5850-3740
LK Außenstelle Villach: 0463/5850-3640
LK Außenstelle Klagenfurt: 0463/5850-3140
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