ORF-Beitrag – Vorsicht bei Mehrfachvorschreibung
Das ORF-Beitrags-Gesetz 2024 sieht vor, dass jeder Unternehmer je Gemeinde, in der zumindest eine Betriebsstätte liegt, für die der Unternehmer kommunalsteuerpflichtig ist, einen ORF-Beitrag zu entrichten hat. Dies führt zu unterschiedlichen Härtefällen in der aktuellen Vorschreibung der ORF-Beiträge. So kann es vorkommen, dass mehrere Beiträge vorgeschrieben werden, da mehrere Betriebsstätten in verschiedenen Gemeinden vorliegen oder z. B. für Almhütten, die nur temporär im Jahr genutzt werden, ebenfalls Beiträge vorgeschrieben werden.
Die Landwirtschaftskammer Österreich bemüht sich aktuell intensiv darum, diese Problematik zu lösen und rechtsichere Lösungen zu schaffen. Betroffenen wird empfohlen, die Mehrfachvorschreibungen nicht einzuzahlen, sondern einen Antrag auf Aussetzung der Beiträge aufgrund besonderer Härte zu stellen.
Dies können auch jene tun, welche bereits die Mehrfachbeiträge bezahlt haben, um ggf. eine Refundierung der Beiträge zu bewirken. Nähere Informationen zur Antragstellung erhalten sie bei der Rechtsabteilung der LK Kärnten (0463/58 50-1461) bzw. in einer der nächsten Ausgaben des Kärntner Bauer.
Die Landwirtschaftskammer Österreich bemüht sich aktuell intensiv darum, diese Problematik zu lösen und rechtsichere Lösungen zu schaffen. Betroffenen wird empfohlen, die Mehrfachvorschreibungen nicht einzuzahlen, sondern einen Antrag auf Aussetzung der Beiträge aufgrund besonderer Härte zu stellen.
Dies können auch jene tun, welche bereits die Mehrfachbeiträge bezahlt haben, um ggf. eine Refundierung der Beiträge zu bewirken. Nähere Informationen zur Antragstellung erhalten sie bei der Rechtsabteilung der LK Kärnten (0463/58 50-1461) bzw. in einer der nächsten Ausgaben des Kärntner Bauer.