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Pflanzenschutzmittel - was zu berücksichtigen ist

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23.01.2025 | von Hannes Stich

Pflanzenschutzmittel mit beendeter Zulassung dürfen nach Erreichen der Aufbrauchsfrist nicht mehr verwendet und gelagert werden.

Pflanzenschutzmittelschrank_2-ID98997.jpg © agrarfoto.com
Um Produkte rechtzeitig aufzubrauchen oder zu entsorgen, ist es ratsam, das Pflanzenschutzmittellager regelmäßig zu kontrollieren. © agrarfoto.com
Bei vielen Pflanzenschutzmitteln gab es im Jahr 2024 Beendigungen von Zulassungen. Einige Mittel und Wirkstoffe wird es auch heuer betreffen. Um Produkte rechtzeitig aufzubrauchen oder zu entsorgen, ist es ratsam, das Pflanzenschutzmittellager regelmäßig zu kontrollieren.

Ist ein Pflanzenschutzmittel nicht mehr zugelassen, dann folgt auch eine Abverkaufs- und Aufbrauchsfrist. Nach Ablauf dieser Aufbrauchsfrist dürfen Pflanzenschutzmittel nicht mehr verwendet und auch nicht mehr am Betrieb gelagert werden. Den aktuellen Zulassungsstand von Pflanzenschutzmitteln kann man online unter psmregister.baes.gv.at abrufen. Pflanzenschutzmittel, deren Zulassung/​Genehmigung abgelaufen ist, für die aber noch eine Aufbrauchfrist besteht, können im Pflanzenschutzmittelregister unter: "Vordefinierte Suchabfrage mit der Auswahl Beendete Zulassungen, Genehmigungen und Vertriebserweiterungen der letzten ein bis 24 Monate" abgerufen werden. Hier sind auch die Abverkaufs- und Aufbrauchfristen im Detail ersichtlich. Achten Sie bei der Durchsicht auf die genaue Handelsbezeichnung und die Registernummer Ihrer Produkte.
Bereits im Jahr 2024 ausgelaufene Pflanzenschutzmittel: Produkte wie Calaris, Click Pro oder auch alle s-metolachlorhältigen Produkte (z.B. Dual Gold, Gardo Gold, Basar, Basar Plus, Deluge 960 EC) dürfen in keinem Fall mehr verwendet und gelagert werden. 

Relevante Zulassungsänderungen im Jahr 2025: Auch heuer wird es wieder einige Änderungen bei den Pflanzenschutzmitteln geben. So haben z.B. die Wirkstoffe Metribuzin (Artist/​Baptiste, Arcade, Sencor Liquid, Mistral, Metric) und Tritosulfuron (Biathlon 4D und Arrat) keine Zulassungsverlängerung erhalten. Produkte, welche diese Wirkstoffe enthalten, dürfen im Frühjahr 2025 zwar noch verwendet werden, sind aber voraussichtlich bis spätestens Anfang November 2025 aufzubrauchen. 
Weiterhin fraglich ist die Verlängerung des Wirkstoffes Flufenacet. Betroffen davon wären sehr viele Mittel, welche bei der Herbstunkrautbekämpfung (Cadou SC, Carpatus SC, Battle Delta, Pontos, Nucleus), aber auch bei der Maisunkrautbehandlung (Aspect Pro und Artist) zum Einsatz kommen. Eine endgültige Entscheidung wird im Frühjahr erwartet. 

Für das Insektizid Kaiso Sorbie besteht eine Aufbrauchsfrist bis 8. Februar 2025, danach darf dieses Produkt auch nicht mehr gelagert werden. Movento 150 OD und Movento 100 SC sind ebenfalls bis 31. Oktober 2025 zu verbrauchen. Cerone und Cerone 660 können noch bis 10. November 2025 aufgebraucht werden. Glyphosathältige Produkte wie Clinic Free und Durano/​Durano TF müssen bis 19. September 2025 aufgebraucht werden, Roundup Powerflex hingegen ist bis 21. September 2025 zu verbrauchen. Die Aufbrauchsfrist für Glyphos ist mit 15. Dezember 2025 festgelegt.
Allgemein ist zu beachten, dass Restmengen bis spätestens zum Erreichen der Aufbrauchsfrist zu verbrauchen bzw. zu entsorgen sind und es auch laufend zu Zulassungsänderungen kommen kann, welche im Pflanzenschutzmittelregister ersichtlich sind. Um große Restmengen zu verhindern, ist ein bedarfsgerechter Einkauf unerlässlich. 

Die Entsorgung von nicht mehr verwendeten bzw. ausgelaufenen Pflanzenschutzmitteln kann in den Altstoffsammelzentren der Gemeinden erfolgen. Für die Übernahme kann auch eine Gebühr zu entrichten sein.

Kontrolle Sachkundigkeit

Ohne gültige Sachkundigkeit ist nicht nur der Erwerb, sondern auch das Verwenden und Lagern von Pflanzenschutzmitteln verboten. Kontrollieren Sie die Gültigkeit Ihres Sachkundeausweises und bemühen Sie sich rechtzeitig um die Verlängerung Ihres Ausweises. Für die Verlängerung des Sachkundeausweises ist eine Pflanzenschutz-Fortbildung notwendig. 

Folgende Präsenztermine sind geplant: 
  • 13. Februar 2025, Griffen
  • 6. März 2025, Klagenfurt
  • 2. April 2025, Lendorf
Sollten Präsenzveranstaltungen aufgrund einer zu geringen Teilnehmeranzahl nicht durchgeführt werden, können alternativ auch Online-Kurse gemacht werden.
Nähere Infos erhalten Sie unter der Tel.-Nr.: 0463/​58 50-25 11 oder unter www.ktn.lfi.at. 

Links zum Thema

  • www.ktn.lfi.at
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