Regelungen für den Weide- und Almauftrieb
1| Überwachungsprogramm Rinderbrucellose, Rinderleukose, IBR/IPV
Diese anzeigepflichtigen Rinderkrankheiten unterliegen dem jährlichen BLI-Screeningprogramm, welches in der Blut- und Milchschiene durchgeführt wird. Im Kalenderjahr 2020 wurden in Kärnten amtstierärztliche Blutentnahmen in 185 rinderhaltenden Betrieben durchgeführt. Darüber hinaus erfolgte die Einsendung von 84 Tankmilchproben von milchliefernden Betrieben. Im Jahr 2021 wurden bereits 85 Tankmilchuntersuchungen durchgeführt. Die Blutabnahmen bei 186 Betrieben sind bereits angelaufen. Aufgrund der Ergebnisse dieser Untersuchungen gilt das Bundesland Kärnten unter Berücksichtigung des festgelegten Stichprobenumfanges als amtlich anerkannt frei von Rinderbrucellose, Enzootischer Rinderleukose und IBR/IPV (BLI). Jeder Rinderhalter ist somit berechtigt und verpflichtet, diesen Status der Seuchenfreiheit auf dem Viehverkehrsschein bei jeder Verbringung von Rindern zu bestätigen (erfolgt bei Verwendung des AMA- Viehverkehrsscheins/-Lieferscheins mit der Unterschrift des abgebenden Landwirts – siehe Rückseite des Lieferscheins). Dies gilt, solange der Rinderbestand nicht als verdächtig oder verseucht im Sinne der Rinder-Gesundheits-Überwachungs-Verordnung eingestuft ist.
2| BVD-Bescheinigung „amtlich anerkannt BVD-virusfrei“
Aufgrund des laufenden BVD-Überwachungsprogrammes, welches ebenfalls in Form eines risikobasierten Stichprobenplanes abgewickelt wird, ist im Bundesland Kärnten gemäß § 14 Abs. 6 Z 3 der BVD-Verordnung 2007, BGBl. II Nr. 178/2007, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 92/2018, eine Ausnahme hinsichtlich der verpflichtenden Einzeltieruntersuchungen festgelegt. Diese Ausnahme gilt für amtlich anerkannt BVD-virusfreie Betriebe für ein Verbringen von Rindern innerhalb des gesamten Bundesgebietes und somit auch beim Weide- und Almauftrieb. Die Aussendung einer Bescheinigung mit dem BVD-Status „amtlich anerkannt BVD–virusfrei“ wird derzeit von der Landesveterinärdirektion vorbereitet und erfolgt ab Mitte Mai an jeden Rinderhalter in Kärnten. Sollte der Status „amtlich anerkannt BVD-virusfrei“ in Einzelfällen nicht gegeben sein, erhalten diese Betriebe Informationen hinsichtlich der Anforderungen für einen Almauftrieb der Rinder (z. B. Auftrieb nur nach Einzelblutuntersuchungen).