Pflanzenschutz-Sachkundeausweis – Veranstaltungen anderer Bundesländer nun automatisch anerkannt
Voraussetzungen dafür:
- Die Weiterbildungsveranstaltung ist im jeweiligen Bundesland offiziell anerkannt.
- Auf der Teilnahmebestätigung ist angeführt, wo und in welchem Stundenausmaß die Veranstaltung anerkannt ist.
- Die Teilnahmebestätigung wird bei der Verlängerung des Sachkundeausweises vorgelegt.
Beispiel:
Bei dem Besuch einer landwirtschaftlichen Fachveranstaltung in Oberösterreich gilt die Anerkennung der Bildungsstunden laut Ausschreibung nur für Betriebe aus Oberösterreich.
Bisher: Keine Anrechnung für den NÖ Sachkundeausweis möglich, da die Veranstaltung nicht vorab von der LK NÖ anerkannt wurde.
Neu: Die Weiterbildung kann angerechnet werden, wenn eine entsprechende Teilnahmebestätigung bei der nächsten Verlängerung vorgelegt wird.
Bitte beachten Sie:
- Auskünfte über absolvierte Weiterbildungsstunden sind nur mehr eingeschränkt möglich. Automatisch erfasst werden weiterhin Veranstaltungen, die von der LK NÖ anerkannt und abgewickelt wurden.
- Teilnahmebestätigungen von Weiterbildungen aus anderen Bundesländern sind daher unbedingt aufzubewahren und bei der Verlängerung des Sachkundeausweises vorzulegen.