„Otterschäden lassen sich gut berechnen“

Herr Habsburg-Lothringen, seit Jahren werben Sie um Aufmerksamkeit für die Schäden durch den Fischotter. Wird das Thema unterschätzt?
Habsburg-Lothringen: Über den Biber wird weit mehr geredet und in den Medien geschrieben. Ich finde es aber falsch, dass nichts über die Schäden an der Fischerei durch den Fischotter gebracht wird.
Um welche Größenordnung handelt es sich?
Da die Otterschäden vom Lavanttal über das Görtschitztal, Liesertal bis ins Mölltal reichen, ist mit einem Gesamtschaden für Kärnten mit rund zwei Millionen Euro pro Jahr zu rechnen. Das schlägt sich auch in einem Wertverlust der Fischgewässer nieder, der etwa das 40- bis 50fache des Jahresschadens entspricht.
Wie lässt sich der Schaden im Einzelfall berechnen?
Ganz grob gesagt: der Fischotter frisst zehn Prozent seines Gewichtes täglich. Und er frisst bei uns in Kärnten fast nur Fisch, weil Muscheln und Edelkrebse gibt es hier nicht. Selbst Sachverständige der Behörde sagen mir, es mache keinen Sinn, Gewässer mit jungen Fischen neu zu besetzen, damit füttere man nur den Fischotter. Aber das kann es nicht sein! Es ist wie mit einem Geschäft, das durch Räuber ausgeräumt wird und man dann keine Ware hineinstellt, Käufer wird es dann keine geben.
Wie kann der Fischotter den Fischverlusten zugeordnet werden?
In Kärnten sind die Fischotterbestände sehr gut dokumentiert. Über das Kagis, den digitalen Kärnten-Atlas des Landes, sind sie, wenn man das Fachwissen hat, dem Fischereiberechtigten zuordenbar. Schäden lassen sich so gut berechnen (siehe dazu Infokasten, Anm.).
Der Kärntner Wildschadensfonds sieht eine Abgeltung für Fischotterschäden vor …
Davon wissen viele aber nicht. Geschädigte sollten ihren Schaden dort geltend machen. Das Land Kärnten kann allerdings nur Schäden vergüten, die nachgewiesen und beim Land Kärnten angemeldet wurden. Der derzeitige Wildschadensfonds ist ja lediglich mit 200.000 Euro dotiert. Er kann nur einen kleinen Teil des tatsächlichen Schadens abgelten, den die rund 800 Fischereiberechtigten in Kärnten erleiden. Meine jüngsten Berechnungen als Sachverständiger für fünf Geschädigte aus dem Lavanttal ergaben einen Gesamtschaden von 100.000 Euro. Diese sind aus meiner Sicht von der öffentlichen Hand vollständig zu bezahlen.
Mit welcher Begründung?
Weil es sich bei den Fischotterschäden um einen massiven Vermögensverlust, ja, um eine regelrechte Enteignung handelt. Dafür sind die Jagd und die öffentliche Hand zuständig, denn Fischotterschäden sind wie Wildschäden im Wald zu behandeln.
Anfang Mai ist die Kärntner Fischotterverordnung ausgelaufen. Derzeit wird evaluiert. Soll eine neue kommen?
Absolut. Allerdings hat das Land Kärnten bisher verabsäumt, Managementpläne aufzustellen, in denen aufgezeigt wird, wie einerseits ein Fischotterbestand, aber andererseits ein Fischbestand in der alten Höhe von 280 Kilogramm pro Hektar erreicht und gesichert werden kann. In den letzten 20 Jahren ist der durchschnittliche Fischbestand in Kärntens Fließgewässern auf 65 Kilogramm je Hektar gesunken, in meinem Fischgewässer sogar auf 17 Kilogramm. Der Verkauf von Fischerkarten und Verpachtungen sind nicht mehr möglich. Dies, obwohl in diesem Zeitraum große Restrukturierungsarbeiten an den größeren Flüssen Kärntens wie Drau, Gurk und Lavant durchgeführt wurden. Außerdem sah die bisherige Verordnung etliche Schongebiete für Fischotter vor.
