Regierung kündigt Hilfen an
Gut ein Jahr ist es her, dass die Vorgängerregierung ein Steuerreformpaket für die Landwirtschaft in der Höhe von 120 Millionen Euro für die Jahre 2020 bis 2023 präsentierte. Die jetzige Bundesregierung setzt diese Maßnahme fort. Auf der Regierungsklausur in Wien präsentierte Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger am Dienstag dieser Woche steuerliche Entlastungen für den Agrarsektor im Ausmaß von 50 Millionen Euro. Die elf geplanten Vorhaben sind im Regierungsprogramm teilweise bereits verankert und sollen rückwirkend mit 1. Jänner 2020 gelten.
So soll etwa die Mindestbeitragsgrundlage für die Krankenversicherung an das allgemein gültige Niveau angeglichen werden. Das bringe Einheitswertbetrieben nach Regierungsberechnung eine Ersparnis von bis zu 320 Euro pro Betrieb und Jahr, Optionsbetriebe dürften demnach mit bis zu 930 Euro Ersparnis pro Betrieb und Jahr rechnen. Auch die Glättung des Gewinns, wie von der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Kärnten per Resolution einstimmig gefordert, ist Teil des Pakets. Mit dieser Maßnahme kann die Besteuerung von landwirtschaftlichen Einkommen über einen Durchrechnungszeitraum von drei Jahren erfolgen, um schlechte Erntejahre ausgleichen zu können. Die Umsatzgrenze für landwirtschaftliche Nebentätigkeiten – ebenfalls von der LK-Vollversammlung einstimmig urgiert - soll auf 40.000 Euro angehoben und künftig an die Teuerungsrate angepasst werden. Davon dürften unter anderem landwirtschaftliche Betriebe mit Direktvermarktung, Almausschank oder Kommunaldienstleistungen profitieren.
Geplant ist auch die Senkung des Anrechnungsprozentsatzes beim fiktiven Ausgedinge von 13 auf 10 %. Betroffene bäuerliche Pensionistinnen und Pensionisten sollen so laut Regierung in den Genuss einer durchschnittlich 450 Euro höheren Pension pro Person und Jahr kommen. Derzeit zahlen Bauernpensionisten einen Solidaritätsbeitrag vom Jahreseinkommen in der Höhe von 0,5 % – dieser Beitrag soll künftig entfallen.
So soll etwa die Mindestbeitragsgrundlage für die Krankenversicherung an das allgemein gültige Niveau angeglichen werden. Das bringe Einheitswertbetrieben nach Regierungsberechnung eine Ersparnis von bis zu 320 Euro pro Betrieb und Jahr, Optionsbetriebe dürften demnach mit bis zu 930 Euro Ersparnis pro Betrieb und Jahr rechnen. Auch die Glättung des Gewinns, wie von der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Kärnten per Resolution einstimmig gefordert, ist Teil des Pakets. Mit dieser Maßnahme kann die Besteuerung von landwirtschaftlichen Einkommen über einen Durchrechnungszeitraum von drei Jahren erfolgen, um schlechte Erntejahre ausgleichen zu können. Die Umsatzgrenze für landwirtschaftliche Nebentätigkeiten – ebenfalls von der LK-Vollversammlung einstimmig urgiert - soll auf 40.000 Euro angehoben und künftig an die Teuerungsrate angepasst werden. Davon dürften unter anderem landwirtschaftliche Betriebe mit Direktvermarktung, Almausschank oder Kommunaldienstleistungen profitieren.
Geplant ist auch die Senkung des Anrechnungsprozentsatzes beim fiktiven Ausgedinge von 13 auf 10 %. Betroffene bäuerliche Pensionistinnen und Pensionisten sollen so laut Regierung in den Genuss einer durchschnittlich 450 Euro höheren Pension pro Person und Jahr kommen. Derzeit zahlen Bauernpensionisten einen Solidaritätsbeitrag vom Jahreseinkommen in der Höhe von 0,5 % – dieser Beitrag soll künftig entfallen.
Forstpaket des Bundes
Der weit größere Teil des von Köstinger präsentierten Maßnahmenpaketes der Regierung betrifft die Forstwirtschaft. 350 Millionen Euro sollen in eine „nachhaltige und klimafitte“ Waldbewirtschaftung fließen. Kernelemente sind Investitionsanreize und die Abgeltung von Schäden. Ministerin Köstinger nannte im Detail die Wiederaufforstung nach Schadereignissen, wie es im Regierungsprogramm bereits fixiert ist, und – neu – die Abgeltung von „durch den Klimawandel verursachten“ Borkenkäferschäden. Was unter Letzterem zu verstehen ist, erläutert das Regierungspressepapier so: „Abgeltung für eingetretenen Wertverlust, wenn Forstschutzmaßnahmen umgesetzt wurden.“
Außerdem soll eine finanzielle Unterstützung fließen in die Errichtung von Schadholzlagerstätten, die mechanische Entrindung als Forstschutzmaßnahme, die Vorbeugung und Bekämpfung von Waldbränden sowie die Errichtung einer Forschungsanlage für Holzgas. Zudem soll eine „breite“ Holzbauoffensive starten. Mehr Geld darf sich die Forschung im Bereich klimafitter Wälder erwarten.
Über die genauen Details und die Wirksamkeit des Maßnahmenpaketes wird Sie unsere nächste „BauernJournal“-Beilage informieren. Darauf einstellen sollte man sich jedenfalls, dass es wie bei der Vorgängerregierung ist: Nicht jeder Land- und Forstwirt wird naturgemäß in gleich hohem Ausmaß von den Hilfen profitieren.
Außerdem soll eine finanzielle Unterstützung fließen in die Errichtung von Schadholzlagerstätten, die mechanische Entrindung als Forstschutzmaßnahme, die Vorbeugung und Bekämpfung von Waldbränden sowie die Errichtung einer Forschungsanlage für Holzgas. Zudem soll eine „breite“ Holzbauoffensive starten. Mehr Geld darf sich die Forschung im Bereich klimafitter Wälder erwarten.
Über die genauen Details und die Wirksamkeit des Maßnahmenpaketes wird Sie unsere nächste „BauernJournal“-Beilage informieren. Darauf einstellen sollte man sich jedenfalls, dass es wie bei der Vorgängerregierung ist: Nicht jeder Land- und Forstwirt wird naturgemäß in gleich hohem Ausmaß von den Hilfen profitieren.