Pflanzenschutzgeräte - fit für die Überprüfung
Pflanzenschutzmittel dürfen nur mit überprüften Geräten ausgebracht werden. Welche Geräte müssen überprüft werden?
Überprüfungspflichtig sind alle Geräte, welche speziell für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bestimmt sind. Dazu zählen nicht nur Feldspritzen (unabhängig davon, ob selbstfahrend, angehängt oder gezogen), sondern auch Granulatstreuer und andere Streugeräte, mit denen registrierte Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden. Ausgenommen von der Kontrollpflicht sind nur handgehaltene oder schulter- und rückentragbare Pflanzenschutzgeräte sowie Geräte und Vorrichtungen zur ausschließlichen Ausbringung von Nützlingen.
Überprüfungspflichtig sind alle Geräte, welche speziell für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bestimmt sind. Dazu zählen nicht nur Feldspritzen (unabhängig davon, ob selbstfahrend, angehängt oder gezogen), sondern auch Granulatstreuer und andere Streugeräte, mit denen registrierte Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden. Ausgenommen von der Kontrollpflicht sind nur handgehaltene oder schulter- und rückentragbare Pflanzenschutzgeräte sowie Geräte und Vorrichtungen zur ausschließlichen Ausbringung von Nützlingen.
Intervall
Pflanzenschutzgeräte wie z.B. Feldspritze oder Granulatstreuer müssen alle drei Jahre überprüft werden, und ein Blick auf die Prüfplakette zeigt, ob das Gerät vor der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln wieder zu überprüfen ist. Der Zeitpunkt, mit dem die Überprüfung fällig wird, richtet sich nach dem Datum der Lochung an der Prüfplakette. Mit Ablauf des übernächsten Monats nach der Lochung ist das Pflanzenschutzgerät spätestens wieder zu überprüfen. Bei positivem Prüfergebnis wird wieder eine Plakette für drei Jahre ausgestellt.
Beispiel: Lochung 03/25, späteste Überprüfung 31. Mai 2025.
Neugeräte gelten fünf Jahre ab Kaufdatum als überprüft. Um eine Prüfplakette zu bekommen, ist es erforderlich, den Kaufvertrag oder die Rechnung an pflanzenbau@lk-kaernten.at zu senden. Daraufhin stellt die Landwirtschaftskammer Kärnten die Prüfplakette aus.
Beispiel: Lochung 03/25, späteste Überprüfung 31. Mai 2025.
Neugeräte gelten fünf Jahre ab Kaufdatum als überprüft. Um eine Prüfplakette zu bekommen, ist es erforderlich, den Kaufvertrag oder die Rechnung an pflanzenbau@lk-kaernten.at zu senden. Daraufhin stellt die Landwirtschaftskammer Kärnten die Prüfplakette aus.
Vorbereitung
Bei der Überprüfung der Pflanzenschutzmittelgeräte gilt es, unerwartete Überraschungen, verbunden mit Mehrkosten, zu vermeiden. Treffen Sie Vorbereitungen, damit es bei der Überprüfung keine Probleme gibt! Füllen Sie Ihre Feldspritze nach einer gründlichen Innen- und Außenreinigung bis zum Nennvolumen mit Wasser, bevor Sie zur Kontrolle erscheinen. Das Füllen vor Ort ist der größte Zeiträuber. Mit den folgenden zehn Tipps der LK Kärnten sollte es klappen.
10 Tipps
- Wird die Spritze direkt nach dem Winter zur Kontrolle vorgestellt, nicht mit Frostschutz in der Pumpe zur Werkstatt fahren.
- Sämtliche Gerätefilter vorher ausbauen und reinigen.
- Düsen ausbauen und mit weicher Bürste oder Druckluft - eventuell auch im Ultraschallbad (Optikerbedarf/Einzelhandel) - reinigen.
- Bei laufendem Gerät Rückschlagventile bzw. Membrane kontrollieren; Düsen dürfen beim Abstellen der Spritzleitung nicht nachtropfen.