Seit 2018 war unter strengen Auflagen die Tötung von 43 Fischottern pro
Jahr erlaubt. Reicht dieses Ausmaß?
Nein, die Schlagzahl muss erhöht werden. Seit dem Jahr 2018 wurde mit den Entnahmen lediglich die Vermehrungsrate des Fischotters etwas reduziert, statt einer Vermehrungsrate von 33 Prozent haben wir nun eine von 20 Prozent. Wir brauchen einen Fischotterbestand von maximal 90 Tieren in Kärnten statt der 361, wie 2018 erhoben.
Hilft eine Umzäunung der Fischteiche?
Für meinen Teich, in dem ich laut Behörde maximal 150 Kilogramm Fisch produzieren darf, benötige ich 600 Meter Zaun. Das steht in keiner Relation. So geht das nicht!
Was sagen Sie Naturschützern, die eine Tötung des per EU-Richtlinie streng geschützten Fischotters vehement ablehnen?
Dem WWF habe ich angeboten, meine Fischgewässer zu pachten, um mir zu zeigen, wie der Fischbestand dort optimiert werden kann – er hat dankend abgelehnt. Der Fischotterschutz darf nicht auf Kosten der Eigentümer gehen!
Habsburg-Lothringen: Über den Biber wird weit mehr geredet und in den Medien geschrieben. Ich finde es aber falsch, dass nichts über die Schäden an der Fischerei durch den Fischotter gebracht wird.
Um welche Größenordnung handelt es sich?
Da die Otterschäden vom Lavanttal über das Görtschitztal, Liesertal bis ins Mölltal reichen, ist mit einem Gesamtschaden für Kärnten mit rund zwei Millionen Euro pro Jahr zu rechnen. Das schlägt sich auch in einem Wertverlust der Fischgewässer nieder, der etwa das 40- bis 50fache des Jahresschadens entspricht.
Wie lässt sich der Schaden im Einzelfall berechnen?
Ganz grob gesagt: der Fischotter frisst zehn Prozent seines Gewichtes täglich. Und er frisst bei uns in Kärnten fast nur Fisch, weil Muscheln und Edelkrebse gibt es hier nicht. Selbst Sachverständige der Behörde sagen mir, es mache keinen Sinn, Gewässer mit jungen Fischen neu zu besetzen, damit füttere man nur den Fischotter. Aber das kann es nicht sein! Es ist wie mit einem Geschäft, das durch Räuber ausgeräumt wird und man dann keine Ware hineinstellt, Käufer wird es dann keine geben.
Wie kann der Fischotter den Fischverlusten zugeordnet werden?
In Kärnten sind die Fischotterbestände sehr gut dokumentiert. Über das Kagis, den digitalen Kärnten-Atlas des Landes, sind sie, wenn man das Fachwissen hat, dem Fischereiberechtigten zuordenbar. Schäden lassen sich so gut berechnen (siehe dazu Infokasten, Anm.).
Der Kärntner Wildschadensfonds sieht eine Abgeltung für Fischotterschäden vor …
Davon wissen viele aber nicht. Geschädigte sollten ihren Schaden dort geltend machen. Das Land Kärnten kann allerdings nur Schäden vergüten, die nachgewiesen und beim Land Kärnten angemeldet wurden. Der derzeitige Wildschadensfonds ist ja lediglich mit 200.000 Euro dotiert. Er kann nur einen kleinen Teil des tatsächlichen Schadens abgelten, den die rund 800 Fischereiberechtigten in Kärnten erleiden. Meine jüngsten Berechnungen als Sachverständiger für fünf Geschädigte aus dem Lavanttal ergaben einen Gesamtschaden von 100.000 Euro. Diese sind aus meiner Sicht von der öffentlichen Hand vollständig zu bezahlen.
Mit welcher Begründung?
Weil es sich bei den Fischotterschäden um einen massiven Vermögensverlust, ja, um eine regelrechte Enteignung handelt. Dafür sind die Jagd und die öffentliche Hand zuständig, denn Fischotterschäden sind wie Wildschäden im Wald zu behandeln.
