Pflanzenschutz: Geräte müssen auf den Prüfstand
Pflanzenschutzmittel dürfen nur mit überprüften Geräten ausgebracht werden. Ein Blick auf die Prüfplakette zeigt, ob mein Gerät vor der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln wieder zu überprüfen ist. Die Lochung der Überprüfungsplakette zeigt das Datum, mit dem die Gültigkeit der Plakette endet. Mit dem gelochten Datum beginnt dann eine Zweimonatsfrist, in der das Gerät spätestens wieder überprüft sein muss. Bei positivem Prüfergebnis erhalten Sie wieder eine Plakette für drei Jahre.
Beispiel: Lochung 3/2024, späteste Überprüfung 31. Mai 2024.
Wie bei allen Pflanzenschutzgeräten gelten Neugeräte fünf Jahre ab Kaufdatum als überprüft. In Gebrauch befindliche Geräte, die älter als fünf Jahre sind, dürfen nur mit einer gültigen Prüfplakette verwendet werden.
Beispiel: Lochung 3/2024, späteste Überprüfung 31. Mai 2024.
Wie bei allen Pflanzenschutzgeräten gelten Neugeräte fünf Jahre ab Kaufdatum als überprüft. In Gebrauch befindliche Geräte, die älter als fünf Jahre sind, dürfen nur mit einer gültigen Prüfplakette verwendet werden.
Granulatstreuer
Der Überprüfungspflicht unterliegen auch Granulatstreuer und andere Streugeräte, mit denen amtlich zugelassene Pflanzenschutzmittel mit Registernummer wie z. B. Schneckenkornpräparate, Pilzgerste, aber auch Granulate, z. B. gegen Bodenschädlinge (Belem 0.8 MG, Picador 1.6 MG, Force Evo etc.), ausgebracht werden. Das Prüfintervall beträgt wie bei den anderen Pflanzenschutzgeräten drei Jahre bzw. fünf Jahre für Neugeräte. Ausgenommen von der Kontrollpflicht sind nur handgehaltene oder schulter- und rückentragbare Pflanzenschutzgeräte sowie Geräte und Vorrichtungen zur ausschließlichen Ausbringung von Nützlingen.
Die Überprüfung der Granulatstreuer wird ebenfalls bei den Feldspritzenüberprüfungsterminen möglich sein. Treffen Sie Vorbereitungen, damit es bei der Überprüfung keine Probleme gibt! Mit den folgenden Tipps der LK Kärnten sollte es klappen.
Die Überprüfung der Granulatstreuer wird ebenfalls bei den Feldspritzenüberprüfungsterminen möglich sein. Treffen Sie Vorbereitungen, damit es bei der Überprüfung keine Probleme gibt! Mit den folgenden Tipps der LK Kärnten sollte es klappen.
10 Tipps für die Überprüfung
Bei der Überprüfung der Pflanzenschutzmittelgeräte gilt es, unerwartete Überraschungen verbunden mit Mehrkosten zu vermeiden. Hier finden sie zehn Tipps dazu.
Wichtig ist die gründliche Reinigung des gesamten Gerätes innen und außen und mit sauberem Wasser vollgefülltem Tank (bis Nennvolumen gefüllt) zur Kontrolle zu erscheinen! Das Füllen vor Ort ist der größte Zeiträuber.
Wichtig ist die gründliche Reinigung des gesamten Gerätes innen und außen und mit sauberem Wasser vollgefülltem Tank (bis Nennvolumen gefüllt) zur Kontrolle zu erscheinen! Das Füllen vor Ort ist der größte Zeiträuber.
- Wird die Spritze direkt nach dem Winter zur Kontrolle vorgestellt, nicht mit Frostschutz in der Pumpe zur Werkstatt fahren.
- Sämtliche Gerätefilter vorher ausbauen und reinigen.
- Düsen ausbauen und mit weicher Bürste oder Druckluft - eventuell auch im Ultraschallbad (Optikerbedarf/Einzelhandel) reinigen.
