Pflanzenschutz: Geräte prüfen lassen
Pflanzenschutzmittel dürfen nur mit überprüften Pflanzenschutzmittelgeräten ausgebracht werden. Bei Nichteinhalten der Pflichtkontrolle werden entsprechend gemäß Cross Compliance und Landesverordnung Strafen verhängt. Die Kontrolle erfolgt über die am Gerät angebrachte Plakette und durch den positiven Kontrollbericht, der bei der Kontrolle ausgehändigt wird.