Photovoltaik auf Dächern: Künftig nur mehr meldepflichtig
Die Steiermark in der Verwaltung einfacher machen. Das ist das Ziel der Deregulierungsoffensive des Landes Steiermark. Nach dem ersten Deregulierungsgipfel am 1. April mit Spitzenvertretern aus Politik, Wirtschaft, Gemeinden, Verwaltung und Interessenvertretungen folgte jetzt der zweite Schritt – es wurde ein Gesetzesentwurf vorgestellt, bei dem vorerst leichter umzusetzende Vereinfachungen realisiert werden können. Insgesamt sind davon rund 30 Gesetze betroffen.
Photovoltaik
Eines davon betrifft auch die Landwirtschaft. Dazu Landwirtschaftskammer - Präsident Andreas Steinegger, der diese Deregulierungsinitiative des Landes begrüßt: „Künftig werden Photovoltaik- und Solaranlagen auf Dächern und Fassaden nur mehr meldepflichtig und nicht mehr bewilligungspflichtig sein.“
Stromspeicher
Erleichterungen soll es auch für Stromspeicheranlagen geben.
In einem ersten Schritt wird beim Raumordnungsgesetz eine neue EDV-Anwendung geschaffen, wodurch Pläne digital verarbeitet werden können. Vereinfacht werden auch das Nächtigungsabgabengesetz, das für Urlaub am Bauernhof-Anbieter wichtig ist. Konkret werden die Meldepflichten in eine Aufzeichnungs-und Übermittlungspflicht auf Verlangen der Abgabenbehörde umgewandelt.
Im vereinfachten Bewilligungsverfahren für Motoren, Maschinen und Apparate sind künftig weniger Antragsunterlagen notwendig.
Das jetzt vorgestellte Gesetzespaket wird nun zur Begutachtung vorgelegt. Danach erfolgen die Beratungen in den Ausschüssen des Landtages, der sich im Oktober damit befasst.
In einem ersten Schritt wird beim Raumordnungsgesetz eine neue EDV-Anwendung geschaffen, wodurch Pläne digital verarbeitet werden können. Vereinfacht werden auch das Nächtigungsabgabengesetz, das für Urlaub am Bauernhof-Anbieter wichtig ist. Konkret werden die Meldepflichten in eine Aufzeichnungs-und Übermittlungspflicht auf Verlangen der Abgabenbehörde umgewandelt.
Im vereinfachten Bewilligungsverfahren für Motoren, Maschinen und Apparate sind künftig weniger Antragsunterlagen notwendig.
Das jetzt vorgestellte Gesetzespaket wird nun zur Begutachtung vorgelegt. Danach erfolgen die Beratungen in den Ausschüssen des Landtages, der sich im Oktober damit befasst.

Nächster Schritt
Viele von der Landwirtschaftskammer eingebrachte Vereinfachungsvorschläge konnten aufgrund der vielschichtigen Zusammenhänge noch nicht behandelt werden. Das betrifft das Bau- und Raumordnungsgesetz gleich wie das Naturschutzgesetz bis hin zu den wasserrechtlichen Genehmigungen und der Prädatoren-Problematik. Diese Materien sollen im nächsten Schritt gegen Jahresende behandelt werden. Dazu der Kammerpräsident: „Wir erwarten uns faktenbasierte und praxistaugliche Lösungen. Die Landwirtschaft muss gleich behandelt werden wie andere Bereiche.“