Anfang Mai ist die Kärntner Fischotterverordnung ausgelaufen. Derzeit wird evaluiert. Soll eine neue kommen?
Absolut. Allerdings hat das Land Kärnten bisher verabsäumt, Managementpläne aufzustellen, in denen aufgezeigt wird, wie einerseits ein Fischotterbestand, aber andererseits ein Fischbestand in der alten Höhe von 280 Kilogramm pro Hektar erreicht und gesichert werden kann. In den letzten 20 Jahren ist der durchschnittliche Fischbestand in Kärntens Fließgewässern auf 65 Kilogramm je Hektar gesunken, in meinem Fischgewässer sogar auf 17 Kilogramm. Der Verkauf von Fischerkarten und Verpachtungen sind nicht mehr möglich. Dies, obwohl in diesem Zeitraum große Restrukturierungsarbeiten an den größeren Flüssen Kärntens wie Drau, Gurk und Lavant durchgeführt wurden. Außerdem sah die bisherige Verordnung etliche Schongebiete für Fischotter vor.
Seit 2018 war unter strengen Auflagen die Tötung von 43 Fischottern pro
Jahr erlaubt. Reicht dieses Ausmaß?
Nein, die Schlagzahl muss erhöht werden. Seit dem Jahr 2018 wurde mit den Entnahmen lediglich die Vermehrungsrate des Fischotters etwas reduziert, statt einer Vermehrungsrate von 33 Prozent haben wir nun eine von 20 Prozent. Wir brauchen einen Fischotterbestand von maximal 90 Tieren in Kärnten statt der 361, wie 2018 erhoben.
Hilft eine Umzäunung der Fischteiche?
Für meinen Teich, in dem ich laut Behörde maximal 150 Kilogramm Fisch produzieren darf, benötige ich 600 Meter Zaun. Das steht in keiner Relation. So geht das nicht!
Was sagen Sie Naturschützern, die eine Tötung des per EU-Richtlinie streng geschützten Fischotters vehement ablehnen?
Dem WWF habe ich angeboten, meine Fischgewässer zu pachten, um mir zu zeigen, wie der Fischbestand dort optimiert werden kann – er hat dankend abgelehnt. Der Fischotterschutz darf nicht auf Kosten der Eigentümer gehen!
Zur Person
Dipl.-Ing. Dr. Ulrich Habsburg-Lothringen (78) ist Land- und Forstwirt im Lavanttal. Seine Fischgewässer entlang der Lavant umfassen ein Ausmaß von 23 Hektar – das sind rund 0,6 % der 3600 Hektar an Kärntner Fließgewässer mit Äschen und Forellen. Habsburg-Lothringen ist gerichtlich beeideter und zertifizierter Sachverständiger für Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Umwelt
So wird der Schaden berechnet
Sachverständiger Ulrich Habsburg-Lothringen kalkuliert einen Fischotterschaden wie folgt: Der tägliche Nahrungsbedarf eines acht bis zehn Kilogramm schweren Fischotters beträgt 10 Prozent des Körpergewichtes, der überwiegend durch die Entnahme von Fischen gedeckt wird. In Gegenden, wo Muscheln und Krebse in den Gewässern vorhanden sind und Frösche, Lurche, Feuersalamander den Uferraum bewohnen, kann der Fischanteil bei der Otternahrung auf 80 Prozent sinken. Geht man von einem Körpergewicht des Otters von 9 Kilogramm, einem Fischanteil bei der Nahrung von 85 Prozent und 365 Tagen im Jahr aus, so ergibt dies einen Nahrungsbedarf an Fischen pro Fischotter von 280 Kilogramm pro Jahr; rechnet man noch ein, dass der Fischotter 10 Prozent der Fische nur teilweise frisst, so ergibt sich ein jährlicher Fischbedarf von 300 Kilogramm. Bewertet man den Fisch mit 10 Euro je Kilogramm und fügt noch einen Sportwert von 100 Prozent hinzu, ergibt sich ein jährlicher Schaden durch einen Fischotter von 6000 Euro.