Pflanzenschutz: Sachkundekurs für berufliche Anwender
Diese Scheckkarte kann per Antragstellung bei der Landwirtschaftskammer Kärnten im Referat Pflanzliche Produktion angefordert werden. Voraussetzung für die Ausstellung dieser Ausbildungsbescheinigung ist der Nachweis, dass die Antragstellerinnen bzw. Antragsteller über die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen.
Folgende Fachausbildungen werden anerkannt:
Die Verwendung betrifft nicht nur das Verbrauchen von Pflanzenschutzmitteln, sondern auch das Anwenden und Ausbringen sowie das Gebrauchen, Lagern, Vorrätighalten und das innerbetriebliche Befördern von Pflanzenschutzmittel.
Folgende Fachausbildungen werden anerkannt:
- Absolvierung einer einschlägigen Berufsausbildung
- Absolvierung einer land- und forstwirtschaftlichen Fachschule
- Absolvierung einer höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt
- Absolvierung eines einschlägigen Fachhochschul- oder Universitätsstudiums
- Gewerbeberechtigung für die Schädlingsbekämpfung
Die Verwendung betrifft nicht nur das Verbrauchen von Pflanzenschutzmitteln, sondern auch das Anwenden und Ausbringen sowie das Gebrauchen, Lagern, Vorrätighalten und das innerbetriebliche Befördern von Pflanzenschutzmittel.
Info: Pflanzenschutz-Sachkundekurs am 17. und 18. März 2025 jeweils von 8.30 bis 18.30 Uhr im Bildungshaus Schloss Krastowitz, Anmeldung und Information unter: Tel. 0463/58 50-25 00, office@lfi-ktn.at, www.ktn.lfi.at