Regierung senkt Mehrwertsteuer auf Lebensmittel
Die Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel sinkt auf knapp 5 %. Darauf hat sich die Bundesregierung bei ihrer zweitägigen Klausur geeinigt. Wie nach der Regierungsklausur mitgeteilt wurde, soll die Steuersenkung mit Mitte des Jahres wirksam werden. Begründet wurde diese Regelung seitens der Regierungspartner damit, dass selbst der Kauf von Grundnahrungsmitteln Menschen zuletzt vor finanzielle Probleme gestellt habe.
Gegenfinanziert werden soll das kostspielige Vorhaben über eine Abgabe auf nicht recycelbares Plastik. Dazu soll eine Paketabgabe für Drittstaatspakete, also Sendungen aus Nicht-EU-Ländern, kommen.
Gegenfinanziert werden soll das kostspielige Vorhaben über eine Abgabe auf nicht recycelbares Plastik. Dazu soll eine Paketabgabe für Drittstaatspakete, also Sendungen aus Nicht-EU-Ländern, kommen.
Liste wird ausgearbeitet
Etwa 400 Millionen Euro sind für die Maßnahme reserviert. Bei Redaktionsschluss dieser Ausgabe des Kärntner Bauer waren noch zahlreiche Details unklar. Zu den offenen Fragen zählte zunächst, welche Nahrungsmittel auf diesem Weg für die Konsumentinnen und Konsumenten billiger werden sollen. Laut Medienberichten sollen dazu Brot, Milch, Butter und Eier sowie viele in Österreich heimische Obst- und Gemüsesorten gehören, konkret Zwiebel, Knoblauch, Salate, Gurken, Tomaten, Äpfel, Birnen und Steinobst wie Marillen. Auch für Reis, Erdäpfel und Nudeln soll der begünstigte Mehrwertsteuersatz gelten. An einer genauen Liste arbeitete zuletzt das Finanzministerium. Geht es nach den Plänen der Regierung, soll sich eine Familie mit zwei Kindern über das Jahr gerechnet durch die Maßnahme rund 100 Euro ersparen.
Betragen soll der Mehrwertsteuersatz genau 4,9 %. Dass der Satz unter 5 % liegen muss, liegt daran, dass seitens der EU nur zwei begünstigte Sätze erlaubt sind, und diese gibt es in Österreich mit 13 (z. B. Blumen, Tiere, Gemälde) bzw. 10 % (Lebensmittel, Hotels etc.) schon. Unter 5 % kommt dieser Passus allerdings nicht zu tragen, weshalb nun ein Wert knapp darunter angepeilt wird.
Die Maßnahme betrifft laut Medienberichten nur den Steuersatz von 10 % für Endverbraucher im Lebensmittelhandel und nicht die Umsatzsteuer von 13 bzw. 10 % der pauschalierten Landwirtschaft. Die für die bäuerlichen Betriebe relevanten MwSt.-Sätze für die umsatzsteuerpauschalierte Landwirtschaft sind in einer eigenen Bestimmung (§ 22) des Umsatzsteuergesetzes geregelt. Die konkrete gesetzliche Ausgestaltung bleibt abzuwarten.
Betragen soll der Mehrwertsteuersatz genau 4,9 %. Dass der Satz unter 5 % liegen muss, liegt daran, dass seitens der EU nur zwei begünstigte Sätze erlaubt sind, und diese gibt es in Österreich mit 13 (z. B. Blumen, Tiere, Gemälde) bzw. 10 % (Lebensmittel, Hotels etc.) schon. Unter 5 % kommt dieser Passus allerdings nicht zu tragen, weshalb nun ein Wert knapp darunter angepeilt wird.
Die Maßnahme betrifft laut Medienberichten nur den Steuersatz von 10 % für Endverbraucher im Lebensmittelhandel und nicht die Umsatzsteuer von 13 bzw. 10 % der pauschalierten Landwirtschaft. Die für die bäuerlichen Betriebe relevanten MwSt.-Sätze für die umsatzsteuerpauschalierte Landwirtschaft sind in einer eigenen Bestimmung (§ 22) des Umsatzsteuergesetzes geregelt. Die konkrete gesetzliche Ausgestaltung bleibt abzuwarten.