- Bei laufendem Gerät Rückschlagventile bzw. Membrane kontrollieren; Düsen dürfen beim Abstellen der Spritzleitung nicht nachtropfen.
- Wenn die Düsen beim Spritzen stark "flattern", den Luftdruck im Luftausgleichsbehälter (Windkessel) der Gerätepumpe kontrollieren. Er sollte geringfügig unter dem Spritzdruck liegen.
- Spritze auf Undichtigkeiten überprüfen; oft reicht zum Abdichten schon das Nachziehen von Schlauchschellen oder Verschraubungen aus.
- Bei der Kontrolle darauf achten, dass lange Injektordüsen (ID, IDN, ID3, HiSpeed, AI, AVI, TTI etc.) bei zirka 5 bar und kompakte Injektordüsen (AirMix, IDK, IDKN, IDKT, MD) bei etwa 2 bis 3 bar geprüft werden (praxisüblicher Druck).
- Wo Einstellmöglichkeiten am Gestänge vorhanden sind, sollte dies, wenn erforderlich, auf einer ebenen Fläche ausgerichtet werden.
- Kontrolle des dichten Tankdeckels und ob das Einfüllsieb vorhanden ist.
- Zapfwellenschutz ist Pflicht.
Prüftermine
Aus zeitlichen Gründen ist es notwendig, sich rechtzeitig um einen geeigneten Kontrolltermin beim jeweiligen Prüfstandort zu kümmern. Die Termine werden vom Ansprechpartner des jeweiligen Standortes vergeben und mittels Anmeldeformulars fixiert. Beachten Sie, dass Sie nur bei Kontaktaufnahme mit dem Ansprechpartner des jeweiligen Standortes und anschließender Abgabe des Anmeldeformulars einen gesicherten Überprüfungstermin für Ihr Gerät erhalten. Nur so gelistete Geräte (Feldspritze, Granulatstreuer bzw. andere Streugeräte) haben am Prüftag einen gesicherten Termin.
Das Anmeldeformular liegt bei den Werkstätten auf. Die Termine und Kontaktdaten sind hier:
Das Anmeldeformular liegt bei den Werkstätten auf. Die Termine und Kontaktdaten sind hier:
- Lagerhaus Lavanttal, 9433 St. Andrä, Jakling 2, Peter Streit, Tel.-Nr.: 0 43 58/22 23-10, 18. und 19. März
- Unser Lagerhaus WHG, 9150 Bleiburg, Völkermarkter Str. 27, Franz Daniel, Tel.-Nr.: 0 42 35/21 03, 20. und 21. März
- Unser Lagerhaus, Werkstätte, 9330 Althofen, Funderstraße 18, Markus Schlintl, Tel.-Nr.: 0 42 62/224 724 10, 25. und 26. März
- Unser Lagerhaus, Werkstätte, 9141 Eberndorf, Bahnstraße 14, Adrian Luschin, Tel.-Nr.: 0 42 36/25 55, 3. und 4. April
- Unser Lagerhaus, Werkstätte, 9020 Klagenfurt, Südring 244, Michael Pecnik, Tel.-Nr.. 0 46 3/38 65-637, 8. und 9. April
- ACA Center Stumpf, 9131 Grafenstein, Hauptstraße 26, Martin Deutschmann, Tel.-Nr.. 0 42 25/22 74, 10. und 11. April
- Unser Lagerhaus, Werkstätte, 9560 Feldkirchen, Niederdorf 11, Eduard Freithofnig, Tel.-Nr.: 0 42 76/34 58, 15. und 16. April
- Unser Lagerhaus, Werkstätte, 9812 Pusarnitz, Mitterbreiten 13, Herbert Lampersberger, Tel..-Nr.: 0 47 69/331 63 12, 17. und 18. April
- Rubländerhof, 9500 Villach, St. Agathen 1, Magdalena Seethaler, Tel.-Nr.. 0 46 3/58 50-14 21, 22. und 23. April