- Wenn die Düsen beim Spritzen stark "flattern", den Luftdruck im Luftausgleichsbehälter (Windkessel) der Gerätepumpe kontrollieren. Er sollte geringfügig unter dem Spritzdruck liegen.
- Spritze auf Undichtigkeiten überprüfen; oft reicht zum Abdichten schon das Nachziehen von Schlauchschellen oder Verschraubungen aus.
- Bei der Kontrolle darauf achten, dass lange Injektordüsen (ID, IDN, ID3, HiSpeed, AI, AVI, TTI etc.) bei ca. 5 bar und kompakte Injektordüsen (AirMix, IDK, IDKN, IDKT, MD) bei etwa 2 bis 3 bar geprüft werden (praxisüblicher Druck).
- Wo Einstellmöglichkeiten am Gestänge vorhanden sind, sollte dies, wenn erforderlich, auf einer ebenen Fläche ausgerichtet werden.
- Kontrolle des dichten Tankdeckels und ob das Einfüllsieb vorhanden ist.
- Zapfwellenschutz ist Pflicht.
Prüftermine 2025
Aus organisatorischen Gründen ist es notwendig, sich rechtzeitig um einen geeigneten Kontrolltermin beim jeweiligen Prüfstandort zu kümmern. Die Termine werden von den Ansprechpartnern der jeweiligen Standorte ausschließlich in Verbindung mit der Abgabe des Anmeldeformulars vergeben. Nur angemeldete Geräte (Feldspritze, Granulatstreuer bzw. andere Streugeräte) haben am Prüftag einen gesicherten Termin. Das Anmeldeformular liegt bei den Werkstätten auf.
- Unser LGH Werkstätte, 9433 St. Andrä, Burgstall 56a, Michael Theuermann, Tel.-Nr.: 0 43 58/23 10, 17. und 18. März 2025
- Unser Lagerhaus WHG, 9150 Bleiburg, Völkermarkter Str. 27, Franz Daniel, Tel.-Nr.: 0 42 35/21 03, 19. und 20. März 2025
- Unser LGH Werkstätte, 9330 Althofen, Funderstraße 18, Markus Schlintl, Tel.-Nr.: 0 42 62/224 72 410, 24. und 25. März 2025
- Unser LGH Werkstätte, 9020 Klagenfurt, Südring 244, Michael Pecnik, Tel.-Nr.: 0463/38 65-475, 26. und 27. März 2025
- Unser LGH Werkstätte, 9141 Eberndorf, Bahnstraße 14, Adrian Luschin, Tel.-Nr.: 0 42 36/25 55, 31. März und 1. April 2025
- ACA Center Stumpf, 9131 Grafenstein, Hauptstraße 26, Martin Deutschmann, Tel.-Nr.: 0 42 25/22 74, 2. und 3. April 2025
- Unser LGH Werkstätte, 9560 Feldkirchen, Niederdorf 11, Eduard Freithofnig, Tel..-Nr.: 0 42 76/34 58, 7. und 8. April 2025
- Unser LGH Werkstätte, 9812 Pusarnitz, Mitterbreiten 13, Herbert Lampersberger, Tel.-Nr.: 0 47 69/331 63 12, 9. und 10. April 2025
- Rubländerhof, 9500 Villach, St. Agathen 1, Magdalena Seethaler, Tel.-Nr.: 0463/58 50-14 21, 14. und 15. April 2025
- Unser LGH Werkstätte, 9620 Hermagor, Bürgerfeldstraße 14, Josef Novak, Tel.-Nr.: 0 42 82/23 06, 23. und 24. April 2025
- LFS Goldbrunnhof, 9100 Völkermarkt, Diexer Straße 8, Magdalena Seethaler, Tel.-Nr.: 0463/58 50-14 21, 28. und 29. April 2025
- Maschinen Gailer GmbH, 9640 Kötschach-Mauthen, Kötschach 450, Stefan Gailer, Tel.-Nr.: 0 47 15/297, 5. und 6. Mai 2025,